Kann man ein Ausstellungsstück zurückgeben?
Wenn man ein Ausstellungsstück (Elektrogerät) gekauft hat und man merkt abends, dass es zu Hause nicht passt, kann man es dann ein paar Tage später beim Elektrogeschäft zurückgeben? Kriegt man dann sein Geld erstattet?
4 Antworten
Hallo derstern
Eine Rückgabe bei Nichtgefallen ist immer eine Kullanzsache des Händler. Ein Anrecht auf Rückgabe hast du nur bei mangelhafter Ware und da gibt es bei Ausstellungsstücken den bekannten Satz "Ware gekauft wie gesehen, vom Umtausch ausgeschlossen."
Versuche dein Glück- allerdings schnellstmöglich. Bessere Chancen hast du natürlich, wenn du stattdessen etwas anders bei dem gleichen Händler kaufst.
Viel Erfolg
auch wenn es kein ausstellungsstück wäre, gäbe es in diesem falle kein gesetzliches umtauschrecht. es sei denn, ihr habt dem verkäufer die erforderlichen maße gesagt und er hat euch dieses gerät dann als passend verkauft. dann läge tatsächlich ein mangel vor.
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Wegen Nichtgefallen nimmt der Händler ein Ausstellungsstück kaum zurück. Er muss es nicht zurücknehmen, weil kein Mangel vorliegt und somit der Rückgabegrund entfällt.
meist nicht, einen anspruch hast du niemals, es ist immer kulanz, selbst bei normalem umtausch und vorführstücke nehmen sie meist ausdrücklich raus