Gibt es pauschale Lohnkosten Bei Versicherungsschaden wenn man selbst repariert hat?!?
Hallo zusammen,
ich finde leider im Internet nicht wirklich was hilfreiches über dieses Thema, also versuche ich es mal auf diesem Weg!
Die Sache ist folgende: Unserer Firma ist ein Schaden durch einen Dritten entstanden, dieser wurde der Versicherung gemeldet. Ist auch kein Ding, wird reguliert. Allerdings haben wir nicht eine Fremdfirma rauskommen lassen um den Schaden zu beheben sondern haben unser Fachpersonal an die Sache gesetzt. Nun muss ich der Versicherung eine Schadensumme melden die uns entstanden ist. Muss ich hierzu die Löhne der Mitarbeiter explizit auswerten oder gibt es da Pauschalwerte die genommen werden könnten?
Gibt es vielleicht eine Liste darüber im Internet oder so???
Über Hilfe wäre ich sehr dankbar!!!
Vielen Dank schon mal,
Grüße,
Sabina1977
5 Antworten
Um Rückfragen oder Komplikationen mit der Abrechnung zu vermeiden ist der "elegantere" Weg in diesem Fall, dass ihr euch normalerweise VOR Beginn der Arbeiten mit der Fremdversicherung in Verbindung setzt und denn Fall schildert, mit Angabe der zu erwartenden Arbeitsstunden und Anzahl der internen Facharbeiter.
In der Regel tut ihr der Versicherung damit etwas gutes, denn Fremdfirmen rechnen meist einen deutlich höheren Stundensatz, Anfahrtkosten etc. ab, den die Versicherung dann auch bedingungsgemäß erstatten muss.
In Summe wird man euch dann die tatsächlich entstandenen Materialkosten und nach Abschluss der Arbeiten auch die Arbeitsstunden eurer LEute erstatten. Eine Pauschalleistung oder Liste gibt es dafür m.E. keine, dafür gibt es zu viele Konstellationen und unterschiedliche Arbeitseinsätze um das zu verallgemeinern. Zum Vergleich wäre ein Kostenvoranschlag einer Fremdfirma aber in der Tat hilfreich gewesen, sozusagen als "Beleg" dass es für die Versicherung günstiger kommt dass ihr intern Personal eingesetzt habt :-)
Wenn ich richtig verstanden habe ist die Reparatur aber schon erledigt - in dem Fall werdet ihr wohl den umgekehrten Weg gehen müssen und einen Kostenvoranschlag einer Fremdfirma einholen müssen, einschicken, von der Versicherung prüfen lassen und auf Freigabe warten. Das wird dann aber auch der maximale Erstattungsbetrag sein, als Referenzgröße - sollten eure Personaleinsatzkosten höher sein als in diesem Kostenvoranschlag wird die Versicherung sich darauf berufen dass es in dem Fall ja die Fremdfirma hätte machen können und auch nur maximal diese Kosten erstatten... Freie Auswahl wer das repariert hat man leider nicht, insbesonders wenn die Kosten spürbar auseinander gehen. Deshalb in solchen Fällen besser vorher abklären :-)
Ja, ein Kostenvoranschlag wäre keine schlecht Lösung gewesen... bin ich leider nicht drauf gekommen...mal schauen was die versicherung mir schreibt. Vielen Dank für Ihre Antwort!
15 Euro pro Stunde bei Handwerkerreperaturen, die man selber erledigen kann, das akzeptiert eine Versicherung.
Der einfachste Weg wäre: Lass Dir einen unverbindlichen Kostenvoranschlag eines externen Unternehmens erstellen und rechne die darin angegebene Summe ab. Das ist rechtlich vollkommen in ordnung. Auch ein Unternehmen hat Anspruch auf regulierung von Schäden welche von Dritten verursacht wurden. Es hat keine Pflicht zur Wiederherstellung der beschädigten Sache. (Außer natürlich es betrifft Arbeitssicherheit usw.)
Alternativ kannst Du natürlich die tatsächlichen Kosten (Material-/Personalkosten) abrechnen. Mir wäre das zu aufwendig... ;-)
du kannst den üblichen stundensatz deiner firma ansetzen,den du fremden berechnest. privatleute dürfen 10-15€ je stunde ansetzen.
Am sinnvollsten wäre es eine Rechnung an euch selbst zu schreiben und diese einzureichen. Wenn ich das richtig verstanden habe, seid ihr Fachleute für so etwas und seid daher auch imstande das Fahrzeug selbst zu reparieren.