Gibt es Möglichkeiten für eine GEZ-Befreiung für Student ohne Bafög?

5 Antworten

es gibt keine gez mehr, schon mehrere jahre nicht. es gibt nur den beitragsservice. befreit wird, wer soziale leistungen bekommt. dies erfolgt auf antrag. wenn du keine sozialen leistungen beziehst, dann stelle einen antrag auf härtefall. schicke deine gesamten einkommensunterlagen in kopie ein und harre der dinge die da kommen. wenn dein einkommen nicht groß höher als der eines bafögempfängers ist, dann kannst du auch unter umständen eine befreiung von der rundfunkbeitragspflicht erhalten.

DieKatzeMitHut  22.03.2016, 17:20

Das kommt ja auch darauf an, warum man kein Bafög bekommt - wenn beispielsweise die Eltern einfach zu viel verdienen, kann man trotz "keinem Einkommen" dazu verpflichtet sein die Rundfunkbeiträge zu zahlen.

maja11111  22.03.2016, 17:43
@DieKatzeMitHut

nein kann man nicht. das ist zu pauschal ausgedrückt.anspruch auf unterhalt liegt bei 670 euro das beinhaltet bereits das kindergeld. das ist im bereich dessen was sozialbezugshöhe ist. studis die als in dem bereich unterhalt erhalten, haben oft auch eine befreiung der rundfunkbeitragspflicht. es ist also völlig wumpe warum einer kein bafög bekommt: ob nun eltern zuviel verdienen oder kind bereits die bezugsdauer überzogen hat - es kommt auf die höhe dessen an was in der geldbörse landet monatlich und wenn da nix is, dann muss er auch nicht zahlen und kann härtefall beantragen.

zudem ist man immer verpflichtet zu zahlen, solange noch kein bescheid über die befreiung erstellt wurde.

Streberkind 
Beitragsersteller
 22.03.2016, 18:21
@maja11111

Genau da liegt das Problem: auf dem Papier bekomme ich um die 700€, darin enthalten sind Unterhalt Vater, Unterhalt Mutter und Kindergeld. Da meine Mutter jedoch für eine Versicherung arbeitet, und daher ein unterschiedlich hohes Einkommen hat(unabhängig davon ist es geringer, als von der Unterhaltsstelle notiert), habe ich mich mit ihr darauf geeinigt, dass sie nur ca. 50% des Unterhalts bezahlen muss. Somit liege bei meinem monatlichen Einkommen zwischen 550-600€. 

Wie sollte ich damit nun verfahren?

Fortuna1234  22.03.2016, 19:04
@Streberkind

Dann einige dich darauf, dass deine Mutter die Rundfunkbeträge zahlt.

maja11111  22.03.2016, 19:06
@Streberkind

du nimmst das was du nachweislich an unterhalt bekommst und bringst das in kopie zum beitragsservice. dann wird es berechnet.

Punkt 1: ohne Bafögbescheid (genehmigter..) läuft gar nichts!

Punkt 2: Ihr braucht beide den Bafögbescheid, denn sonst gehen die davon aus, daß du so richtig Knete hast!

Punkt 3: mit neuer Anmeldung beim Einwohnermeldeamt (Umzug) kriegt auch dieser Beitragsdienstleistungsbetrieb(?) automatisch eine Mitteilung, Datenschutz hin oder her! Die Erstgenannten verkaufen die Angaben weiter, ohne dich zu informieren! Eine freiwillige Anmeldung ist also gar nicht notwendig, weil du sowieso angemeldet wirst!

Punkt 4: Diese gleichwohl (sicherlich) undemokratische Verfahrensweise ist ja jetzt vom Obervwgericht hochoffiziell (hochpeinlich?) abgesegnet worden, damit hast du also keinerlei Chancen mehr, dran vorbeizukommen :-(!!

Punkt 5: Ob da damit einverstanden bist oder nicht, darauf pfeifen die, weil unsere Daten jetzt legitim weitergegeben werden dürfen und die keine Personal haben, aufs alte System zurückzurudern!




Der Gedanke des Gesetzgebers war, dass nur derjenige eine Befreiung erhalten kann, der mit einem Sozialleistungsbescheid
nachweisen kann, dass er bedürftig ist. Da du diese Bescheinigung nicht hast, kannst du auch nicht befreit werden. Eine Befreiung ohne eine solche Bescheinigung wegen geringen Einkommens aus Härtegründen gibt es leider entgegen häufig geäußerter Ansichten nicht (s. Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 18.6.2018 - 6 B 1/08). Auch wenn die Entscheidung noch zum alten Gebührenrecht ergangen ist, hat sich im neuen Beitragsrecht insoweit nichts geändert. Für einen Antrag aus Härtegründen brauchst du in jedem Fall einen ablehnenden Bescheid der Sozialbehörde. Nur wenn sich daraus ergibt, dass dein Einkommen bzw. dein anrechenbares Vermögen den Regelbedarf um weniger als 17,50 € übersteigt, hast du Anspruch auf eine Härtefallbefreiung. Es hat keinen Zweck, dem Beitragsservice deine Einkommensnachweise zu schicken, da er nach der Rechtsprechung nicht selbst rechnen darf.

Du musst selber Bafög- Bezieher werden. Die Befreiung deiner Freundin gilt nur für sie. 

Wenn du kein Bafög kriegen kannst, dann bleibt noch eine Möglichkeit. Mache ihr einen Heiratsantrag und heiratet. Dann gilt, die Befreiung deiner Freundin auch für dich.

Wenn ihr nicht heiraten wollt, dann zahle oder warte auf die Zwangsvollstreckung durch die Behörden.