Gilt Die Ehefrau als Zeugin
Gilt Die Ehefrau als Zeugin
3 Antworten
Sie kann Zeugin sein, muss aber nicht, sie kann ablehnen wegen Befangenheit und sie kann auch aus diesen Gründen abgelehnt werden. Das ist die Frage wer vor Gericht zugelassen ist. Der Anwalt sollte das im Vorfeld abklären.
Hallo Riko,
ja, aber sie hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie kann aber muß nicht aussagen. ((-:
Natürlich! Ist nur die frage wie glaubwürdig und unbefangen deine Frau angesehen wird. Prinzipiell kann man in einem solche Fall vereidigt werden. Das heißt wer lügt bekommt dann eine Mindeststrafe von 1 Jahr Freiheitsstrafe. Mindeststrafe!