Gibt es eine Verpflichtung an einen eingeschalteten Anwalt zu schreiben?
Wir habe folgendes Problem. Wir haben wegen verschiedener Mängel an unserer Wohnung die Miete gekürzt. Geschah alles per Einschreiben-Rückschein und angemessener Frist zur Mängelbeseitigung. Der Vermieter hat nun einen Anwalt eingeschaltet, der allerdings sehr unsachliche Schreiben verfasst, die teilweise nahe an der Grenze zur Beleidigung sind. Wir sehen nun nicht ein, dass wir diesem Anwalt weiter Antwort auf seine unmöglichen Schreiben geben. Der Anwalt behauptet nun, dass Schriftverkehr nur über ihn laufen darf. Ist das so richtig oder können wir nach wie vor an den Vermieter schreiben?
Vielen Dank für sachliche und fundierte Antworten!
8 Antworten
Nur wenn dieser seine Bevollmächtigung mit Originalunterschrift seines Mandanten vorgelegt hat.
Das ist allgemeiner Rechtsgrundsatz. Es könnte ansonsten jeder Anwalt behaupten, er sei der Anwalt der betreffenden Person.
Das verstehe ich nicht. Wahrscheinlich habe ich mich falsch ausgedrückt. Ich möchte eigentlich wissen, auf welcher Rechtsgrundlage die Verpflichtung besteht, dass ein Nichtanwalt einem Anwalt schreiben muss(?) und nicht direkt der anderen Person schreiben darf. Ich habe bisher nirgends eine solche Verordnung, Vorschrift oder Gesetzt gefunden. Soweit ich bis jetzt informiert bin, darf ich in jedem Fall den Anwalt ignorieren. Ob das nun klug ist oder nicht, darum geht es mir im Moment nicht.
Eine gesetzliche Verpflichtung , dass der "Beklagte" seinen Schriftverkehr zur Sache an den Anwalt (Rechtsvertreter) des"Klägers" richten muss, gibt es mit Sicherheit nicht. Dir steht das frei auch an den Streitgegner persönlich zu schreiben und den Anwalt zu ignorieren. Etwas anders sieht es für den Mandanten des RA, deinen Vermieter, aus. Er hat den RA mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt. Demzufolge wickelt der RA allen Schriftverkehr für ihn ab. Rechtskraft haben zunächst für dich die Schreiben des RA nicht. Erst wenn du vom Gericht Post bekämst, müsstest du diesem antworten (gegebenfalls dein Anwalt). Zunächst gibt es noch keine Klage, also steht dir frei, wem und was und ob überhaupt du auf den Schriftsatz des RA anwortest. RÄte drohen oft gerne und sind in der Wortwahl unsachlich, das dürfen die (leider) und dürfen sogar lügen (im Interesse ihres Mandanten). Vor Gericht wärst du dann gehalten, den Beweis anzutreten, dass die Tatsachen bzw.die Wahrheit den Behauptungen entgegen stehen.
Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort. Hat mir sehr geholfen!!!
Wenn der Vermieter einen Anwalt eingeschaltet hat, läuft die Kommunikation tatsächlich über diesen Anwalt. Und allein die Tatsache, DASS der Vermieter einen Anwalt beauftragt hat, deutet doch darauf hin, dass er auf Eure Forderungen nicht eingehen und auch nicht direkt mit Euch reden/schreiben will.
Daher solltet Ihr zusehen, dass Ihr Euch rechtliche Hilfe holt, ggf. einen Anwalt oder den Mieterverein, um da keine formalen Fehler zu machen. Wünsche Euch viel Erfolg!
Da der Fragesteller offenkundig keinerlei Erfahrung mit Juristen hat, wäre es durchaus vernünftig, wenn er sich professionelle Hilfe holte (formale Fehler könnte er übrigens allenfalls in einem Verfahren machen, aber nicht in Antwortschreiben an Anwälte).
Und das mit dem "Erfolg"? Nun ja, Mieter machen immer wieder Mietminderung geltend und müssen vor Gericht dann erfahren, dass dies substanzlos war. Ob ein Mangel an der Mietsache vorliegt, der zu einer Mietminderung berechtigt, entscheidet letztendlich ein Amtsrichter.
Der Vermieter hat nun einen Anwalt eingeschaltet, der allerdings sehr unsachliche Schreiben verfasst, die teilweise nahe an der Grenze zur Beleidigung sind. Wir sehen nun nicht ein, dass wir diesem Anwalt weiter Antwort auf seine unmöglichen Schreiben geben.
teile deinem vermieter das mit.
Und dann?
Was meinst du, was den Vermieter das interessiert?
... das hab ich gerade geschrieben. Wer lesen kann ist klar im Vorteil !
Größere Vorteile hätte man, wenn man auch noch ein Mindestmaß an Sachkunde hätte bei dem, was man gerade schreibt.
... das wird dem Vermieter doch so was am A.rsch vorbeigehen, wenn er einen bezahlten Anwalt für diese Sache hat, oder nicht ???
du bist nicht verpflichtet,schreiben,von wem auch immer,zu beantworten,NUR um schreiben vom gericht oder von behörden sollten man sich besser kümmern.
... ich würde an den Anwalt schreiben, denn die Schreiben an Euren Vermieter lauf alle über den Anwalt. Und eine eigenmächtige Mietzinskürzung ist schon sehr Riskant. Und die hart vefaßten Schreiben eines Anwaltes erscheinen in Euren Augen als beleidigend, aber glaubt mir, diese Anwälte wissen was sie tun. Viel Glück mit Eurem Unterfangen !
Blödsinn!
aber glaubt mir, diese Anwälte wissen was sie tun.
ja,leute einschüchtern.
Ich habe derzeit auch einen Anwalt in einer Angelegenheit, der die Schreiben für mich verfasst. Wenn ich es selber machen soll, dann bräuchte ich ja keinen Anwalt. Ich bespreche die dinge mit ihm und er setzt dann die Schreiben auf und kommuniziert für mich. Es ist besser, wenn Schriftverkehr über Anwalt läuft. ich hätte keine Lust auf falsche Beschuldigungen von anderen ohne Anwalt zu reagieren! Gerade dann, wenn es sich um absolut gemeingefährliche menschen handelt!
Vielen Dank für die Antwort. Auf welcher Rechtsgrundlage beruht diese Verpflichtung?