Geschwindigkeitsbegrenzung Baustelle?
Jo also bei mir im Ort ist folgende Situation: Am Ortseingang befindet sich eine Baustelle. Die wird kurz vorher angekündigt durch ein Baustellen Straßenschild. Direkt darunter angebracht ist die Geschwindigkeitsbegrenzung mit 30km/h.
Diese Schilderkombination bedeutet ja im Prinzip "Es ist im Baustellenbereich 30km/h zu fahren" oder? Das heißt dass kein extra Schild benötigt wird um nach der Baustelle die Geschwindigkeit wieder auf die innerorts 50km/h zu heben, stimmts? Selbiges wäre beim "Vorsicht, kurve" Schild wenn darunter als Zusatzschild eine Geschwindigkeitsbegrenzung kommt, also innerhalb der Kurve eben diese Geschw. fahren und danach gilt das Schild nicht mehr, oder?
Zweite Frage als Zusatz: Das 30er Schild mit der Baustelle steht noch außerorts. Das bedeutet man fährt Landstraße, sieht das 30er Schild mit dem Baustellenschild, dann kommt das Ortsschild, dann kommt die Baustelle. Wenn man hier Haarspalterei betreiben wollen würde, würde das Ortsschild die 30er Begrenzung nicht aufheben?
Ich würde gerne von Meinungen abbitten und nur Antworten erbitten die wenigstens entfernt was mit wissen zu tun haben bitte ^^ ich brauche keinen Auszug aus der StVo (wäre cool wenn jemand das daran belegen könnte :D ) aber was ich sicher nicht brauche sind die ganzen "also ich finde das.. irgendeine Meinung die sich sowieso jeder denken kann.. " danke ich Vorraus
5 Antworten
Es muss eindeutig erkennbar sein, aus welchem Grund das Schild dort steht. Dann kann man ohne Aufheben "danach" wieder scheller fahren.
Ich denke, so verhält es sich auch beim reinfahren. Solange die Baustelle besteht, weshalb die Geschwindigkeitsbegrenzung offensichtlich steht, solange wird sie nicht durch das gelbe Ortsschild aufgehoben.
Brauchst Du nun oder brauchst Du nun keinen Auszug aus der StVO?
Das Ende einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung oder eines Überholverbots ist nicht gekennzeichnet, wenn das Verbot nur für eine kurze Strecke gilt und auf einem Zusatzzeichen die Länge des Verbots angegeben ist. Es ist auch nicht gekennzeichnet, wenn das Verbotszeichen zusammen mit einem Gefahrzeichen angebracht ist und sich aus der Örtlichkeit zweifelsfrei ergibt, von wo an die angezeigte Gefahr nicht mehr besteht
Laufende Nr 55 der Anlage 1.
Das beantwortet auch eindeutig, dass das Ortseingangschild eben nicht die Begrenzung aufhebt.
Ein Orts-Eingangs-Schild hebt eine Geschwindigkeitsbegrenzung nicht auf, dies würde nur ein Orts-Ausgangs-Schild.
Das Erste stimmt aber, wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung in Verbindung mit einem Warnschild aufgestellt ist, gild diese Geschwindigkeitsbegrenzung nur so lange wie diese Gefahrenstelle ist.
Grundsätzlich muss eine Geschwindigkeitsbeschränkung (durch Verkehrs-zeichen) nicht separat aufgehoben werden (durch entsprechend anderes Verkehrszeichen), wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung im Zusammenhang mit einem Gefahrenzeichen (Baustelle, Kurve, Ampel etc) steht. Ist die Gefahr eindeutig und zweifelsfrei vorüber, gilt auch die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht mehr.
Aber Achtung: Gerade im Baustellenbereich kannst Du sehr schnell Dein Wunder erleben. Dann ist 100 Meter mal keine Baustellentätigkeit zu sehen, kommt auf einmal ein Materiallager oder weitere Baumaschinen .....
Soviel ich weiß bedarf es bei einer übersichtlichen Baustelle keiner Aufhebung der Beschränkung. Also wenn du siehst, daß die Baustelle zu ende ist darfst du innerorts 50 fahren.