Müssen beide Partner für die GEZ zahlen?

18 Antworten

Dein Partner muß nur dann GEZ bezahlen, wenn er am Arbeitsplatz oder in seinem eigenen Auto ein Radio hat. Alle gemeinsam genutzen Geräte im Haus sind bei Dir abgegolten.

Dieser "überaus sympathische Verein" hat uns auch immer mit Briefen nahezu bombardiert, bis ich irgendwann mal einen bitterbösen Brief geschrieben habe, daß wir schon zahlen (Angabe meines Partners und seiner GEZ-Nummer hatte offenbar nicht gereicht), und daß sie doch mal bitte mitteilen sollen, woher sie meine Adresse nun schon wieder gesammelt haben.

Das hat gewirkt: ich bekam nur noch einmal einen Brief, in dem sie um Verständnis baten, daß sie auch aus "anderen Quellen" Adressen bezögen und die kontrollierten. Seither ist Ruhe.

also ich u mein partner zahlen trotz gemeinsamen haushalt auch jeder seine gebühr..und das obwohl wir nedmal mehr nen fernsehanschluss haben ..sondern nur ein radio u das im auto welches nur ich nutze.. werden auch immer getrennt angeschrieben wenn einer von uns vergessen hat zu zahlen

1 x zahlen ist vollkommen korrekt. Schreibe an die GEZ, das Herr .... die GEZ in eurem gemeinsamen Haushalt zahlt. Das reicht aus.

die versuchen es immer wieder, ihr braucht aber defenitiv nur pro haushalt bezahlen...

http://www.gez.de/gebuehren/gebuehrenlexikon/index_ger.html

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Unter Nr. 24. Nichteheliche Lebensgemeinschaft

In einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gilt der Grundsatz, dass jeder für sein Radio, Fernsehgerät oder neuartiges Rundfunkgerät Rundfunkgebühren zahlen muss. Für die gemeinsam genutzten Geräte (z. B. das Fernsehgerät im Wohnzimmer) sind zwar beide Partner Rundfunkteilnehmer; es genügt jedoch, wenn einer der beiden diese Geräte angemeldet hat oder anmeldet und dafür Gebühren zahlt.

Für den Partner, der als Rundfunkteilnehmer gemeldet ist, gelten seine weiteren Geräte in der Wohnung und in seinem privat genutzten Kraftfahrzeug als gebührenfreie Zweitgeräte.

Ist auf den anderen Partner ein Kraftfahrzeug mit Radio oder Navigationsgerät mit Empfangsteil zugelassen, muss dieser Partner diese Rundfunkgeräte gesondert anmelden; ebenso Geräte im eigenen Zimmer (für Baden-Württemberg siehe die Informationen des SWR).