Gibt es im Strafrecht überhaupt Belästigung (Störung/Spam)?
Zum Beispiel wenn man bei WhatsApp Nachrichten schreibt/bekommt und sich gestört fühlt gibt es im Strafrecht überhaupt Belästigung??? Ich rede nur von normalen Nachrichten, keine Beleidigungen, keine negativen Bemerkungen. Halt dass man sich einfach genervt fühlt aus welchen Gründen auch immer
2 Antworten
Nein, direkt nicht. Je nachdem wie stark die "Belästigungen" sind, kommt eventuell § 238 StGB in Betracht.
Nur weil Du dich gestört fühlst nein, Blockieren den Kontakt und gut ist.
Ansonsten kommt StGB §238 in Betracht, da muss aber mehr vorfallen als ein / zwei Nachrichten welche dich stören.
Aber Belästigung an sich gibt es wirklich nicht oder das habe ich auch noch nie im strafrechtlichen Zusammenhang (Anzeige) gesehen und es ist ja auch nur umgangssprachlich für Störung
Achso ok, Nachstellung greift aber nur wenn das Leben schwer beeinträchtigt wird wie 24/7 Spam z.B oder Bedrohung