Darf der Lichtschacht zum Kellerfenster zugedeckt werden?
Mein Keller hat ein Kellerfenster, das über einen Lichtschacht Licht und Luft bekommt. Der Lichtschacht endet ebenerdig und ist mit einem Gitterrost abgedeckt. Der Gitterrost befindet sich auf der Terrasse von Nachbarn. Bisher war das kein Problem, nun sind aber neue Nachbarn dort eingezogen. Ich hatte mich schon gewundert, warum es in meinem Keller neuerdings immer so dunkel ist und so schlech riecht, obwohl ich weiterhin lüfte. Nun habe ich gesehen, dass die neuen Nachbarn den Gitterrost mit einer Platte zum Großteil abgedeckt haben und Kübelpflanzen darauf gestellt haben. Muss dieser Gitterrost nicht frei bleiben?
2 Antworten
Das wäre jedenfalls der Sinn und Zweck des Luftschachts. Rede doch mal mit den Nachbarn, erkläre ihnen, daß der Lichtschacht zu deiner Wohnung führt und bitte sie, die Sachen zu entfernen. Wenn das nicht fruchtet, wende dich an den Vermieter.
Zu deinem Keller natürlich, nicht zu deiner Wohnung. Ändert aber nichts, schließlich muss ja auch dort ein Luftaustausch gewährleistet sein, so wie zu dem Zeitpunkt, als du das Objekt angemietet hast .
Es ist richtig, dass eine ausreichende Luftzufuhr gewährleistet sein muss. Ob Du Anspruch auf Tageslicht hast, bezweifle ich.
Fakt ist aber, dass der Kellerschacht sauber gehalten werden muss. Zusätzliche Verunreinigung durch Kübelpflanzen musst Du wohl nicht hinnehmen.
Vielleicht ist Deinem Nachbarn gar nicht bewusst, welche Konsequenz diese an sich vermutlich schöne Pflanze hat. Ich würde einfach mal mit ihm sprechen, ihm mitteilen, dass es sich dort um Dein Kellerfenster handelt, welches er - vermutlich nicht um Dich zu ärgern - zustellt. Oft gibt es eine akzeptable Lösung, wenn man vernünftig über ein Übel spricht.
Der Tageslichteinfall ist mir schon auch wichtig, spätestens ab Herbst, wenn ich meine Pflanzen zum Überwintern von der Terrasse nehmen muss und sie - wie bisher auch - im Keller überwintern sollen.