Ungeöffnetes Lebensmittel zurück geben?
Hallo liebe Community,
offenbar sind Lebensmittel normalerweise vom Umtausch ausgeschlossen.
Gilt das auch... - wenn es sich um Nahrungsergänzungsmittel handelt (Herbalife) ? - wenn das Produkt noch ungeöffnet, originalverpackt ist? - Verdacht auf leberschädigende Wirkung besteht? - bei Verdacht auf Wucher (50 Euro für 550 g, ist aber der "normale" Preis für Herbalife)
Habe mir die Tage in einer Ernährungsberatung/Verkaufsveranstaltung eine Dose aufschwatzen lassen und habe jetzt Bedenken, wie gesund das Zeug ist und ob es tatsächlich Sinn macht, Nahrungsergänzungsmittel zu nehmen. Dachte das wäre die beste Lösung wenn man auf Fleisch und Milchprodukte verzichten möchte. Aber eigentlich will ich mich vollwertig und natürlich ernähren und nicht auf sowas angewiesen sein.
Bin neugierig auf Eure Meinungen und Tips.
Vielen Dank im voraus und einen schönen Abend.
13 Antworten
offenbar sind Lebensmittel normalerweise vom Umtausch ausgeschlossen.
Alles was man kauft ist vom UMTAUSCH ausgeschlossen - außer der Händler ist kulant - ansonsten gibt es nur Gewährleistung und/oder Garantie, wenn das Produkt Mängel hat...
Hier geht es aber um etwas anderes:
"Verbraucher, die einen Vertrag in ihrer eigenen Wohnung oder am Arbeitsplatz abschließen, also quasi an der Haustür überrumpelt werden, haben ein gesetzliches Widerrufsrecht – allerdings nur dann, wenn sie den Verkäufer nicht selbst zu Vertragsverhandlungen ins Haus bestellt haben. Dazu reicht unter Umständen bereits die telefonische Zustimmung zu einem Vertreterbesuch, wobei im Streitfall der Verkäufer zu beweisen hat, dass der Verbraucher den Hausbesuch tatsächlich bestellt hat.
Auch bei Vertragsabschlüssen auf einer Freizeitveranstaltung besteht ein gesetzliches Widerrufsrecht. Typische Beispiele sind Kauf- oder Reiseverträge, die im Rahmen einer so genannten Kaffeefahrt geschlossen werden. Der Gesetzgeber sieht hier eine erhöhte Gefahr der Überrumpelung und somit ein besonderes Schutzbedürfnis der Verbraucher. Zu Recht: denn nicht selten werden Verbraucher für windige Verkaufsveranstaltungen geködert, auf denen ihnen dann überteuerte und qualitativ minderwertige Ware – oft Nahrungsergänzungsmittel oder Magnetfeldprodukte – verkauft werden sollen. Sie werden durch die oft stundenlangen Verkaufsveranstaltungen in eine freizeitlich unbeschwerte Stimmung versetzt und können sich den ihnen unterbreiteten Angeboten kaum entziehen – sei es aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (viele Kaffeefahrten enden in abgelegenen Landgasthöfen) oder aufgrund des zeitlichen Ablaufs, die es den Teilnehmern nicht ohne weiteres ermöglichen, sich ungehindert vom Veranstaltungsort zu entfernen. Oft entsteht auch Gruppenzwang, der zum Kauf der angebotenen Produkte veranlasst. Manche Teilnehmer fühlen sich aus Dankbarkeit für das Unterhaltungsprogramm dem Verkaufsunternehmen gegenüber verpflichtet. Auf jeden Fall sind in dieser Situation Preis- und Qualitätsvergleiche praktisch unmöglich.
Die Frist für den Widerruf beträgt sowohl beim Haustürgeschäft als auch beim Kauf auf einer Freizeitveranstaltung 14 Tage, wenn der Verbraucher spätestens bei Vertrags-schluss eine Widerrufsbelehrung erhalten hat. Bekommt er die Widerrufsfrist erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat. Fehlt die Belehrung gänzlich oder ist sie fehlerhaft, wird die Widerrufsfrist nicht in Gang gesetzt und der Verbraucher kann den Vertrag zeitlich unbegrenzt widerrufen. In vielen Fällen wird daher der Widerruf auch nach Ablauf der 14-Tage-Frist noch möglich sein.
Wer sich unsicher ist, ob er ein Widerrufsrecht hat oder ob die Frist verstrichen ist, kann sich von der Verbraucherzentrale beraten lassen.
Achtung: Beim Abschluss von Verträgen sollte man unbedingt auf die richtige Datumsangabe achten. Unseriöse Anbieter versuchen immer wieder, das Widerrufsrecht durch Zurückdatieren des Vertrages zu umgehen."
Quelle: Verbraucherzentrale Hessen
Hallo und vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Können Sie auch einschätzen, wie die Rechtslage aussieht, wenn (laut PubMed) gesundheitliche Risiken bestehen und auch in 10 Fällen (1 mit Todesfall) dokumentiert sind, hierauf aber nicht hingewiesen wurde? Wäre das ein relevanter Grund für eine Reklamation? Oder zumindest eine Meldung beim Verbaucherschutz oder ähnlichem?
Solange ein Produkt nicht von staatlichen Behörden vom Markt genommen wird, muß der Händler das nicht zurücknehmen; eine Meldung bei der Verbraucherzentrale ist überflüssig, da Meldungen über gesundheitliche Schäden, wenn sie denn tatsächlich aufgetreten sein sollten, den Behörden mit Sicherheit bereits bekannt sind.
Nur hier greift doch schon bei solchen Verkaufsveranstaltungen das Rückgaberecht des Haustürgeschäfts, sofern es keine Messe war.
Also ich würde diesen Mist wieder zurückschicken und auf die oben angeführte Rechtslage hinweisen und das Geld zurückfordern - ansonsten sollte man auch auf eine Klage hinweisen, falls eine Erstattung nicht innerhalb von ca. 2 Wochen erfolgt.
Das musst du beim Verkäufer anfragen. Bei manchen Supermärkten kann man ja auch Lebensmittel umtauschen, sogar Wurst oder Milchprodukte.
sogar Wurst oder Milchprodukte.
Das halte ich für ein Gerücht.
Dann achte bei deinem nächsten Einkauf mal auf die verschiedenen Schilder die rumhängen. Bei dem Markt wo ich täglich einkaufe hängt eines, welches den Umtausch jeglicher Lebensmittel anbietet.
Du warst aber schon zurechnungsfähig als du das gekauft hast? Wenn ja, wo liegt dann jetzt dein Problem? Wenn es beim Kauf nicht zu teuer war, warum ist es dann jetzt zu teuer? Du kannst den Verkäufer anrufen und ihn fragen ob du das zurück geben kannst, vielleicht funktioniert es ja und fürs nächste mal: erst denken, dann kaufen.
Wie bereits im Text erwähnt, habe ich mir das aufschwatzen lassen.
Bei solchen Veranstaltungen gibt es weder die Möglichkeit für einen Preisvergleich noch zur Überprüfung der Aussagen der Verkäufer. Vielleicht war das ein wenig blauäugig, sowas passiert aber, wenn man mit einer positiven Erwartungshaltung dorthin geht. War meine erste solche Erfahrung. Wenn das für Dich als "nicht zurechnungsfähig" einzustufen ist, von mir aus.
Es ist "jetzt" zu teuer, wenn man den Vergleich zieht zu anderen Nahrungsergänzungsmitteln und nach der Zubereitungsanleitung feststellt, dass der sogenannte "Riesenpott" nur für 30 "Mahlzeiten" (=0,4L) ausreicht. Die Bestätigung auf Wucher/Überteuerung hab ich allerdings von Wikipedia.
Man sollte einfach nicht zu gutgläubig sein. Besonders bei solchen Veranstaltungen. Am Ende wars halt Lehrgeld. Sehr schade.
Bei Haustürgeschäften, Kaffeefahrten und dergleichen hast du i. d. R. 14 Tage Widerrufsrecht.
Zitat: (...) die Frist beträgt in der Regel zwei Wochen und beginnt mit der Aushändigung einer schriftlichen Belehrung über das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muss (...) [Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Haust%C3%BCrgesch%C3%A4ft]
Das bedeutet: Wenn du keine Belehrung über das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht erhalten hast, kannst du auch noch Wochen später vom Vertrag zurück treten. Du solltest nur nicht noch monatelang abwarten.
Wenn du vorgestern frischen Fisch gekauft hättest und den nun gegen Erstattung des Kaufpreises zurück geben wollen würdest, hättest du schlechte Karten.
Aber ich denke Nahrungsergänzungsmittel und Pülverchen, die Monate oder jahrelang haltbar sind, kannst du zurück geben. Erst mal freundlich deinen willen äußern, dass du vom Kaufvertrag zurück treten willst. Wenn die sich quer stellen, drohe damit, es an die große Glocke zu hängen. - Es gibt auch heute noch Fernsehsendungen, die sich in solchen Fällen einmischen. Aber informiere dich zuerst.
Prinzipiell tippe ich auch auf "Pech gehabt". Allerdings halte ich sowohl Wucher als auch gesundheitliche Bedenken für relevante Gründe für eine Reklamation. Würde mich vor allem interessieren, was Rechtsfachleute zu dem Thema meinen. Kennt sich von Euch jemand damit aus?
gesundheitliche Bedenken für relevante Gründe für eine Reklamation
Kannst du vergessen, so lange Alkohol und Tabak legal sind.
Bei Alkohol und Tabak wird aber auf die gesundheitlichen Risiken hingewiesen bzw. sind sie bekannt.
Von den Verkäufern wird Herbalife als gesundheitsförderndes Nahrungsergänzungsmittel angepriesen, das sogar das Risiko für bestimmte Krankheiten senken soll.
Und das obwohl beispielsweise bei PubMed Berichte zu finden sind, die die leberschädigende Wirkung von Herbalife in mehreren Fällen dokumentieren: http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/17692989?dopt=Abstract
Nachtrag zu einer Ausnahme:
Bei Kaufverträgen, die auf einer Messe oder im Rahmen einer Ausstellung geschlossen wurden, besteht kein Widerrufsrecht.