Gibt es ein gewohnheitsrecht bei Wochenendschichten?
Hallo, hätte mal eine Frage. Wir arbeiten in einer Küche. Meine Kollegin arbeitet seit über 5 Jahren immer das 1 und 3 Wochenende. Nun soll sie das Wochenende wechseln, also das 2te und 4te, was sie aber nicht möchte. In Ihrem Vertrag steht nicht welches sie arbeiten soll. Kann der AG das so einfach?
2 Antworten
Hinweis: ich habe mit dem WFM hier, eine schriftliche vereinbarung über sogenannte "feste schichten" da diese durch persönliche gründe so feststehen müssen.
In Ihrem Vertrag steht nicht welches sie arbeiten soll.
damit kann es der AG ohne Probleme anordnen.
spielt keine Rolle, daraus kann kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden.
Danke
Daraus entsteht (leider) kein "Gewohnheitsrecht".
Der Arbeitgeber kann also aufgrund seiner Weisungsbefugnis nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" die Lage der Arbeitszeit im Rahmen von Verträgen, Vereinbarungen, Gesetzen bestimmen.
Das darf er zwingend aber nur "nach billigem Ermessen", d.h. dass er verpflichtet ist, die persönlichen Belange eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abzuwägen.
Wenn Deine Kollegin also dringend Gründe hat, weiterhin am 1. und 3. Wochenende zu arbeiten, und wennn es dem Arbeitgeber zumutbar ist (also ohne unzumutbare organisatorische, personelle Schwierigkeiten), den Einsatz nicht auf das 2. und 4. Wochenende zu verschieben, dann darf er diese Verschiebung auch nicht vornehmen.
Da wäre dann aber Deine Kollegin in der Beweispflicht - wenn sie denn überhaupt in eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber eintreten will
Obwohl sie seit Jahren das 1ste und 3te arbeitet.