Gilt ein FSJ als geringfügig entlohnt?
Also meine Frage steht ja schon oben. Es geht darum, dass ich bei meinem neuen Nebenjob Angaben zu meiner Hauptbeschäftigung machen muss. Zur Auswahl steht entweder geringfügig entlohnt oder eben NICHT geringfügig entlohnt. Ich bekomme 300 Euro im Monat für das FSJ, also würde ich prinzipiell sagen ja. Jetzt wurde mir aber mitgeteilt (vom Chef), 2 geringfügig entlohnte Stellen sind nicht möglich. Er hat das wohl vom Lohnbüro. Heißt das ein FSJ gilt in dem Fall nicht als geringfügig entlohnt oder ist es ein Sonderfall? Im Internet finde ich dazu leider nichts. Vielen Dank schon mal für alle Antworten.
4 Antworten
Das ist doch eine freiwillige Beschäftigung,die du durch eine Aufwandsentschädigung ( Taschengeld ) entlohnt bekommst und außerdem zahlt dein FSJ - Träger auch in die Arbeitslosenversicherung ein und das wird bei einem Minijob nicht gemacht !
Du erwirbst dir also durch dein FSJ - nach einem Jahr sogar Anspruch auf ALG - 1 von der Agentur für Arbeit.
Geringfügig entlohnt ist mit anderen Worten ein "Minijob". Das ist definitiv nicht dasselbe wie ein FSJ, also "NEIN".
Abgesehen davon, die Info "2 geringfügig entlohnte Stellen sind nicht möglich" ist so pauschal nicht richtig - für dich aber hier irrelevant.
"Geringfügige Beschäftigung" ist ein Synonym für "Minijob", also diese Konstruktion, bei der Du bis 450 Euro abzugsfrei ausbezahlt bekommst.
Da ein FSJ ja normalerweise anderweitig abgegolten wird, ist die Antwort "nein".
"Minijob", also diese Konstruktion, bei der Du bis 450 Euro abzugsfrei ausbezahlt bekommst
Abzugsfrei? So pauschal ist diese Aussage falsch.
Da ein FSJ ja normalerweise anderweitig abgegolten wird
Nicht nur "normalerweise".
ist die Antwort "nein".
Absolut zutreffend.
ok, danke für die schnelle Antwort!
Kurz und knapp: Nein, das ist nicht "geringfügig entlohnt".