Gilt Volljährige Schwester als Erziehungsberechtigte?
Guten Abend, ich hätte gern gewusst, ob meine 18 jährige schwester für mich (13) als erziehungsberechtigte gilt. Weil meine Schwester und ich wollten in der Tonhalle in München in ein Konzert und unter 14 kommt man ohne erziehungsberechtigten nicht rein. Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar🙏
13 Antworten
Gilt Volljährige Schwester als Erziehungsberechtigte?
Nein gilt sie nicht. Aber deine volljährige Schwester kann als erziehungsbeauftragte Person gelten, wenn die erziehungsberechtigte(n) Person(en) (idR eure Eltern) dies so bestimmen.
Und wenn auf dem Konzert eine erziehungsbeauftragte Person ausreichen sollte, dann kommst Du mit deiner Schwester und einem "Mutti-Zettel" auch da rein.
Sind Eure Eltern verstorben`? (vorsorglich Beileid...)
Wenn ja, was sagt das Vormundschaftsgericht / Familiengericht zu deinem Vorhaben ???
Das müsste gehen. Ihr könnte Euch ja noch eine Bestätigung von Euren Eltern mitgeben lassen, dann seit ihr auf der sicheren Seite.
nein als Erziehungsberechtigter gelten nur deine Eltern. :)
Es gibt im Jugendschutzgesetz den Begriff der 'erziehungsbeauftragten Person', das kann auch die Schwester sein, wenn sie über 18 ist.
Nur wenn deine Eltern ihr eine entsprechende Vollmacht erteilen.