BAföG als Trans* Person?

4 Antworten

Hallo,

du kannst doch nicht einfach einen Namen angeben, der noch nicht offiziell geändert wurde?! Man gibt überall den Namen an, den man trägt. Wenn Name A dann offiziell in Name B geändert wurde, erst dann kannst du du Name B angeben.

Man kann auch nicht vor der Hochzeit schon den späteren Namen angeben/nutzen. Man muss warten bis der Ausweis geändert wurde. Deine Situation ist nicht anders als bei allen anderen, die ihren Namen ändern (Hochzeit, Scheidung etc.)

Frag beim Bafög-Amt nach, nur so bekommst du eine verlässliche Antwort, wie genau du vorgehen solltest.

Aber mit der Verwendung deines neuen Namens bei offiziellen Stellen solltest du dringend warten, bis der Name geändert ist, sonst bringst du dich in Teufels Küche.

Leider ja.

bei behördlichen Dingen muss der Name angegeben werden der aktuell in deinem Ausweis steht. Auch dieses Geschlecht.

es gehört rechtlich zu deinem Personenstand. Aber das heißt nicht dass du dich in deinem Privatleben nennen kannst wie du möchtest.

nur eben bei offiziellen Dingen nicht. Das wäre Betrug. Personenstandsbetrug.

Dekox1 
Beitragsersteller
 10.07.2020, 12:07

Klingt plausibel also muss ich wohl oder übel der Schule bescheid geben dass ich meinen alten Namen in den Akten brauche

Goofiee  10.07.2020, 12:10
@Dekox1

Ja, sie könnten deinen neuen Namen aber als „alias“oder „genannt“ führen.

Aber offizielle Dokumente kann man nicht auf dich ausstellen wenn du offiziell noch nicht so heißt.

Wenn du dich mit neuem Namen beworben hast, stell den Antrag auch auf den neuen Namen, schreib aber eine kurze Anmerkung dazu