Gewerbeschein, einfachster Weg um ran zu kommen?
Ich brauche einen Gewerbeschein, aus Gründen. Wie organisiere ich am einfachsten einen? Was kostet es, was muss ich nachweisen?
Ich habe natürlich nicht vor einen Betrieb zu betreiben. Ich brauche lediglich einen Gewerbeschein auf meinem Namen.
8 Antworten
bei uns ist das bei der Stadtverwaltung oder beim Ordnungsamt. 20 €. Dann kannst Du ein Formular beim Finanzamt ausfüllen
Kleinunternehmer ohne UST nach § 19,1
Irgendwann guckt das Finanzamt natürlich, ob man eine Gewinnerzielungsabsicht hat.
Homeoffice geht auch.
"Ich habe natürlich nicht vor einen Betrieb zu betreiben. "
Hier aus D:
Du meldest dein Gewerbe an, das Finanzamt und die IHK oder eine Handwerkskammer melden sich dann schon bei dir ganz automatisch.
Der Schein hat somit schon Konsequenzen.
Also ich kann Dir jetzt sagen, wie es in Österreich ist:
- Wenn Du einen Gewerbeschein hast (egal ob Du einen Betrieb führst, oder nicht) solltest Du wissen, dass Du Dich selbst versichern musst und dafür zahlen musst.
- Außerdem auch für den Gewerbeschein (je nachdem welches Gewerbe) eine jährliche Gebühr zahlst.
- Du musst es natürlich auch dem Finanzamt melden, mit den zu erwartenden Jahresumsätzen.
Kurz gesagt: Nur um ein Gewerbeschein zu erhalten, zahlt sich das alles nicht aus.
So ist es jedenfalls in Österreich, wie genau es in Deutschland ist und was Du beachten musst, kann ich Dir zwar nicht sagen, aber wird auch nicht viel anders sein.
Na, das Finazamt wird sich freuen.
Du wirst nachweisen müssen, dass du Kein Einkomen hast und wenn du keiner Gewerbetätigkeit nachgehst wird dir der Gewerbeschein wieder aberkannt.
Die IHK, die BG und andere werden dir freundliche Briefe schreiben und dich um Beiträge bitten.
Einkommenssteuererklärungen mit Gewinn-Verlustrechnung werden auch jährlich fällig.
Viel Spaß mit deinem "Gewerbeschein" den es so wie so nicht gibt.
Gewerbe anmelden und fertig. Kostet so um di 30 bis 50€
Wer ein gewerbe in betrügerischer Absicht.... und das liegt hier eindeutig vor. Spätestens nach der 2 oder 3 Einkommenssteuererklärung wird bei dem Frager das FA tätig werden und evtl. auch der Zoll.
.. wenn du keiner Gewerbetätigkeit nachgehst wird dir der Gewerbeschein wieder aberkannt.
Gewerbescheine/Gewerbeanmeldungen werden nicht "aberkannt", sondern man ist verpflichtet, wenn man dauerhaft kein Gewerbe (mehr) betreibt, dieses wieder abzumelden.
Sollte ich mich irren, verlinke mir gerne den Text.
Meine Frau behielt noch einige Jahre ihren GS, nachdem sie ihr Gewerbe aufgegeben hat und hatte lediglich dem Finanzamt mitgeteilt, dass sie "z.Zt. ihr Gewerbe nicht ausübt". Es erfolgten keine weiteren Nachfragen.
Das ist ja wieder eine andere Sache. So wie ich die Sache einschätze hat der Frager berügerische Absichten.
Naja, soweit würde ich nicht direkt gehen. Es gäbe ja auch noch Gründe (z.B. Einkauf im Großhandel), die nicht gleich Betrug sind. Und wenn, dann wäre nicht der Gewerbeantrag der Betrug, sondern das, was damit angestellt wird.
Aber lassen wir es mal dabei.
Ich sehe jedenfalls in der einfachen Gewerbeanmeldung, obgleich man nicht ernsthaft vorhat, dieses auszuüben, keinen Straftatbestand.
Schönen Sonntag.
Lies hier bitte https://www.selbststaendig.de/wissen/gewerbeschein-beantragen
Das überprüft also keiner? Muss ich keine regelmäßigen Gewinne nachweisen? Ich kann quasi alles angeben was mir gerade in den Sinn kommt? Reparatur Dienstleistungen würden also schon reichen? Lul, einfacher als gedacht.
Du musst dem Finanzamt nur regelmäßig "berichten". Je nach Alge kann es sein, dass das Gewerbe durchaus als Liebhaberei eingestuft wird.
Nenn doch bitte mal Gründe, warum es ein Gewerbe sein soll.
Einen Gewerbeschein/eine Gewerbeanmeldung kann nicht aberkannt werden, auch wenn man keiner Gewerbetätigkeit nachgeht.
Man kann nur selbst das Gewerbe wieder abmelden, was aber dann natürlich Sinn macht wegen der sonst regelmäßig eintreffenden "freundichen" Briefe.