Gibt es ein Gesetz wo drin steht das Gutscheine vom Umtausch ausgeschlossen sind?
Im Gesetz steht ja auch drin das Ware innerhalb 14 Tage ungeöffnet mit Kassenbon umgetauscht werden kann und man bekommt dann sein Geld zurück. Alles was danach ist, ist Kulanz des Verkäufers.
8 Antworten
Echt? Das steht im Gesetz? Ist mir neu. Also ich weiß, dass man von sogenannten Haustürgeschäften innerhalb von 14 Tagen zurücktreten kann. Aber sonst müssen die Verkäufer meines Wissens nur Dinge zurücknehmen, wenn sie nicht in Ordnung sind. Alles andere ist von vornherein Kulanz.
Ja, kann sein. Aber das schreibt dann nicht das Gesetz vor, sondern das bietet der Media-Markt freiwillig so an, weil das heute eben viele Anbieter auch so machen und man konkurrenzfähig bleiben will.
manche bieten sogar mehr aber das ist dann über das gesetzliche. 14 Tage ist gesetzlich und alle darüber hinaus ist Sache des Händlers. Sieht man doch bei den Telefonverträgen. Man kann den Vertrag innerhalb 14 Tagen widerrufen. Die bis dahin gezahlten Leistungen werden komplett zurück erstattet. das hatte ich auch als ich mein Abo bei Friendsscout24 widerrufen habe. Habe da auch mein komplettes Geld zurück bekommen. Und das war keine Kulanz sondern einfach vom Gesetz so vorgegeben. Bei der Unitymedia war das auch so. Kann ja nicht sein das alle Firmen in ganz Deutschland kulant sind und ich bis jetzt immer Glück gehabt habe. Das Gesetz zu brechen macht dem Händler bzw. Firma nur Probleme deswegen halten sie sich immer an das Gesetz.
Das 14-tägige Rückgaberecht gilt nicht für den Handel! In den AGB eines Geschäfftes, sollte verankert sein, ob Gutscheine umgetauscht werden können oder nicht. Das sollte auch direkt auf dem Gutschein stehen, wenn diese vom Umtausch ausgeschlossen sind.
Es gibt kein Gesetz, das aussagt, dass man im Handel vor Ort ein 14 tägiges rückgaberecht hat! Alles andere ist vom Verkäufer freiwillig eingeräumt - wie z. b. Im Fall von Media Markt! Und genausowenig gibt es ein Gesetz, das sagt, dass der Verkäufer einen Gutschein zurück nehmen muss
Es muss nicht geregelt sein, dass der Gutschein nicht umgetauscht werden kann (denn dies ist der gesetzlich vorgesehene Normalfall). Es müsste vielmehr eine Regelung geben, wenn die Rückgabe des Gutscheins ausnahmsweise möglich ist
So eine Regelung gibt es ja nicht.
Ich bin doch mit denen einen Vertrag eingegangen den ich innerhalb 14 Tagen widerrufen kann.
Weißt du was? Das wird mir hier jetzt zu blöd! Es würde dir jetzt mehrfach erklärt, dass du falsch liegst...wenn du es nicht einsehen willst, bitte!
Vertrag ist Vertrag. Ob mündlich oder schriftlich. Verträge bedürfen keiner bestimmten Form. Hier bei gutefrage.net wird leider oft viel Unsinn geschrieben. Zum Beispiel bei meiner Frage wo mich eine Autofahren eine Vollbremse gemacht weil angeblich die Hand raus gestreckt hatte und sie von links überholen wollte. Mir wird ihr von ihr vorgeworfen ich hätte sie angegriffen obwohl sie zuerst handgreiflich war und ich nur abgewhrt habe und sie nicht verletzt habe. Trotzdem schreiben hier so Leute ich sollte eine Agressionstherapie machen oder so. Dann soll die mal zuerst eine machen weil die zuerst angegriffen hatte. Ich lasse mich ja nicht schlagen und versuche die von mir weg zu halten. Die Leute lesen nur das was sie wollen und schreiben dann sie hätten es verstanden. Aber da du ja Experte in dem Gebiet bist habe ich ja meine Ruhe.
Dann hast du was falsches gelernt
Ich denke mal das du falsches gelernt hast. Klar die Ausbildung ist von der IHK anerkannt wurden. Die lügen bestimmt.
Hast du den Vertrag z.B. Im Internet abgeschlossen, dann hast du ein Widerrufsrechts! Wenn du in Laden warst, dann hast du nur eins, wenn der Laden dir eins einräumt
Habe den Gutschein im Laden gekauft. Die haben mich dazu nicht informiert. Auf den Gutschein steht nichts außer der LInk zu der Webseite wo man alle Fragen zu dem Gutschein sehen kann wo aber diese Frage nicht beantwortet wurde. Deswegen sichert sich ein Ladenbesitzer immer mit AGBs ab damit er vor Gericht sagen kann das steht ja in meinen AGBs. Aber da steht nichts dazu.
Wo steht denn sowas. Man hat bei jedem Kaufvertrag ein Widerrufsrecht abhängig ob er im Internet,im Laden, an der Türe oder sonst wo abgeschlossen ist. Das habe ich in der Ausbildung gelernt.
Ich habe mal auf der Internetseite die AGBs von dem Laden durch gelesen un konnte da nichts finden das man den Gutschein nicht umtauschen kann.
Schau mal selber vielleicht findest du es ja.
> Im Gesetz steht ja auch drin das Ware innerhalb 14 Tage ungeöffnet mit Kassenbon umgetauscht werden kann
nein, das steht in keinem Gesetz. Es sei denn, Du zeigst mir eins.
Du meinst vermutlich das Fernabgabegesetz - das gilt aber nur für Online- und Kataloghandel.
> Gibt es ein Gesetz wo drin steht das Gutscheine vom Umtausch ausgeschlossen sind?
nein, ein Gesetz gibt es nicht. Aber jeder Händler darf seine eigenen AGB (allgemeinen Geschäftsbedingungen) erstellen. Dort steht das dann.
Das stimmt nicht so ganz da es dieses Fernabsatzgesetz so wie du es nennst schon ziemlich lange gilt.
Und da gab es noch kein Internet.
Es ist ja nicht so, dass es den Fernabsatz schon vor dem Internet gab.
Es gab zwar kein Internet, aber Kataloge, Telefon, Fax und die Briefpost. Und damit auch "Fernabsatz" aka Versandhandel.
Ich habe mal auf der Internetseite die AGBs von dem Laden durch gelesen un konnte da nichts finden das man den Gutschein nicht umtauschen kann. www.sidestep-shoes.com/giftcard
Schau mal selber vielleicht findest du es ja.
Steht doch unter "wie bezahle ich mit der GiftCard"
Das Guthaben auf der Karte wird weder verzinst noch gegen Bargeld ausgezahlt.
Hast ja Recht aber das Geld habe ich trotzdem zurück bekommen. Trotzdem kann man jeden Vertrag widerrufen. Wenn ich noch Restguthaben auf dem Gutschein habe kann ich das ja verstehen aber wenn ich noch alles drauf Geld habe. Man kann jeden Vertrag innerhalb 14 Tagen widerrufen. Nennen wir ihn einfach Gutscheinvertrag. Ich kaufe nur noch einmal Schuhe mit dem Gutschein den ich noch habe weil ich Schuhe umgetauscht habe und die anderen Schuhe 10 Euro billiger waren. Ich bin vom Kaufvertrag zurück getreten. Nach den 14 Tagen kann ich die gut verstehen das sie es nicht mehr machen. Dann werde ich meine Schuhe dann wo anders kaufen.
Nein, es gibt aber auch kein Gesetz, dass es dir erlaubt, Ware innerhalb von 14 Tagen umzutauschen. Das ist eine freiwillige Leistung einiger Händler. Und da es eine freiwillige Leistung ist, können sie diese auch einschränken.
Ich kenne das von den Media Markt Kassenbons das da draufsteht Umtausch innerhalb 14 Tagen wenn Ware noch verschlossen ist.
Mit Kassenbon versteht sich.