Am 27.4. aussversehen abgelaufenen Fisch (geräucherte Forelle/ haltbar bis 25.4!) gekauft, kann ich diesen zurückgeben?
In aller Eile heute nach der Uni dummerweise abgelaufenen Fisch gekauft... darf ich den zurückgeben?
6 Antworten
Hallo MarijkeMarijke,
das sollte möglich sein. Finde es ja etwas nachlässig das noch zu verkaufen - soweit ich weiß ist das auch nicht erlaubt.
Hast Du Kaufbeleg und Mindesthaltbarkeitsdatum? Ich gehe davon aus. Also zurückbringen und eine Entschuldigung abholen.
Gruß
Mit Kassenbon hingehen und versuchen die Ware zurückzugeben.
"Ausversehen" nicht, sondern "dummerweise" trifft es wohl besser auf den Punkt. Denn du hast in dieser Frage ein entscheidendes Detail verschwiegen, was du in deiner anderen Frage erwähnt hast. Und zwar, dass der Fisch preisreduziert war.
Im Normalfall wäre dies wohl ein Gewährleistungsfall, da die Ware ja anscheinend einen Mangel ausweist und du das Recht auf eine mangelfreie Sache hast. Da das Produkt jedoch aufgrund dieses Mangels preisgesenkt war, du also auf den Mangel hingewiesen wurdest und du mit dem Kauf zugestimmt hast, aufgrund des Mangels das Produkt zu einem reduzierten Preis zu kaufen, also bereits ein Ersatz für den Mangel in Form eines Rabattes erfolgte, greift hier das Gewährleistungsrecht nicht.
Das heißt aber nicht, dass du es, mit eintsprechendem Nachweis, nicht trotzdem versuchen könntest. Denn vermutlich war es nur ein Versehen, dass sich das Produkt noch im Verkauf befand und es wird dem Händler schon unangenehm genug sein, weshalb es auch in seinem Interesse sein wird, die Sache so unkompliziert wie möglich zu lösen.
Das ist natürlich vollkommen richtig. Mein Beitrag war jedoch bewusst allgemein gehalten und nicht auf den speziellen Fall bezogen, da wir hier keine genauen Hintergründe kennen. Es liegt zwar nahe, dass es sich in diesem Fall (geräucherter Fisch) um ein Verbrauchsdatum handelte, aber belegt hat der Fragesteller es nicht. Deshalb habe ich halt den "Normalfall" beschrieben.
Richtig ist natürlich auch, dass der Verbraucher dem Händler vertraut, dass alles i. O. ist, aber dennoch hat auch der Kunde eine gewisse Sorgfaltspflicht. Denn gerade bei einer manuellen Preissenkung weiß der Kunde normalerweise, dass diese nicht ohne Grund erfolgt. Den Fragesteller hat dieser Grund jedoch offenbar nicht interessiert.
Vorsatz wäre es aber auch nur, wenn der Händler wusste, dass es sich noch im Verkauf befindet.
Hallo,
Ihr liegt hier leider falsch, insbesondere die erste "Rechtsauskunft" ;-)
Für Fische und Fischprodukte gilt kein MHD, das man also verlängern und gleichzeitig die Ware weiterhin rabattiert anbieten dürfte, denn Fischprodukte, wie eine z.B. eine Räucherforelle, haben ein sog. "Verbrauchsdatum".
Verbrauchsdatum bedeutet, dass die Ware ab dem angegebenen Datum sofort aus dem Verkehr genommen werden muss und zwar vom Händler. Das Verbrauchsdatum gilt insbesondere bei Frischwaren, wie z.B. bei Hackfleisch, aber auch bei Fischen und Räucherfischprodukten.
Er darf diese Ware gar nicht mehr über das Datum hinaus anbieten.
Zum Gesundheitsrisiko: bei offen angebotener Räucherforelle gibt es ja kein Verbrauchsdatum, da muss man dem Händler und seiner eigenen Sensorik vertrauen. Es kann sich also nur um eine abgepackte Forelle handeln, denn sonst hätte diese ja kein Etikett mit Verbrauchsdatum.
Insbesondere bei abgepackten Räucherfischen ist die Gefahr einer bakteriellen Erkrankung sehr hoch, ausgelöst z.B. durch Lysterien. Auch die Feuchtigkeit in der Verpackung fördert Keimbildung.
Eine Räucherforelle ist auch nicht sehr lange haltbar, denn diese ist ja nur im Rauch erhitzt worden, also heißgeräuchert (vergleichbar mit einem Fisch aus dem Ofen oder vom Grill) und auch nicht durchgesalzen worden. Der Rauch hat nur eine sehr kurzzeitige konservierende Wirkung und dient in erster Linie dem Geschmack.
Im Gegensatz dazu sind "kaltgeräucherte" Fische (wie z.B. Räucherlachs) durchgesalzen (salzgegart) und durch die Salzung deutlich länger haltbar.
Die Haltbarkeit einer Räucherforelle würde ich mit max. 4 - 6 Tagen ansetzen, abhängig von der Lagertemperatur. Diese sollte bei + 2°C liegen und + 4°C keinesfalls überschreiten. Manchmal wird jedoch noch mit Konservierungsmitteln, wie Säuren gearbeitet, die die Haltbarkeit etwas verlängern können.
Fazit: Bring den Fisch zurück und lass dir das Geld auszahlen. Falls er sich weigert, kannst Du ihm sogar mit Anzeige drohen, denn das wäre für mich in Kauf genommene Körperverletzung, also Vorsatz, wenn er Waren über das Verbrauchsdatum hinaus anbietet.
Verstehe ich irgendwie nicht ganz, denn der Händler sollte diese basics eigentlich wissen, das ist sein tägliches Geschäft.
Zuständig sind die Lebensmittelkontrolleure bei den jeweilgen Behörden, also Stadt oder Kreis, sowie die Gesundheitsämter.
LG Jürgen
Wenn du einen Kassenzettel hast eigentlich schon.
Hallo,
bei Waren mit Verbrauchsdatum liegt beim Händler eine besondere Sorgfaltspflicht. Es handelt sich hier um den gleichen Sachverhalt, wie beim Hackfleisch. Er kann sich in diesem Fall nicht mal mehr auf Fahrlässigkeit berufen, denn er bietet ja gezielt ein Produkt mit einem echten Verfallsdatum an (beim MHD könnte er das tun..).
Um so mehr müsste er kontrollieren, die Ware dann rechtzeitig aus dem Verkehr zu nehmen. Also mindestens grobe Fahrlässigkeit, wenn nicht sogar Vorsatz, da dies eine sehr heikle Sache ist. Der Restaurantbesitzer, der in seinem Lokal abgelaufenes Hackfleisch verwendet/verkauft, kommt mit seiner Entschuldigung auch nicht mehr durch, er habe das ja nur "vergessen" ;-) Ihn trifft die volle Härte des Gesetzes - und dies auch zurecht.
Der Verbraucher vertraut beim Einkauf auf das Angebot des Händlers. Da gibt es nicht einmal eine Diskussion über Mangel und Gewährleistung, denn das Produkt ist ja nicht verkehrsfähig, hätte also nie in der Form angeboten werden dürfen. Das ist in dem Fall dann auch kein Mangel mehr. Insoweit spielt eine Preisreduzierung keine Rolle.
LG Jürgen