Darf eine Versicherung mein Handy einziehen?
Guten Tag,
folgendes Problem. Und zwar hat ein Bekannter von mir ausversehen mein Handy runtergeworfen, woraufhin das Displayglas gesprungen ist. Dies meldete er dann sofort seiner Versicherung (wgv) die den Schaden dann bearbeiten sollte. Nach mehreren Briefen an mich und ihn, wie genau denn der Schaden entstanden ist und nach mehrmaligem versenden von Bildern und Rechnungen und Kostenvoranschlägen von Handyreperaturwerkstätten (kostete 40€), kam jetzt letztens der Brief das ich mein Handy für 7 Tage einschicken lassen soll damit geprüft werden kann ob es überhaupt möglich ist das Handy zu reparieren.
Beruflich und privat bin ich aber ziemlich abhängig von dem Handy und will auch nicht an irgendwelche fremden Versicherungsmitarbeiter meine persönlichen Daten schicken damit diese die dann schön durchschauen und auswerten können.
Nun zu meiner Frage. Darf eine Versicherung das alles überhaupt machen und einfach so mein Handy über einen längeren Zeitraum einziehen obwohl ich nichts für den Schaden kann und in alle persönlichen Daten von mir einsehen?
Danke im Voraus
11 Antworten
Ja, aber du brauchst es nicht einsenden. Da geht man zu einer Versicherungsargentur der betroffenen Gesellschaft und lässt es begutachten.
Eine Versicherungsagentur hat nicht die Möglichkeit die Schadensursache nachzustellen und zu prüfen, ob sich der Schaden wie in der Schadensmeldung beschrieben wurde, zugetragen haben kann.
Dies wird in einem speziellen Laber der Versicherungswirtschaft überprüft.
Ja, die Versicherung darf dein Handy anfordern um zu prüfen, ob eine Reparatur möglich ist und auch, ob der Schaden wie geschildert entstanden sein kann
@Keevin23999,
wenn du auf eine Erstattung der Versicherung verzichtest, musst du es nicht einschicken.
Ansonsten, hat der Versicherer das Recht eine Prüfung zu unternehmen, ob der Schaden wie er geschildert wurde, sich auch tatsächlich so zugetragen haben kann.
Und dies ist nur möglich, wenn du ihm dein Handy zuschickst.
Beachte: ich möchte dir jetzt nichts unterstellen, aber gerade bei Handyschäden gibt es sehr viele Schadensmeldungen die sich in dieser Form nie zugetragen haben (Versicherungsbetrug).
Gruß Apolon
Ach so du bist der Auffassung, dass der Gutachter des Versicherers den Kunden aufsucht um in seiner Wohnung das Handy zu überprüfen? Wie soll dies geschehen?
Ich bin auf deine Vorschläge gespannt!
Um die Reparatur bezahlt zu bekommen muß du der Versicherung die Gelegenheit geben das Handy zu prüfen. Du kannst ja alle Daten sichern und das Handy in den Lieferzustand versetzen, dann sind deine Daten sicher. Bei dem Betrag spekulieren die darauf das du wegen der komplizierten Abwicklung auf die Kostenübernahme verzichtest. Deine Entscheidung.
Mach der Versicherung schriftlich den Vorschlag, dass sie gerne jmd bei dir vorbei schicken dürfen zur Begutachtung, du aber dein Handy, wegen der, sich darauf befindlichen Daten, nicht verschicken möchtest.
Kostentenvoranschlag liegt ja vor, wie du schreibst, von daher ist eigentlich klar, dass die Reparatur gemacht werden kann.
Wenn du Rechtsschutz VS hast, geh zum Anwalt... dann darf die Haftpflicht später auch noch zusätzlich deine Anwaltskosten tragen ;)
Falsch - dann wird der Versicherer die Zahlung verweigern, da der Geschädigte ihm nicht die Möglichkeit gibt eine Prüfung vorzunehmen, ob sich der Schaden auch tatsächlich wie geschildert zugetragen haben kann.
Und da macht auch kein RA etwas.
Der Geschädigte lässt eine Begutachtung doch zu. Lediglich will er das vor Ort durchführen lassen und nicht das Handy einschucken. Es geht sehr viel Post verloren in Deutschland. Risiko zu hoch ! Die V. kann einen Sachverständigen im Außendienst schicken !
Da hilft ein RA 100%
Das ist doch Käse. Eine Begutachtung nur vor Ort bei der Versicherung ist nicht rechtens. Dafür haben die Versicherer eben auch die Gutachter.