Erstwohnsitz in Italien und Deutschland
Ich wüsste gerne, ob ich in Italien einen Erstwohnsitz anmelden kann, obwohl ich auch in Deutschland mit einem ersten Wohnsitz gemeldet bin. Wäre wichtig wegen Nebenkosten beim Immobilienkauf in Italien.
6 Antworten
nein, das geht leider nicht.
Wenn Du Dich in Italien in der Gemeinde anmelden willst, verlangen sie Deine Abmeldung aus DE.
So viel ich weiss, ist es nur ein erster Wohnsitz moeglich. Du kannst aber einen Zweitwohnsitz in Italien anmelden.
Meine Mutter hat das gleich Problem wegen den Steuern in Italien. Ihr wurde aber gesagt, dass, wenn Sie kauft, mit 3% bzw 4% bei Neubau besteuert wird, da es ihr erster Immobilienerwerb in Italien ist. Ich weiss aber nicht, ob das wirklich stimmt. Informiere Dich am besten beim Deutschen Konsulat in Italien, die wissen alles genau.
D und I als Erstwohnsitz anmelden geht definitiv NICHT! Hatte dieselbe Situation. Dort wo du deinen "Lebensmittelpunt" hast, d.h., dort wo du dich am meisten aufhälst, ist dein Lebensmittelpunkt und auch dein Erstwohnsitz. Auch in I den Erstwohnitz und in D einen Zweitwohnsitz geht def. auch nicht. Einen Zweitwohnsitz in D geht nur, wenn du auch den Erstwohnsitz in D hast.
Abgesehen mal von der Tatsache, dass die Italienischen Behörden bei der Anmeldung eines ersten Wohnsitzes den Nachweis über die Abmeldung des vorherigen Erstwohnsitzes sehen wollen, sagt doch schon das Wort "Erstwohnsitz" aus, das es nur einen davon geben kann ;-)
Nein.
LG hani99