Gibt es in RLP einen Elternunabhängigen Zuschuss (BAföG) für die BOS II?
Hallo Community,
ich besuche derzeit die 11. Klasse einer Fachoberschule (FOS) in Rheinland-Pfalz (RLP). Im Anschluss an meine abgeschlossene Fachhochschulreife gehe ich an die Berufsoberschule II (BOSII) um meine allgemeine Hochschulreife (Abitur) zu absolvieren.
Nebenbei habe ich die Information aufgeschnappt, dass mir in der BOSII laut des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) ein Elternunabhängiger Zuschuss zusteht, da die BOSII im RLPler BAföG als Kolleg behandelt wird.
Sind die Informationen, wie ich sie soeben erläutert habe, korrekt? Außerdem stellt sich mir die Frage, welche der vielen Antragsbögen ich für diese Art des Zuschusses ausfüllen muss.
Ich wohne weder in einem eigenen Haushalt noch habe ich einen Job oder eine fertige Ausbildung.
Ich bedanke mich bereits im Voraus für eure weisen Antworten!
Viele Grüße
3 Antworten
Mein Bruder hat auch nach der Fachhochschulreife sein Hochschulreife auf der BOS2 gemacht und hat (soweit ich es richtig in Erinnerung hatte) 450€ pro Montan bekommen. An deiner Stelle würde ich in der Schule, auf der du dich bewerben möchtest, mal informieren. Viel Glück!:)
Nein, er hat nach dem Praktikum direkt das Abitur angefangen :)
Hat dein Bruder zu diesem Zeitpunkt bereits eine vollständige Berufsausbildung gehabt?
Auf einer BOS ist das BAföG immer elternunabhängig da man sein Vollabitur auf dem 2. Bildungsweg macht.
dafür gibt es einen "Bafög-assistenten" (googeln). auf jeden Fall Formblatt 1, Anlage 1 zu Formblatt 1, Formblatt 2 oder Schulbescheinigung. Die anderen sind für Ausländer, Menschen mit Kindern etc.
Kannst du mir auch einen Überblick darüber verschaffen, welche Formulare ich ausfüllen muss? Viele Grüße und danke für die Antwort. :)
Das ist zumindest sehr fraglich, da dafür eigentlich eine abgeschlossene Berufsausbildung notwendig wäre. In RLP kann aber die BOS2 auch ohne Berufsausbildung von Absolventen einer FOS besucht werden, abweichend von der bundeseinheitlichen Regelung gemäss KMK-Beschluss.
Du könntest Dich aber beim zuständigen Amt auch schon vorher mal erkundigen!