Gilt absolutes Halteverbot auch für Feuerwehr?
Hallo :)
Das Gelände der örtlichen Feuerwehr ist mit absoluten Halteverbotsschildern mit dem Zusatz "Frei für Feuerwehr" ausgestattet. Es kommt zwar ab und an vor dass hier Privatpersonen parken, aber bisher störte das keinen - man kann als Aussenstehender zwar erkennen ob es sich um ein Feuerwehrfahrzeug handelt, aber nicht ob es ein Privatfahrzeug eines Feuerwehrangehörigen ist oder ein illegal abgestelltes Fahrzeug.
Illegal ist der Begriff zur Frage!
Ein dort falsch Parkender Bürger hatte einen Strafzettel bekommen, da er dort beobachtet wurde und nicht in das Feuerwehrhaus ging. Dieser hat Beschwerde eingereicht.
In Folge dessen wurde die Feuerwehr von der Stadtverwaltung in Kenntnis gesetzt, dass dieses Zusatzschild "Frei für Feuerwehr" ohne Berechtigung angebreacht sei. Noch sei aber zu klären wie die Stadt dies beheben kann.
Bis auf Weiteres würde daher lediglich das absolute Halteverbot gelten und die parkenden Angehörigen der Feuerwehr (bei Übungsbesuchen, etc.) würden eine Ordnungswidrigkeit begehen - analog zu anderen Falschparkern.
Es gibt gegenwärtig 2 vorgeschlagene Möglichkeiten:
Alle Schilder komplett entfernen und die Fläche darf von Jedermann genutzt werden oder das Zusatzschild kommt weg und jeder der Parkt könnte belangt werden.
Das beschriebene Schilderdrama wird umso mehr interessant weil vor der Polizeistation ein ähnliches Zusatzschild angebracht ist ("Polizeifahrzeuge frei"), aber hiergegen nichts einzuwenden sei!
Sind solche Zusatzschilder besonders Zulassungspflichtig? Wer entscheidet wo welches Schild angebracht wird? Gemeinde oder LRA?
Wird tatsächlich zwischen den einzelnen BOS-Kräften hinsichtlich der Parkgenehmigung unterschieden?
Kommt es darauf an ob es Dienstfahrzeuge sind oder Privatfahrzeuge? Falls ja: befindet sich ein freiwilliger Feuerwehrmann im Dienst wenn er sich mit seinem Privat-Kfz zum Dienstbesuch begibt?
Hoffe Ihr könnt mir helfen :) Danke für alles Nützliche!
10 Antworten
Oh,Deutschland deine Bürokraten!!!!!! Da kann man sich nur wünschen das mal das Rathaus abbrennt, wenn die Kameraden dann erst eine halbe Stunde einen Parkplatz suchen müssen bis sie Ausrücken können hat sich die Frage mit den Schildern sicher geklärt! Das kann doch alles nicht wahr sein! Vor Feuerwehren, Rettungswachen,Polizeidienststellen ist generell Halte/Parkverbot, außer für die Einsatzkräfte. Sollte logisch sein,oder? Aber ich hab auch ein ähnliches Erlebniss gehabt, folgende Situation: Ein RTW steht mit geöffnetem Heck im Parkverbot, dahinter steht die Pat.trage und im Hausflur in paterr läuft eine Reanimation. Da kommt doch tatsächlich eine Politesse vorbei und tackert uns ein Knöllchen an den RTW. Als Erklärung sagte sie, "es war für sie nicht ersichtlich das es sich um einen Notfalleinsatz gehandelt habe"! Soviel geballte Dummheit macht mich spachlos und sehr,sehr traurig! ;-)
Danke für`s Sternchen!
Da kommt doch tatsächlich eine Politesse vorbei und tackert uns ein Knöllchen an den RTW. Als Erklärung sagte sie, "es war für sie nicht ersichtlich das es sich um einen Notfalleinsatz gehandelt habe"! Soviel geballte Dummheit macht mich spachlos und sehr,sehr traurig! ;-)
Das es sowas gibt ist in der Tat nur noch traurig, liegt aber nicht selten an unserer "Vitamin B-Gesellschafft" - dadurch kommen "intelligente" Leute zu anspruchsvollen Jobs, die zuhause noch das Kartoffelwasser anbrennen lassen würden...
Ich nenne es inzwischen eher "Vitamin Borniert". :P
DH!
Unglaublich ist das...aber leider kein Einzelfall.
Es wurde auch von der Stadt bemängelt dass die freiwilligen Helfer nicht über die Fussgängerzone zum Einsatz dürfen obwohl hier regelmäßig Busverkehr erfolgt, Lieferanten fahren, etc.
Aber erstaunlicherweise gilt dieses ausgesprochene Verbot nur für die Feuerwehr. Polizei und DRK fahren fleißig weiter durch diese Zone...
zurück zur Frage: Ja sollte man denken, aber ist nicht so. Die Stadt beabsichtigt bis auf Weiteres/Klärung das Zusatzschild zu entfernen. Weshalb sagt sie der Polizei nichts?
Solche oder ähnliche Fälle gibt es ab und zu wirklich ... Auf verschiedenen "Witzeseiten" im netz lässt sich z.B. ein Bild finden, wo ein Rettungshubschrauber, welcher mitten auf einer Strasse steht, ein Papier hinterm Scheibenwischer hat....
Fakt ist doch: Die Fläche vor den Toren der Fahrzeughalle und die Ein- und Ausfahrt auf den Hof muss bedingungslos zu jeder Zeit frei gehlaten werden. Auf dem Gelände der Feuerwehr hat somit keiner zu parken und die Mitglieder (Privatfahrzeuge) haben im besten Fall einen Parkplatz irgendwo daneben oder so... Die Stadt/ Gemeinde ist Träger der Feuerwehr...
Hatte doch beschrieben dass es um exakt diese Parkplätze geht und der Hof frei bleibt bzw. keine Brandschutzvorschriften beeinträchtigt werden.
Es geht darum wie die Stadt handeln müsste um nur ihren Leuten (Feuerwehrangehörige) das Parken auf den Parkplätzen zu ermöglichen.
Wenn dort steht "frei für Feuerwehr" bedeutet das doch nicht, das Angehörige der Feuerwehr dort parken dürfen.
Die Parkplätze sind hier übrigens für die Privatkfz der FwAngehörigen gedacht!
Das zusatzschild hat nur gültigkeit wenn du zu einem Einsatz musst, damit du keinen Parkplatz suchen musst darfst du dann da mit deinem Privat PKW Parken um schnellstmöglich zum Einsatzort zu kommen.
Da dürfte man dann auch ohne Zusatzschild parken...weil im "Ernstfall" von der StVO abgewichen weren darf!
Es geht um Korrektheit dass solch ein Schild unzulässig sei, ob parken während Übungsdienst oder sonstigen Tätigkeit im Feuerwehrdienst erlaubt ist...
Da dürfte man dann auch ohne Zusatzschild parken...weil im "Ernstfall" von der StVO abgewichen weren darf!
So nicht. Nur um einen dienstortnahen bequemen Parkplatz zu bekommen greift dieser Paragraf, zumal bei einer Übung nun nicht.
Entweder wird das gesetzlich zulässige (und das ist der eigentliche Vorwurf der Stadt) Zusatzzeichen 1026-33 " (Einsatzfahrzeuge frei) installiert und der RTF kann dann auch mal vor der Halle stehen.
Es geht um Korrektheit dass solch ein Schild unzulässig sei, ob parken während Übungsdienst oder sonstigen Tätigkeit im Feuerwehrdienst erlaubt ist...
Haltevorbot ist Halteverbot :-) Wenn es erlaubt werden soll, muß euer Wehrführer markierte Sonderparkflächen beantragen, etwa mit Zeichen 1053-20 "Parken in gekennezeichneten Flächen erlaubt".
Um Fremdparker vom Grundstück fernzuhalten, kann eine (funkbetriebene) Schranke oder Tor installiert werden.
G imager761
Es bezieht sich auf den erwähnten Ernstfall (Regelübung, etc. ist dies logischerweise nicht)
Gut, aber extra gekennzeichnete Fläche würde bedeuten wieder für jedermann?
Schranke lässt sich nicht realisieren...zu große Auffahrtsfläche!
Dann kann eben der erwischte Falschparker dort mit gleichem Recht stehen wie die Wehrangehörigen.
Es sein denn, er kommt nicht drauf: Beschrankungen waren auch für die Stellflächen gedacht, ein Sperrpfosten oder Bügel für die Parkplätze sind nun rel. einfach zu installieren und das Hausrecht zum Befahren des Platzes kann gegen jedermann ausgesprochen werden :-)
Die Absperrung muss aber im Alarmfall schnell weg...denke dass es in dieser Art zu keiner umgesetzten Lösung kommen wird.
Wie würde das mit dem Hausrecht aussehen? Kann man das pauschal über ein Schild aussprechen?
Wieso das denn? Was hat Alarm mit geparkten Privatfahrzeugen zu tun? Die Pfosten werden außerdem mit einem Schlüssel entriegelt und umgeklappt, das dauert 3 Sekunden :-O
Wenn man sich denn partout keiner Lösung öffnen möchte, bleibt eben das behördlich ausgesprochene absolute Halteverbot für jedes Fahrzeug auf dem Gelände in Kraft und die Feuerwehrleute müssen eben woanders parken, mit dem Taxi vorfahren oder Bußgelder und Abschleppkosten bezahlen, wenn die Stadt das Recht durchsetzt - gegen jedermann.
Um auf den Parkplatz zu kommen muss über den Hof gefahren werden. Wenn nun aber erst ausgestiegen werden muss, den Schlüssel herausgesucht und wieder weiter gefahren wir, so kommt es zu einer erheblichen Verzögerung/Behinderung auf dem Hof, weil binnen weniger Minuten mehrere (15-20) Autos alle auf diese Parkplätze wollen. Es wird dadurch kein Einsatzfahrzeug aus dem Tor heraus kommen....deshalb erwähnte ich dass es wohl nicht zu solch einer baulichen Lösung kommen wird.
Man will sich einer Lösung öffnen, aber es geht mir darum wer entscheidet wo welches Schild zu stehen hat (mit Nachweis der Erlaubnis ->StVO?) und ob zwischen Polizei und Fw unterschieden wird oder ob es daran liegt dass die Polizei vermutlich das richtige Zusatzschild (Dienstfahrzeuge frei) angebracht bekommen hat.
Wie war das mit dem Hausrecht gemeint? Kann die Stadt (Eigentümerin des gesamten Grundstücks samt Parplatz, Hof und Feuerwache) einfach sagen es darf keine drauf fahren ausser Feuerwehrangehörige?
Das absolute Halteverbot soll die Zufahrt für Einsatzfahrzeuge freihalten.
Demnach ist jedem Fahrzeug, das kein Einsatzfahrzeug ist, das Halten dort verboten.
Privatfahrzeuge der Bediensteten sind selbstverständlich keine Einsatzfahrzeuge. Der Fahrzeugführer mag sich im Dienst befinden, das Fahrzeug aber nicht. Einfacher: Ein Auto mit einem Feuerwehrmann ist kein Feuerwehrauto.
Die Stadt wird das Zusatzschild durch ein zulässiges "Außer Einsatz- (oder Dienst-)fahrzeuge" ersetzen lassen, damit sinnigerweise Einsatzfahrzeuge bei Hallenwartung u. dgl. auf dem Vorplatz abgestellt werden dürfen.
G imager761
Danke für die gute Antwort :)
Okay, aber wie will/kann die Satdt es dann regeln dass (nur) ihre Angehörigen der freiw. Feuerwehr dort parken können? Die Plätze werden im Einsatz oder zu Dienstbesuchen genutzt.
Wo kann man einsehen welche Zusatzbeschilderungen zulässig sind?
Sondern?
Nochmal zum verdeutlichen: es wird behauptet dass dieses Zusatzschild nicht legal sei und somit auch keine Feuerwehrfahrzeuge halten dürfen (ausser im Ernstfall).