Fotografien von Gegenständen verboten?

7 Antworten

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  1. Das Fotografieren in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich zulässig, wenn eine Hausordnung oder andere Vorschrift nichts anderes sagt § 59 UrhG. Das Schild ist aber keine Vorschrift oder eine ersetzende Hausordnung
  2. Ein Schutz des Kleides kann nur dann vorliegen, wenn dies als Geschmacks- oder/und Gebrauchsmuster beim DPMA angemeldet ist

Also entspann dich und schüttle über sowas nur den Kopf...

So mancher wird nun das Argument bringen wollen, man darf nicht in Fenster hinein fotografieren - was so auch erst mal richtig ist, doch ist ein Geschäft kein privater Bereich bei dem dies anwendbar wäre

Wenn du das "zufällig" mit auf ein Bild bekommst, kann da keiner etwas machen. Nur veröffentlichen darfst du so ein Bild nicht.

Wenn du das Kleid gekauft hast, und ihr macht Hochzeitsfotos, ist das natürlich etwas anderes.

Onkel1887  21.04.2013, 01:05

Sorry aber das ist völliger Blödsinn. Die Kleider dürfen jederzeit fotogrfiert werden und die Bilder dürfen auch veröffentlicht und verkauft werden.

Ratirat  20.04.2013, 15:06

Du darfst die Bilder mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit veröffentlichen. selbst dann, wenn darauf nichts anderes zu sehen ist als das Kleid.

Das Fotografieren von Gegenständen ist nicht strafbar. Du kannst mit deiner Kamera in der Stadt von der Telefonzelle bis hin zum Wegweiser alles fotografieren, denn das sind Güter der Allgemeinheit auf sie hat niemand einen festen Anspruch. Das ist bei den Brautkleidern anders, denn die sind in Design etc. Eigentum des Händlers. Wenn der also sagt, du darfst nicht fotografieren, vielleicht aus Angst, du würdest seine Ware ausspionieren, dann ist das sein gutes Recht, auch wenn das neutral betrachtet sicher totaler Schwachsinn und definitiv nicht werbefreundlich ist.

Nein, das kann er nicht verbieten, wenigstens nicht, wenn du es zu persönlichen Zwecken tust.

Ein Verbot käme nur in Frage, wenn die ausgestellten Kleider Urheberrechtsschutz genössen. Dazu müsste es aber schon ein sehr außergewöhnliches und besonderes Design sein, das neuartig ist und sich deutlich von anderen abhebt. 99 % der Brautkleider dürften nicht darunter fallen.

Selbst wenn es einen urheberrechtlichen Schutz gäbe, darfst du dennoch Vervielfältigungen (als solche zählt ein Foto) zu persönlichen Zwecken machen (siehe § 53 UrhG, http://dejure.org/gesetze/UrhG/53.html). Du darfst sie dann nur nicht veröffentlichen oder kommerziell nutzen.

In seinen Geschäftsräumen kann er dir das Fotografieren natürlich verbieten - er hat das Hausrecht. Aber selbst dort kann er dich, wenn du es dennoch tust, höchstens rausschmeißen - du hast dich nicht strafbar gemacht. Und gegen das Fotografieren der Ware im Schaufenster von der Straße aus kann er sich überhaupt nicht wehren.

sup231 
Beitragsersteller
 20.04.2013, 15:37

Vielen dank! Genau so eine Antwort hab ich gesucht! :)

Geh doch rein und frage, ob Du ein Foto machen darfst.