Als Student und freiberuflicher Musiker - Einkommenssteuer?
Hallo liebe community!
Ich hoffe ihr könnt mir in einer kleinen Steuerfrage helfen.
Derzeit bin ich dualer Student in Baden Württemberg (Angestelltenverhältnis) und verdiene ca. 1100€ brutto im Monat als Angestellter.
Nebenbei bin ich freiberuflicher Musiker (Sänger/Sonngwriter/Gitarrist) - diese Tätigkeit habe ich auch beim Finanzamt angezeigt.
Neben Gagen aus Auftritten verdiene ich auch etwas Geld mit dem Verkauf von meinen CDs, die ich bei Auftritten und auch online vertreibe.
Zudem arbeite ich als Freelancer bei Fiverr.com und schreibe hier Songs für andere Leute bzw. Singe für Produzenten ihre Songs ein.
Derzeit nehme ich die Kleinunternehmerregelung zur Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch.
Nun die Frage:
Wie sieht das bei mir nun mit der Steuer aus?
Auf meiner Gehaltsabrechnung wird noch keine Einkommenssteuer aufgeführt, für die Musik habe ich bisher noch keine Steuern abgeführt.
Inwieweit muss ich also die Einkünfte aus der Musik versteuern? Kann ich hier bspw. Meine Instrumente als Ausgaben absetzen?
Ich hoffe, ich konnte meine Situation gut darstellen und freue mich auf antworten!
2 Antworten
Du musst für Deine freiberufliche Tätigkeit eine EÜR (= Einnahmen-Überschuss-Rechnung) erstellen. Außerdem musst Du jährliche eine Einkommensteuererklärung und eine Umsatzsteuererklärung (in Deinem Fall easy) einreichen.
Bei der Einkommensteuer wird Dein zu versteuerndes Einkommen besteuert. Dazu nimmt man ganz grob gesagt Deine freiberuflichen Einkünfte aus der EÜR (Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben) plus Deine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit (Bruttoarbeitslohn minus Werbungskosten) und zieht davon Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ab. Da Du keine Lohnsteuer gezahlt hast, würde ich hier mit einer Einkommensteuernachzahlung rechnen.
Tipp 1: Bei den Betriebsausgaben genau sein. Hierzu gehören natürlich Deine Instrumente, aber auch alles andere was Du für Deine Musik brauchst, z. B. Fahrten zu Auftritten, CD-Rohlinge, PC, Übungsraum.
Tipp 2: Nicht auf die lange Bank schieben. Berechne so früh wie möglich die zu erwartende Nachzahlung, damit Du bei der Abgabe der Steuererklärung taktieren kannst. Wenn Du z. B. die 2018er Erklärung im Februar 2019 einreichst, kannst Du damit rechnen, dass Du bis April 2019 Steuern zahlen musst. Aber Du musst ja nicht so früh abgeben.
Mehr fällt mir spontan nicht ein, außer dass sich ein Steuerberater möglicherweise lohnen wird. ;)
Inwieweit muss ich also die Einkünfte aus der Musik versteuern?
§ 18 EStG.
Einnahmenüberschussrechnung anfertigen. Diese ist elektronisch authentifiziert abzugeben (Frist: 31.07.2019) mit der Einkommensteuererklärung (Anlagen S, N, Vorsorgeaufwand).
Kann ich hier bspw. Meine Instrumente als Ausgaben absetzen?
§ 4 Abs. 4 EStG liefert die Antwort