Wohnungskündigung wegen Pöbelei und Beleidigung anderer Mieter?
Eine Kollegin von mir, die in der Buchhaltung bei uns arbeitet, erzählte mir heute, dass sie von einem Nachbarn im Haus dauernd dumm angepöbelt wird. Das reicht von anzüglichen Bemerkungen bis hin zu Beleidigungen. Sie fühlt sich so unwohl, dass sie inzwischen daran denkt, dem Vermieter Bescheid zu geben. Allerdings kann der andere dann wohl fristlos gekündigt werden, meint sie- das will sie aber auch nicht anleiern. Stimmt das überhaupt? Ich kenn mich da jetzt nicht aus. Kann der wegen Beleidigung tatsächlich gleich gekündigt werden oder gibt es da nicht vielleicht noch einen Zwischenschritt oder so was?
10 Antworten
Aber sicher: Wer seine Nachbarn im Mietshaus beschimpft, darf ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden, da er den Hausfrieden unerträglich stört. Urteil des Amtsgerichts Coburg vom 25. September 2008 (AZ: 11 C 1036/08).
Nu wollen wir hier mal keine Erbsen zählen. Natürlich kann nicht jedem gleich gekündigt werden, wenn er mal seinen Nachbarn beleidigt.
Mithin hat aber der Vermieter das Recht, auf Grund dessen einen renitenten Mieter fristlos zu kündigen.
Wegen Störung des Hausfriedens ist das schon denkbar, aber der Vermieter wird sicher vorher mit dem Mann reden. Deine Kollegin sollte keine Bedenken haben, schließlich ist der andere selbst Schuld und verursacht den Ärger.
Ich würde dem Vermieter Bescheid geben und ihn bitten, den Störenfried abzumahnen, da er den Hausfrieden nachhaltig verletzt. In meinem Schreiben würde ich im Übrigen darauf hinweisen, dass durch die Beleidigungen ich in der Nutzung meiner Wohnung eingeschränkt werde, weil ich mich - insb. als Frau - bedroht und eingeschüchtert fühle. Das berechtigt mich von Gesetzes wegen, einen Teil der Miete einzubehalten bis dieser "Mangel der Mietsache" abgestellt ist.
Sollte der Mieter weiterhin beleidigen, würde ich persönlich auch nicht vor einer Anzeige zurückschrecken. Wenn er sich nicht angemessen verhalten kann, muss auch mal eine Anzeige her.
was bitte soll ein hauseigentümer auf hören-sagen geben. er war nicht dabei. das ist reine privatsache.
Nein das geht nicht so einfach. Ich würde ihr sagen das sie das unterlassen soll, ansonsten Anzeige erstatten. Fertig
Ob man auf Grund eines Amtsgerichtsurteils gleich auf die Rechtslage im Allgemeinen schließen kann, wage ich zu bezweifeln. Die fristlose Kündigung ist immerhin die ultima ratio. Das hier Vorgetragene reicht mir persönlich noch nicht aus, um gleich fristlos kündigen zu dürfen.