Gibt es Nachteile wenn bedingt durch Studium der Erstwohnsitz verlegt wird?
Hallo, meine Tochter (Studentin seit 01.10) überlegt ihren Erstwohnsitz in die Unistadt zu verlegen. (Grund: 100€ Bonus etc.) Gibt es eigentlich irgendwelche Nachteile (für sie oder für uns Eltern) wenn sie dieses macht ? Bin für jeden Hinweis dankbar. Gruß
5 Antworten
Nein, weder ihr noch eure Tochter hat einen Nachteil davon. Unser Sohn hat das auch gemacht, wegen des "Neubürgerpakets". Einziger Nachteil (wenn es denn einer ist), er ist jetzt am Erstwohnsitz wahlberechtigt und kann in unserem Bundesland nicht wählen.
Dann soll sie sich den Hunni holen.
Naja, der Mietvertrag ist dann bindend, aber das kann man Lösen, wenn sie wieder nach Hause zieht (z.B. wenn sie ihr Studium abbricht) und sie bekommt dann eventuell mehr Bafög, muss aber dann mehr zurückzahlen. Generell ist das eine Kostensache, sonst gibt es aber nur positives meiner Meinung nach.
Wofür ist der Mietvertrag bindend?
Verrät das nicht schon der Name?
Es fällt weg die Strafe vom Einwohermeldeamt, aber das ist ja eigentlich kein Nachteil. Das Wahlrecht fällt einige Monate weg, aber das ist derzeit auch nicht so heftig.
Das Wahlrecht fällt einige Monate weg
Soso, das Wahlrecht "fällt weg".
Kannst Du mir dafür bitte mal eine Rechtsquelle zeigen?
Die "Strafe vom Einwohnermeldeamt" hätte ich auch ganz gerne mal erläutert.
Wahlberechtigt sind alle ..., die am Wahltag ... seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Wohnung ... haben, so jedenfalls die mir vorliegende Literatur und das Einwohnermeldeamt kann bis zu 1.000 EUR Bußgeld verfügen, wenn gegen das Melderecht verstoße wird.
Der Erstwohnsitz soll laut den Meldegesetzen der Länder, soweit ich sie kenne - sie sind oft wortgleich - der Ort des Lebensmittelpunktes sein und das wird meist (aber nicht generell) als der Ort des überwiegenden Aufenthaltes definiert. Das heisst: da, wo man die überwiegende Zahl der Nächte eines Monats verbringt, sollte i.d.R. der Meldeort sein.
Eine Meldung, die nicht den Tatsachen entspricht, kann bussgeldpflichtig werden.
Davon gibt es aber reichlich Ausnahmen, zu denen auch bildungsbedingte, lediglich vorübergehende, Aufenthalte zählen, nach denen man die Rückkehr an den Lebensmittelpunkt plant.
Insofern hat man als Student tatsächlich meist ein Wahlrecht.
Die Konsequenz der Meldeadresse des ersten Wohnorts ist in erster Linie, dass an diesen Ort gerichtete Post auf jeden Fall als zugestellt gilt. Man muss sicherstellen, dass man hier immer die Post entgegennehmen kann, sonst können Unannehmlichkeiten blühen. Wenn hier z.B. mal eine Steuer- oder Gebührenforderung hin kommt, die man nicht rechtzeitig bearbeitet, muss man mit den Konsequenzen wie Pfändungen, Stillegungen, Fahndungen usw. rechnen.
Ich kann mir denken, dass gerade das für Studenten manchmal kritisch ist, wenn die ihre "Studi-Wohnung" für einige Monate Semesterferien zumachen und weg sind. Während "zuhause" Mommy und Daddy sich um die Post oder anfragende Besucher kümmern würden.
Dass man am Erstwohnsitz das Wahlrecht ausübt und steuerpflichtig ist, ist sowieso klar, denke ich.
naja, nachteil ist der komplette umzug ... wenn euch das ncihts ausmacht, dann nur zu
der muss sowieso erfolgen ...
Das ist das selbe Bundesland, also kein Problem.