Gibt es ein gewohnheitsrecht bei Wochenendschichten?

2 Antworten

Hinweis: ich habe mit dem WFM hier, eine schriftliche vereinbarung über sogenannte "feste schichten" da diese durch persönliche gründe so feststehen müssen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

In Ihrem Vertrag steht nicht welches sie arbeiten soll.

damit kann es der AG ohne Probleme anordnen.

Regen71 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 21:01

Obwohl sie seit Jahren das 1ste und 3te arbeitet.

peterobm  23.10.2018, 21:03
@Regen71

spielt keine Rolle, daraus kann kein Gewohnheitsrecht abgeleitet werden.

Regen71 
Beitragsersteller
 23.10.2018, 21:08
Familiengerd  24.10.2018, 13:59
@Regen71

Daraus entsteht (leider) kein "Gewohnheitsrecht".

Der Arbeitgeber kann also aufgrund seiner Weisungsbefugnis nach der Gewerbeordnung GewO § 106 "Weisungsrecht des Arbeitgebers" die Lage der Arbeitszeit im Rahmen von Verträgen, Vereinbarungen, Gesetzen bestimmen.

Das darf er zwingend aber nur "nach billigem Ermessen", d.h. dass er verpflichtet ist, die persönlichen Belange eines Arbeitnehmers zu berücksichtigen und mit den betrieblichen Belangen abzuwägen.

Wenn Deine Kollegin also dringend Gründe hat, weiterhin am 1. und 3. Wochenende zu arbeiten, und wennn es dem Arbeitgeber zumutbar ist (also ohne unzumutbare organisatorische, personelle Schwierigkeiten), den Einsatz nicht auf das 2. und 4. Wochenende zu verschieben, dann darf er diese Verschiebung auch nicht vornehmen.

Da wäre dann aber Deine Kollegin in der Beweispflicht - wenn sie denn überhaupt in eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber eintreten will