Gilt die Bonpflicht auch für den Flohmarkt, für den Kirchenbasar , für Vereinsfeste .. gar für die Konfirmation, wenn man Geldgeschenke in Empfang nimmt?
im Bild :
der Rollbon
7 Antworten
Eine Ausnahme von der Einzelaufzeichnungspflicht besteht aus Zumutbarkeitsgründen bei Verkauf von Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung.
steht so auf der Seite des BMF (!)
tja, dann sag das mal den Bäckereien, die jetzt Bons ausstellen dürfen.
Zitat SPD:https://www.compact-online.de/spd-will-bei-kassenbon-pflicht-abkassieren/
Wenn das Bargeld abgeschaft wird, oder bei Kartenzahlung könnte theoretisch die Bonpflicht entfallen. Trotzdem mag der eine oder andere einen Bon brauchen, wegen Gewährleistung, zum Umtausch usw. Man kann in manchen Ländern fast nur noch mit Karte zahlen, dann ist die Summe theoretisch auf dem Bankkonto gebongt und die Auszüge darf das Finanzamt ja einsehen.
Das gilt nur, wenn ein elektronisches Kassensystem verwendet wird. Für mechanische Kassen und offene Handkassen gilt die Pflicht nicht.
Natürlich nicht.
Wenn du eine offene Kasse hast nicht. Nur wenn du eine elektronische Kasse hättest
Da er nur steuerliche Relevanz hat: Nein.
im Ernst?`???
einen Link aus 2016!!!!
kleiner Tipp:
der Link ist komplett überholt, Bäckereien (die nachweislich Waren an eine Vielzahl von nicht bekannten Personen gegen Barzahlung verkaufen) unterliegen der Bonplficht!