Gibt es im Strafrecht überhaupt Belästigung (Störung/Spam)?

2 Antworten

Nein, direkt nicht. Je nachdem wie stark die "Belästigungen" sind, kommt eventuell § 238 StGB in Betracht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__238.html

Nur weil Du dich gestört fühlst nein, Blockieren den Kontakt und gut ist.

Ansonsten kommt StGB §238 in Betracht, da muss aber mehr vorfallen als ein / zwei Nachrichten welche dich stören.

Lalias 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 08:33

Aber Belästigung an sich gibt es wirklich nicht oder das habe ich auch noch nie im strafrechtlichen Zusammenhang (Anzeige) gesehen und es ist ja auch nur umgangssprachlich für Störung

Lalias 
Beitragsersteller
 09.06.2020, 08:32

Achso ok, Nachstellung greift aber nur wenn das Leben schwer beeinträchtigt wird wie 24/7 Spam z.B oder Bedrohung