Gilt das Rückgaberecht auch bei Ausstellungsstücken?
Hey,
Ich habe mir am 20.04.17 in einem Elektroladen einen Laptop gekauft. Da ich diesen einen unbedingt haben wollte, und es keinen mehr gab, habe ich dummerweise das Ausstellungsstück in dem Laden gekauft, welches 50€ runtergesetzt war.
Jetzt ist mir am 22.04.17 aufgefallen, dass der Bildschirm einen Pixelfehler hat, und so ein dünner Streifen in der Mitte von oben nach unten läuft, den man je nach Hintergrund nicht unbedingt sieht... Jetzt würde ich den Laptop gerne morgen, am 24.04.17 zurückgeben.
Habe ich dann auch bei solchen Ausstellungsstücken ein Rückgaberecht und dann das Recht auf Kaufpreiserstattung?
7 Antworten
Auf Kaufpreiserstattung nicht aber auf Reparatur oder Neulieferung einer gleichwertigen Sache (du darfst wählen was von beidem). Erst wenn sie sagen wir können es nicht reparieren und haben nichts gleichwertiges darfst du das Geld verlangen.
"Rückgaberecht" hat man nie außer es wird einem zugesichert (viele Läden werben damit) das ist aber immer eine freiwillige Leistung. Wenn was kaputt ist kommt die Gewährleistung ins Spiel.
Rückgaberecht gibt es nicht bei Ladenkäufen, wo kommt dieses behinderte Gerücht eigentlich her.
Grundsätzlich hast du Anspruch auf mangelfreie Ware und kannst Nachbesserung verlangen. Erst wenn die Nachbesserung zweimal erfolglos bleibt, kannst du vom Kaufvertrag zurücktreten.
Nur bei Neuware gibts gesetzlich 2 Jahre Gewährleistung ,, 1 Jahr gibts aber immer, (beim gewerblichen Verkäufer) ... ausserdem gibts oft noch eine Garantie vom Hersteller.
Also kein Problem !
Wenn du etwas im Laden kaufst hast du überhaupt kein Rückgaberecht, egal ob es eine normale Ware oder ein Ausstellungsstücke ist. Du hast lediglich das recht auf eine nacherfüllung.
zur Info:
konnte den Laptop ohne Probleme zurückgeben und bekomme einen neuen geliefert.