Umleitung aufgrund von Baustelle: Recht auf Schadensersatz?
Hallo liebe Community.
Folgender Fall!
Bei meinen Eltern (Wohnhaft in ruhiger Nebenstraße) wird demnächst die Ortsdurchfahrt umgeleitet. Sprich der komplette Verkehr wird bei ihrem Haus vorbeigeleitet und das für über ein halbes Jahr.
Gibt es einen Rechtlichen Anspruch auf Schadensersatz?
Das bezieht sich jetzt nicht nur auf meine Eltern. In dem Gebiet haben zwei Unternehmen ihren Sitz die durch die Umleitung und das so entstandenen Parkverbot mit Sicherheit Einkommenseinbußen haben werden.
Kennt sich jemand mit so was aus? Gibt es überhaupt bei so etwas eine Rechtliche Grundlage? Kann mir jemand sagen wo man sich informieren könnte? (Außer bei der Stadtverwaltung)
Das ganze Thema interessiert mich einfach. Niemand zahlt gerne Schadensersatz, also denke ich das es so etwas nicht geben wird, aber in unserem schönen durchgeregelten Deutschland weiß man ja nie!
Also danke schon mal an alle ernst gemeinten Antworten.
6 Antworten
Leider gibt es da keine Möglichkeit, zumal das Bauvorhaben ordnungsgemäß angekündigt wurde. Als Privatperson ist das zwar sehr lästig, aber man kann nichts dagegen machen, denn hier geht es um das Allgemeinwohl.
Es kann nur zu einem Schadensersatzanspruch kommen, wenn etwas beschädigt wird. Beispielsweise ein Baufahrzeug fährt den Gartenzaun kaputt oder die Hauswände bekommen nachweislich Risse durch den Schwerverkehr. Hier ist aber das Problem der Nachweisbarkeit.
Deine Eltern sollten den Zustand vor der Durchfahrt dokumentieren, falls Schäden entstehen hat man einen Beweis.
Bei den Ladengeschäften ist das eine andere Sache. Hier gibt es eventuell Möglichkeiten. Ich denke aber, dass man hier auch erst Ansprüche geltend machen kann, wenn man einen Schaden hat. In dem Fall gilt auch der Nachweis des Umsatzrückgangs.
welcher Schaden entsteht deinen Eltern? Schadenersatz gibt es nämlich nur, wenn ein Schaden entsteht. Das Bauvorhaben wurde angekündigt, es gab bestimmt mehrere öffentliche Sitzungen darüber und es wurde abgestimmt. Ein halbes Jahr ist so etwas durchaus zumutbar, wenn es dem Allgemeinwohl dient. die Firma müsste auch nachweisen und genau belegen dass NUR durch diese Baumaßnahme der Umsatz zurück gegangen ist und zwar NU dadurch. Das ist sehr schwer. wie gesagt, 1/2 Jahr ist absolut zumutbar
Nein das Allgemeinwohl hat Vorrang.
Nein, das muß man schadensersatzlos hinnehmen. LEIDER
Schadenersatz gibt es nur, wenn tatsächlich ein konkreter Schaden entsteht!
Wenn ich dich besuchen komme und im Vollsuff deine Blumenvase anrempel, so dass sie auf den Boden fällt und kaputtgeht, dann hast du einen Schaden. Den zahlt dann meine Haftpflichtversicherung.
Der Schaden ist konkret und lässt sich beziffern. Und es gibt auch einen Verursacher, den man haftpflichtig machen kann.
In deinem Beispiel mangelt es an einem konkreten Schaden. Selbst wenn da jetzt 1000 LKWs an dem Haus vorbeifahren würden und sich deshalb Risse in der Wand bilden, gäbe es zwar ein konkreten Schaden, aber der Verursacher wäre nicht mehr auszumachen. Schadensverursacher wäre ja nicht die Stadt, sondern die Summe der LKW-Fahrer.
Man kann einen Brief an den Bürgermeister oder die Lokalzeitung schicken, dass man das doof findet, aber wer auch erst mal nicht.
Erst wenn es tatsächlich einen realen, messbaren und nachweislichen Schaden gegeben hat, kann man gehen auch geltend machen. Und den muss man auch meistens vor Gericht einfordern. Denn wie du selbst schon festgestellt hast: Zu verschenken hat keiner was!