Unfall an 2 Autos des gleichen Halters volkassko oder Haftpflichtschaden??
Hallo,
ich habe folgende Frage wie ist das wenn ich mit meine Mutter mit meinem Zweitwagen gegen meinen Erstwagen fährt (die Versicherung läuft bei beiden auf meinen Namen) wer muss dann den Schaden an meinem Erstwagen bezahlen? Die Haftpflicht vom Zweitwagen oder zahlt wenn diese den Schaden nicht zahlt meine Vollkasko?
6 Antworten
Vielleicht hilft dir das hier weiter:
https://unfall-re.de/der-eigenschaden-in-der-kfz-haftpflichtversicherung/
Also: die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs, das den Unfall verursacht hat, zahlt nur dann den Schaden am anderen Fahrzeug, wenn eine Übernahme von Eigenschäden ausdrücklich im Versicherungsvertrag abgeischert ist, sonst nicht.
Die Vollkasko übernimmt aber wahrscheinlich den Schaden an dem Fahrzeug, das die Vollkaskoversicherung hat und den Unfall verursacht hat.
die Vollkasko zahlt den Schaden an meinem Fahrzeug da eigenschaden in der Vollkasko mit abgesichert sind
Kommt drauf an. Es handelt sich nämlich um einen Eigenschaden, da kein Dritter geschädigt wurde. Müsstest mal in deine Unterlagen schauen, ob Eigenschäden in deiner Haftpflicht versichert sind, ist i.d.R. aber nur bei höherpreisigen Tarifen der Fall.
Kann sein, dass die Vollkasko den Schaden am Erstwagen übernimmt, auf dem Schaden am Zweitwagen bleibst du allerdings sitzen bzw. musst selbst zahlen.
Ich such gleich mal die Polise raus und dann s schaue ich was drin steht
In diesem Fall wird die Versicherung überhaupt nicht zahlen, da es sich um den selben Versicherungsnehmer handelt.
Die Versicherung tritt nur ein, wenn Dritte geschädigt werden.
Die zahlen gar nichts, den Schaden zahlt ihr ganz alleine
Soweit ich weiß, würde die Vollkasko durchaus den Schaden am Erstwagen begleichen...
Nein, weil es ein und der selbe Versicherungsnehmer ist.
Naja, die Vollkasko sichert ja selbstverschuldete Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Ob man damit jetzt in ein fremdes Fahrzeug, ein Gebäude, oder eben ein weiteres, eigenes Fahrzeug (Zweitwagen) fährt, sollte doch nicht von Belang sein, oder?
Doch ist es. Es handelt sich hier um ein und den selben Versicherungsnehmer.
Die Versicherung jedenfalls nicht. Für die ist dann Schädiger und Geschädigter die gleiche Person und das geht nicht.
Schätze die wird gar nicht zahlen, da das für die sehr wahrscheinlich stark nach Versicherungsbetrug riecht.
denkst du das in diesem fall auch meine Vollkasko nichts zahlen muss