Gilt Affiliate-Marketing als Nebentätigkeit, die dem Arbeitgeber mitgeteilt werden muss?
Ich muss laut Arbeitsvertrag meinem Arbeitgeber eine Nebentätigkeit melden. Gilt Affiliate-Marketing hier auch als Nebentätigkeit?
Es gibt ja keinen Arbeitsvertrag beim Affiliate-Marketing und wenn ich auf ebay alte Sachen verkaufe, brauche ich das ja auch nicht zu melden. Daher die Frage.
Bitte nur antworten, wenn du das aus eigener Erfahrung oder aus anderen Gründen sicher weißt. Bitte keine Meinungen oder Spekulationen.
2 Antworten
Nein brauchst du natürlich nicht.
Affiliatemarketing gilt nicht als Nebentätigkeit, sondern läuft unter deiner Freizeitgestaltung. Selbst wenn du später mal in einen Bereich von über 1000 EUR pro Monat kommst brauchst Du das nicht als nebentätigkeit anzugeben.
Im Affiliatemarketing bist du ja gerade dein eigener Herr und unterliegst keinem Arbeitsvertrag.
liebe Grüße, Christoph
Naja Du musst erstmal unterscheiden zwischen
Ebay = (1-2 Teile pro Monat meist) Privatsache Affiliate-Marketing = Erlöse aus selbstständiger Arbeit, also Nebentätigkeit
Wenn in deinem Arbeitsvertrag z. b. sowas steht:
Sämtliche Nebentätigkeiten sind dem Arbeitgeber unaufgefordert und vor Aufnahme der Nebentätigkeit anzuzeigen."
Dann musst Du es angeben.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit gehören in Deutschland zu den in § 2 Abs. 1 Nr. 3 EStG genannten sieben Einkunftsarten und zählen zu den Gewinneinkünften.
und dann auf steuer-wahnsinn.de zum thema ebay
Flohmarkterlöse und Ebayverkäufe. Viele Menschen sammeln alles Mögliche und verkaufen es dann auf Flohmärkten oder über Ebay. Soweit es sich bei den Verkäufen um "Entrümpelungsstücke" handelt und keine Gewinnabsicht vorliegt, macht das Finanzamt keine Scherereien. Was anderes ist es, wenn jemand Waren gekauft hat mit der Absicht, sie auf Flohmärkten oder über Ebay mit Gewinn zu verkaufen. Dann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor. In diesem Fall unterliegt der erzielte Gewinn der Einkommensteuer. Wer Gegenstände in Wiederverkaufsabsicht erworben und weiterverkauft hat, unterliegt auch der Umsatzsteuer, allerdings nur, wenn der zu erwartende Gesamtumsatz im laufenden Kalenderjahr 50 000 Euro übersteigt. Unter dem Aktenzeichen V R 2/11 ist ein Verfahren vor dem Bundesfinanzhof anhängig, dass Klarheit bringen soll, ab wann Verkäufe über Ebay durch Privatpersonen als unternehmerische Tätigkeit anzusehen sind.
Danke für deine Antwort! :-) Woher weißt du das, was ist deine Quelle?