Gewerbeanmeldung für den Verkauf von Sound-Samples?
Ich produziere seit einer Weile elektronische Schlagzeug-Samples, und nach kostenlosen Probem habe ich nun vermehrt Anfragen aus dem Ausland für maßgeschneiderte WAV-Dateien bekommen.
Da es sich hierbei um eine erhebliche Summe handeln kann (>450 EUR):
Müsste ich für die Bearbeitung der Anfragen und Verkauf ein Gewerbe anmelden, um Zahlungsaktionen belegen zu können und entspr. zu versteuern, oder reicht es, dies in der Lohnsteuerabrechnung zu erwähnen, vorausgesetzt, dies ist ein freiberufliches Vorhaben?
4 Antworten
Grundsätzlich musst du für jede Aktivität deren Ziel es ist Gewinne zu erzielen ein gewerbe anmelden.
Mit den Freiberufler-Status kenne ich mich nicht aus.
Aber eine Gewerbeanmeldung ist einfach und billig. Du füllst ein paar Seiten Formulare aus und zahlst eine einmalige Bearbeitungsgebühr um die 20 Euro und das wars. Damit bist du auf jedem Fall auf der sicheren seite.
Bei der Frage ob etwas gewerblich oder freiberuflich ist, sollte immer eine verbindliche Auskunft von dem zuständigen Finanzamt verlangt werden, denn eine falsche Einordnung kann richtig teuer werden.
Also Steuerberater beauftragen und abwarten.
Und nein, du kannst bei beidem nicht einfach bis zur Steuererklärung warten, denn du bist auf jeden Fall zur Anzeige verpflichtet!
Freiberuflich wäre dafür wahrscheinlich in Ordnung, da es sich mehr um eine künstlerische Tätigkeit handelt.
Aber auch für diese Einnahmen benötigst du eine extra Steuernummer und sie müssen beim Finanzamt vorangemeldet werden, glaube ich.
Auch solltest du dich erkundigen, wie das mit dem Sozialabgaben läuft.
Jo, ich rufe dann mal direkt beim Finanzamt an.
Du kannst dich auch an einen Steuerberater wenden.