beratungshilfe als beschuldigter?

5 Antworten

Im Strafrecht gibt es keine Beratungskostenhilfe nur im Zivilrecht das haette Dir der Anwalt sagen muessen!Bei einer Verhandlung wird Dir ein Pflichtverteidiger gestellt wenn Du dir keinen Anwalt leisten kannst.Der wird vom.Gericht bestimmt und das Gericht informiert Dich ueber seinen Namen und Anschrift.Die Rechnung wirst Du wohl zahlen muessen.

strandkind  24.08.2012, 21:48

RICHTIG wiedergegeben im strafrecht gibt es das nicht.es kann einem aber ein r.a beigeordnet werden wenn man keinen hat oder kennt.ist aber kostenpflichtig

Der Staat schiebt dir von allen Seiten Geld rein und fördert deine Bildung und deine Zukunft und du hast als Mutter nichts besseres zu tun, als einem anderen Menschen psychischen und physischen Schaden zuzufügen?

Die Beratungshilfe greift auch im Strafrecht. Außerdem hat man dir auch ein Merkblatt mitgegeben, als du den Antrag beim Amtsgericht gestellt hast. Ich hoffe die Strafe wird sehr hoch, denn deine Halbschwester wird nicht nur körperlich, sondern auch seelisch lange darunter zu leiden haben.

bambetyboop 
Beitragsersteller
 23.08.2012, 21:59

Mal ganz ruhig bitte... du kennst die Vorgeschichte nicht, die zu lang und explizit wäre um sie jetzt hier auszubreiten... denn ich bin diejenige, die psychisch unter meiner Halbschwester leidet und irgendwann explodiert auch der ruhigste mensch einmal...

GoetheDresden  23.08.2012, 22:08
@bambetyboop

Gewalt ist also eine legale Lösung für alle Probleme? Tolles Vorbild für dein Kind!

Im normal Fall steht dir bei BAFÖG und ALG2 eine Gerichtskosten Beihilfe zu,um welches anliegen es geht ist eigentlich egal.Sobald man gering Verdiener ist steht ein das zu. Nur weiß ich nicht wie es ist wenn man das erst im nachhinein beantragt?sollte eigentlich der anwalt ein von vorn Herein aufklären darüber.

andie61  23.08.2012, 22:05

Nee das Anliegen ist nicht egal da es im Strafrecht grundsaetzlich keine Beratungs und Prozesskostenhilfe gibt.Es gibt nur vom.Gericht gestellte Pflichtverteidiger!

carmen1503  23.08.2012, 22:15
@andie61

dann mag ich mich täuschen kann nur von dem berichten was meine eigenen Erfahrungen bisher waren.

Du kannst Pech haben, dass die Beratungshilfe nicht greift, da ein Verfahren schon läuft. Du kannst Dich aber auf die Pflichtverteidiger beruhen.

GoetheDresden  23.08.2012, 21:54

Die Beratungshilfe greift bei der außergerichtlichen Abklärung! Die Prozesskostenbeihilfe beim späteren Prozess. Diese kann auch über den Anwalt beantragt werden.

Aryan2011  23.08.2012, 21:59
@GoetheDresden

Prozesskostenhilfe greift aber nicht in strafrechtlichen Sachen als Beklagter!

Aryan2011  23.08.2012, 21:59
@Aryan2011

Darum ja auch der Pflichtverteidiger.

andie61  23.08.2012, 22:00
@GoetheDresden

Es gibt bei Strafverfahren keine Prozesskostenhilfe,die gibt es nur im.Zivilrecht.

Aryan2011  23.08.2012, 22:01
@andie61

Also: Die Rechnung wirst Du wohl bezahlen müssen, die Beratungshilfe ist hier sinnlos, Prozesskostenhilfe kriegst Du auch nicht genehmigt. Du kriegst einen Pflichtverteidiger. Geh zum Gericht und erkundige Dich.

bambetyboop 
Beitragsersteller
 23.08.2012, 22:05
@Aryan2011

wenn ich aber den rechtsanwalt behalten möchte, wie hoch könnten denn die kosten dann noch werden?

Ob mit oder ohne Alkoholeifluss bist du schuldig! Du kannst natürlich deine Halbschwester bitten die Klage zurückzuziehen !

GoetheDresden  23.08.2012, 21:48

Kann sie zwar machen, aber dennoch wird der Staatsanwalt die Klage nicht fallen lassen, denn sobald die Polizei von einer solchen Straftat erfährt - egal ob durch Zufall oder durch Anzeige - muss sie die Sache an den Staatsanwalt weiterleiten - und der muss handeln, wenn es sich um ein besonders schweres Verbrechen handelt.

Es handelt sich hier um einen Offizialdelikt, der ex officio verfolgt werden muss!