Was ist der Unterschied zwischen erschlossenes und vollerschlossenes Grundstück
Moin moin,
suchen ein Grundstück und fragen uns, was der Unterschied zwischen ein erschlossenes und vollerschlossenes Gründstück sowie B-Plan?
MfG Sebastian
7 Antworten
B-Plan heisst vielleicht Birthday Plan??? Bebauungsplan wird ja hier von @seehausen kategorisch abgeschmettert :-)
Wenn jemand von erschlossenen Grundstück redet, meint er dass das Grundstück bzw. Baugebiet an die Versorgungsleitungen angeschlossen ist, bzw diese zum Anschluss des Grundstückes bereitliegen (Wasserversorgung, Abwasser, Strom , Strassen, Beleuchtung).
Wenn jetzt von "vollerschlossen" die Rede ist, kann damit evtl nur gemeint sein, dass diese Arbeiten komplett beendet sind. Also Strassen und Beleuchtung fertiggestellt, Und Versorgungsanschlüsse liegen anschlussbereit am Grundstück.
Da macht die Unterscheidung Sinn, denn es ist ein Unterschied ob das Grundstück erschlossen ist aber Zufahrt über provisorische Baustrassen, oder halt alles bereits fertig. Wobei z.B. eine fertig gepflasterte verkehrsberuhigte Zone für die Anfahrt von Schwerlastfahrzeugen nicht unproblematisch wird. Also dann sogar ein Nachteil für ein eigenes Neubauprojekt.
Das hat mit Bebauungsplan nichts zu tun. Auch wenn ein Grundstück im BPl liegt ist es erst bebaubar, wenn die Erschließungsanlagen hergestellöt sind. Dazu kann man eine Gemeinde nicht zwingen.
Man unterscheidet die Erschließung mit den öffentlich-rechtlich notwendigen Anlagen wie öffentliche Strasse, Frischwasser und Abwasser und den "freiwilligen" Erschließungsanlagen wie Strom, Internet, Gas, Telefon etc.
B-Plan bedeutet Bebauungsplan.
Die Begriffe "erschlossen" und "vollerschlossen" sind bau- oder planungsrechtlich nicht definiert und werden häufig in der Wohnungswirtschaft verwandt. Es sollte im Einzelfall hinterfragt werden, ob Grundstücke tatsächlich "voll" erschlossen sind oder ob bzw. welche Erschließungskosten ggf. durch den Erwerber zu tragen sind.
Das hat mit Bebauungsplan nichts zu tun. Auch wenn ein Grundstück im BPl liegt ist es erst bebaubar, wenn die Erschließungsanlagen hergestellöt sind. Dazu kann man eine Gemeinde nicht zwingen.
Du meinst den Bebauungsplan. Zu einer Erschließung gehören ja mehrere Faktoren. Die ganzen Versorgungsleitungen (Wasser, Strom, Gas, Telefon) sowie die Abwasserleitungen. Weiterhin gehört der Strassenkanal, die Strassen selbst sowie die Beleuchtung dazu.
Ich kenne nur den Unterschied zwischen erschlossen und teilerschlossen. Für meine Begriffe ist erschlossen und vollerschlossen dasselbe. Andernfalls könnte es ja auch noch "total 100%ig vollerschlossen" geben...
Ich sage ja auch garnicht, dass man die Gemeinde oder einen anderen Erschließungsträger dazu zwingen kann, zu erschließen. Die Frage war ja auch anders.
B-Plan = Bebauungsplan
Das hat mit Bebauungsplan nichts zu tun. Auch wenn ein Grundstück im BPl liegt ist es erst bebaubar, wenn die Erschließungsanlagen hergestellöt sind. Dazu kann man eine Gemeinde nicht zwingen.
Die bis zu meiner Antwort nicht beantwortete Frage hieß: "Was ist B-Plan"
Also - wenn es nicht der Bebauungsplan ist, was ist es Deiner Meinung nach dann?
Das hat mit Bebauungsplan nichts zu tun. Auch wenn ein Grundstück im BPl liegt ist es erst bebaubar, wenn die Erschließungsanlagen hergestellöt sind. Dazu kann man eine Gemeinde nicht zwingen.