Eigentümer A und B besitzen eine ETW mit jeweils einer Garage. Eigentümer A besitzt noch eine Hobbywerkstatt, die mit den Garagen direkt verbunden ist. Die Hobbywerkstatt ist auch in seiner Besitzurkunde vermerkt. Es wurde das Garagendach saniert.
Ein gemeinsames Hauskonto besteht nicht.
Der Auftrag wurde von A nur "grob" besprochen. Er wollte sich um einen Handwerker kümmern. Nach 3 Monaten passierte immer noch nichts.
In der Zwischenzeit beglich Eigentümer B eine gemeinsame Rechnung i.H. von 1.800€.
Eigentümer A meinte, jeder bezahlt erstmal seins und dann wird abgerechnet.
Nachdem 1 weiterer Monat verstrich und kein Handwerker in Sicht war, forderte Eigentümer B von Eigentümer A 900€ innerhalb 1 Woche als ausgleich für die ausgelegte Rechnung.
Eigentümer A beauftragte stattdessen eilig einen Handwerksbetrieb, dessen Angebot angeblich schon seit 2 Monaten vorlag.
Ohne dass Eigentümer B das Angebot je zu Gesicht bekam, wurden ihm 1.500€ mitgeteilt.
Eigentümer B vermutete das als Gesamtsumme, da ein früheres Angebot vor 1 Jahr auch 3.000€ betrug und von beiden Eigentümern als zu hoch abgelehnt wurde.
Meinungen?
Zahlen beide Eigentümer jeweils die Hälfte, oder würde Eigentümer A den Reparaturanteil seiner Hobbywerkstatt selbst bezahlen?
Die Aufteilung wäre dann in etwa 1/3 zu 2/3.
Außerdem verlangt ein Eigentümer A nachträglich für in den letzten 12 Monaten durchgeführte eigene Handwerksleistungen am Haus von Eigentümer B 500€ (20€/Std.), ohne dass das abgesprochen war.
Wie sieht das rechtlich aus?