beratungshilfe als beschuldigter?
Ich habe ein Problem, ich bin Beschuldigte in einem Strafverfahren wegen Beleidigung, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung. Bei dem "Opfer" handelt es sich um meine Halbschwester. Die Tat an sich ist im Affekt und unter Alkoholeinfluss geschehen.
Ich selber bin Abiturientin, Bezieherin von BAFÖG, ALG 2, Kindergeld für mein Kind und bekomme noch Unterhaltsvorschuss. Nun war ich beim Rechtanwalt und habe mich beraten lassen, dieser beantragte nun Akteneinsicht.
Den Antrag auf Beratungshilfe habe ich im Nachhinein beim Amtsgericht eingereicht. Nun habe ich jedoch eine saftige Rechnung von meinem Rechtsanwalt erhalten und frage mich inwiefern und ob überhaupt die Rechtshilfe greift, da es sich ja hierbei um Strafrecht handelt...
5 Antworten
Im Strafrecht gibt es keine Beratungskostenhilfe nur im Zivilrecht das haette Dir der Anwalt sagen muessen!Bei einer Verhandlung wird Dir ein Pflichtverteidiger gestellt wenn Du dir keinen Anwalt leisten kannst.Der wird vom.Gericht bestimmt und das Gericht informiert Dich ueber seinen Namen und Anschrift.Die Rechnung wirst Du wohl zahlen muessen.
RICHTIG wiedergegeben im strafrecht gibt es das nicht.es kann einem aber ein r.a beigeordnet werden wenn man keinen hat oder kennt.ist aber kostenpflichtig
Der Staat schiebt dir von allen Seiten Geld rein und fördert deine Bildung und deine Zukunft und du hast als Mutter nichts besseres zu tun, als einem anderen Menschen psychischen und physischen Schaden zuzufügen?
Die Beratungshilfe greift auch im Strafrecht. Außerdem hat man dir auch ein Merkblatt mitgegeben, als du den Antrag beim Amtsgericht gestellt hast. Ich hoffe die Strafe wird sehr hoch, denn deine Halbschwester wird nicht nur körperlich, sondern auch seelisch lange darunter zu leiden haben.
Gewalt ist also eine legale Lösung für alle Probleme? Tolles Vorbild für dein Kind!
jup...!
Im normal Fall steht dir bei BAFÖG und ALG2 eine Gerichtskosten Beihilfe zu,um welches anliegen es geht ist eigentlich egal.Sobald man gering Verdiener ist steht ein das zu. Nur weiß ich nicht wie es ist wenn man das erst im nachhinein beantragt?sollte eigentlich der anwalt ein von vorn Herein aufklären darüber.
Nee das Anliegen ist nicht egal da es im Strafrecht grundsaetzlich keine Beratungs und Prozesskostenhilfe gibt.Es gibt nur vom.Gericht gestellte Pflichtverteidiger!
dann mag ich mich täuschen kann nur von dem berichten was meine eigenen Erfahrungen bisher waren.
Du kannst Pech haben, dass die Beratungshilfe nicht greift, da ein Verfahren schon läuft. Du kannst Dich aber auf die Pflichtverteidiger beruhen.
Die Beratungshilfe greift bei der außergerichtlichen Abklärung! Die Prozesskostenbeihilfe beim späteren Prozess. Diese kann auch über den Anwalt beantragt werden.
Prozesskostenhilfe greift aber nicht in strafrechtlichen Sachen als Beklagter!
Darum ja auch der Pflichtverteidiger.
Es gibt bei Strafverfahren keine Prozesskostenhilfe,die gibt es nur im.Zivilrecht.
Also: Die Rechnung wirst Du wohl bezahlen müssen, die Beratungshilfe ist hier sinnlos, Prozesskostenhilfe kriegst Du auch nicht genehmigt. Du kriegst einen Pflichtverteidiger. Geh zum Gericht und erkundige Dich.
wenn ich aber den rechtsanwalt behalten möchte, wie hoch könnten denn die kosten dann noch werden?
Ob mit oder ohne Alkoholeifluss bist du schuldig! Du kannst natürlich deine Halbschwester bitten die Klage zurückzuziehen !
Kann sie zwar machen, aber dennoch wird der Staatsanwalt die Klage nicht fallen lassen, denn sobald die Polizei von einer solchen Straftat erfährt - egal ob durch Zufall oder durch Anzeige - muss sie die Sache an den Staatsanwalt weiterleiten - und der muss handeln, wenn es sich um ein besonders schweres Verbrechen handelt.
Es handelt sich hier um einen Offizialdelikt, der ex officio verfolgt werden muss!
Mal ganz ruhig bitte... du kennst die Vorgeschichte nicht, die zu lang und explizit wäre um sie jetzt hier auszubreiten... denn ich bin diejenige, die psychisch unter meiner Halbschwester leidet und irgendwann explodiert auch der ruhigste mensch einmal...