Darf man mit elf Jahren mit der Oma in einen Film, der ab 12 ist?
Guten Tag,
mal angenommen, eine Person, welche elf Jahre alt ist, möchte gern mit ihrer Oma, welche um die 80 ist, einen Film im Kino ansehen, der ab 12 Jahren freigegeben ist. Würde man die beiden reinlassen oder nicht? Sprich: Gilt die Oma als Erziehungsberechtigte, ja oder nein?
Freue mich über Antworten
Jan Logan Scott
9 Antworten
Ich fasse mal zusammen:
Streng nach Gesetz reicht die Oma als Begleitung nicht aus. Mit Vater oder Mutter als Begleitung wäre es aber ok.
Oma kann wohl kurzfristig Erziehungsbeauftragte sein, aber laut Gesetz muss eine personensorgeberechtigte Person begleiten, und das ist nicht das Selbe.
So weit ich weiß, spielt das Alter der Begleitperson, auch wenn es sich um den Beziehungsberechtigten handelt, keine Rolle, entscheidend ist das Alter der jeweiligen Besucher. Bei uns im Kino ist es auch so, ist das Kind zu jung, kommt es nicht in das Kino rein, selbst wenn beide Elternteile dabei sind.
Ihr könntet es natürlich probieren, dass deine Oma direkt zwei Karten kauft, ohne dass du dabei stehst. Allerdings kann es dann trotzdem sein, dass beim Einlass einer der Mitarbeiter dann fragt, wie alt du bist. Hab ich bei uns im Kino auch schon mal mitgekriegt. Die Tickets waren schon gekauft, aber der Einlass dann verweigert, weil das Kind eben nicht so alt war. Das Geld gab es dann natürlich zurück.
Es kann aber auch sein, dass es einige Kinos lockerer sehen und es da ausreicht, wenn eine volljährige Begleitperson dabei ist.
Normalerweise nur bei filmen über 18...
Ja, das geht. Das Jugendschutzgesetz sieht in § 11 Abs. 2 eine Sonderregelung fuer Kinder ab 6 Jahren vor, wenn sie von einer sorgeberechtigten Person begleitet werden. Dies gilt aber nur fuer FSK 12 und Kinder ab 6 Jahren, nicht aber auch fuer andere FSK Klassen.
Ich muss einraeumen, dass ich mich da tatsaechlich geirrt habe. JuSchG § 11 Abs. 2 schreibt hier tasaechlich die Begleitung ausschliesslich durch eine personensorgeberechtigte Person vor und erlaubt eben nicht auch - wie dann in Abs. 3 - die Begleitung durch eine erziehungsbeauftragte Person.
Den in JuSchG § 1 Abs. 1 Nr 3 und 4 ganz klar definierten Unterschied hatte ich nicht auf dem Schirm.
Also ist deine Antwort richtig und meine war leider falsch.
Kommt vor. Dann aber beim nächsten mal nicht ganz so hartnäckig darauf bestehen.
Nein, das geht nicht. Seit wann ist die Oma personensorgeberechtigt?
Seit die Eltern der Oma das Sorgerecht voruebergehend fuer den Kinobesuch uebertragen haben. Sicherheitshalber sollte sie eine entsprechende Bescheinigung der Eltern mitfuehren (Grosse Kinos bieten auf ihren Websites dafuer Formulare an).
In den meisten Kinos ist es so dass du in einen FSK 12 Film kannst wenn du entweder 12 Jahre als bist oder aber über 6 und von einer Volljährige Begleitperson begleitet wirst.
Solltest du Zweifel haben kannst du auch beim Kino anrufen und Nachfragen.
Du kannst es aber auch einfach probieren und falls du nach deinem alter gefragt wirst 12 sagen... Ist zwar nivht ganz rechtens wird aber mit 99%-iger wahrscheinlichkeit keiner Prüfen.
Keine volljährige Begleitperson, sondern eine personensorgeberechtigte Person nach JuSchG. Also zu 99% die Eltern.
Meinst du wirklich das würde jemand prüfen? Hat bei mir damals auch keiner..
Nein in dem Fall nicht. Bei den Filmen ab 12 und man ist selber jünger muss man von den tatsächlich ERziehungsberechtigeten begleitet werden. Und das sind nun mal (in aller Regel) die Eltern. Eine Erziehungsbeauftragung wie in so manch anderem Fall möglich geht hier nicht.
Ich liebe gefährliches Halbwissen. Was du meinst, ist die erziehungsbeauftragte Person. Die spielt allerdings nur bei Uhrzeiten eine Rolle, nicht bei Altersfreigabe. Es bleibt dabei, und du kannst das auch gerne im Jugendschutzgesetz nachlesen, kein Zutritt mit Oma, nur mit Eltern.