Gibt es eine Frist für die Freistellung beim Bafög?
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich der Bafög Rückzahlung bzw genauer zur Freistellung.
Ich habe vor kurzem den Bescheid bekommen, dass meine Rückzahlung im September fällig ist.
Gibt es eine Frist, bis wann ich einen Antrag auf Freistellung stellen muss oder kann ich auch bis Juli warten, da sich meine berufliche Situation bis dahin vllt verändert hat.
Oder habe ich ab Bekanntgabe des Bescheids nur 4 Wochen Zeit?
Danke für eure Hilfe !
Gruß
2 Antworten
Innerhalb von vier Wochen ab Bekanntgabe des Bescheids hast du Zeit, Widerspruch einzulegen. Das müsstest du tun, wenn der Beginn der Rückzahlungsfrist grundsätzlich falsch berechnet oder der Darlehensbetrag falsch angegeben worden wäre.
Wenn im Bescheid grundsätzlich erstmal alles richtig ist, aber du das Darlehen wegen zu geringen Einkommens ab September noch nicht zurückzahlen kannst, kannst du einen Zahlungsaufschub beantragen (auch formlos möglich). Für den Antrag gibt es keine bestimmte Frist, aber du solltest ihn natürlich rechtzeitig stellen. Juli sollte dafür ausreichend sein.
Soweit ich weiß, kann man den Antrag auch für bis zu vier Monate rückwirkend stellen (gerechnet ab Antragsmonat), zumindest war es bei meinem BAföG-Darlehen so. Da müsstest du in den Anlagen zum Feststellungsbescheid mal nachlesen. Das sollte aber eher die Notlösung sein.
Ok vielen Dank, das hat mir sehr geholfen!
Du hast nach Zustellung des Bescheids dann 4 Wochen Zeit darauf zu reagieren. Mehr nur dann, wenn du wirklich verhindert bist, z.B. Krankenhaus (Krankenhausaufenthalt muss nachgewiesen werden).
Wenn der Feststellungsbescheid kommt, hast du 4 Wochen Zeit deine Einkommensverhältnisse offen zu legen.
Widerspruch möchte ich nicht einlegen, es geht nur um den Antrag. Den kann ich egal wann stellen, hauptsache rechtzeitig ?
Deine Antwort verwirrt mich leider etwas :(