Gibt es in Bayern noch die Todesstrafe?

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10 Antworten

In der Verfassung des Freistaates Bayern vom 2. Dezember 1946 stand (4. Abschnitt: Die Staatsregierung) zum Ministerpräsidenten:

§ 47 Absatz 4 "Er übt in Einzelfällen das Begnadigungsrecht aus. Der Vollzug der Todesstrafe bedarf der Bestätigung der Staatsregierung."

Die Todesstrafe war also zulässig, ist aber bis 1949 nicht verhängt worden.

Durch das Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 ist die Bestimmung gegenstandslos geworden.

Artikel 102 "Die Todesstrafe ist abgeschafft. "

Artikel 31 "Bundesrecht bricht Landesrecht."

Gemäß einem Volksbegehren ist durch ein Gesetz vom 20. Februar 1998 § 47 Absatz 4 Satz 2 (über die Todesstrafe) mit Wirkung vom 1. März 1998 gestrichen worden (http://www.verfassungen.de/de/by/bayern46-index.htm).

Die Äußerung beruht also auf einem stark veralteten und verfassungsrechtlich schlecht informierten Kenntnisstand.

Ratsam ist, im Zweifelsfall selbst in der aktuellsten Fassung von Verfassungen und Gesetzen nachzusehen.

Eddy21  08.01.2008, 08:55

Er hat nicht nach Veralterung gefragt, die Frage lautet , oder besser Feststellung lautet das die Todesstrafe in Bayern noch existent ist !

Von der Verhängung der selben in Bayern habe ich allerdings noch nichts gehört !

Ich glaube, in Hessen besteht die Todesstrafe noch. Aber keine Angst, trotz meiner vielen Untaten dort wurde nicht der Henker bestellt. ;) Bundesrecht vor Landesrecht!

Art. 102 GG Besagt "Die Todesstrafe ist abgeschafft." Bundesrecht bricht Landesrecht Also gibt es in Bayern keine Todesstrafe, außer für Problembären.

johnfitzgeraldk  04.02.2012, 23:03

Wäre auch zu unglaublich. Todesstrafe in Deutschland...

0. Februar 1998: u. a. Abschaffung des Senats; Verlängerung der Landtags-Wahlperiode auf fünf Jahre; Einfügung eines Satzes zur Rolle der parlamentarischen Opposition; Angleichung des Artikels 100 (Menschenwürde, bisher: Würde der menschlichen Persönlichkeit) an den Wortlaut des Grundgesetzes (Art. 1 Abs. 1); Streichung der schon durch das Art. 102 Grundgesetz gegenstandslos gewordenenAusführungsbestimmung zur Todesstrafe; redaktionelle Änderungen

 

Auch in Bayern wurde also 1998 die Todesstrafe entgültig abgeschafft.

Wie schon gesagt wurde sie wegen Bundesrecht bircht Landesrecht sowieso nicht mehr angewandt !

Bayern scheint die Todesstrafe 1998 auch "schon" abgeschafft zu haben... http://www.123recht.net/Ein-h%C3%A4ssisches-Relikt-%E2%80%93-Die-Todesstrafe_ _a11953.html