Gilt die Herstellergarantie ab Kaufdatum beim Händler?
Oder ab Lieferdatum?
6 Antworten
Ab dem Tag, an dem du die Rechnung erhälst - also Lieferdatum bzw. Tag des Kaufes. Ist ja logisch: Erst ab dem Zeitpunkt kannst du z.B. elektronische Geräte in Gebrauch nehmen, somit ist auch erst dann der Zweck einer Garantie erfüllt.
Das stimmt, kleiner Denkfehler. Danke!
is ja auch schon spät ;-)
Die Herstellergarantie gilt ab Lieferdatum. Dieses lässt sich durch die unterschriebene Lieferbestätigung dokumentieren. Bei Versandware bekommt man eine Sendungsverfolgungsnummer. Hier wäre es angeraten diese Sendung zu verfolgen und sich den Verlauf zu sichern/speichern/ausdrucken.
Erst bei Lieferung ist der Vertrag zustande gekommen, egal was auf der Rechnung steht.
gleiches Problem - Beispiel: Man liest "30 Tage Rückgaberecht oder Zahlungsziel" und entscheidet sich aufgrund dessen für diesen Händler. Man erhält die Ware irgendwann und bemerkt, die Rechnung weist ein 3 Wochen zurückliegendes Rechnungsdatum auf. Keine Angst bei der Bezahlung, denn auch hier gilt der Tag des Erhalts! Der Tag der Lieferung zählt nicht, weil wenn die Zustellung an eine unberechtigte Person erfolgt ist, sprich Nachbarn ohne Befugnis und er/sie das Paket bei sich noch eine Woche liegen lässt, dann gilt das Datum, wann der Nachbar es ausgehändigt hat. Hier unbedingt an Zeugen denken, weil man bei nicht freundlichen Händlern wahrscheinlich klagen muss.
Bsp. 2: Man bestellt Anziehsachen für den Urlaub mit dem Hinweis: "Lieferung bis spätestens zum". Nimmt der Händler den Bestellwunsch an und liefert später, du bist bereits im Urlaub, kommst nach 3 Wochen zurück, packst aus, passt nicht, wäre die Rückgabefrist verstrichen. Hier liegt aber ein Vertragsbruch seitens des Händlers vor. Man kann das trotzdem zurückschicken.
Ich bin weder Jurist noch Jurastudent. Dies stellt lediglich meine Meinung dar.
Tja bei unserer Küche scheint das anders zu sein.
Die Küche wurde 2 Monate später eingebaut als gekauft.
Nun ist ein Mangel aufgefallen, der weitere Kosten verursacht, und von Beginn an vorhanden war.
Der Küchenverkäufer besteht darauf, dass die Garantie "ab Kaufdatum" und nicht ab "Lieferdatum" läuft, und somit überschritten ist.
Ist dies nun doch rechtens?
Ab Lieferdatum, allerdings ist das Kaufdatum auf der Rechnung einfacher nachzuweisen.
Lieferdatum sollte gleich Rechnungsdatum sein, also dieses!
Tag des Kaufes ist aber nicht immer gleich Lieferdatum. Also Datum der Rechnung zählt, ob du die Ware dann schon hast oder nicht. Unterscheidet sich aber meistens nur durch einen Tag.