Gewerbe pflicht oder noch privat?

5 Antworten

Solange (noch) kein Gewinn erzielt wird und keine Gewinnerzielungsabsich besteht, ist es kein Gewerbe.

Wenn man in der Nähe der Gewinngrenze segelt, sollt man aber Einnahmen und Ausgaben korrekt auflisten, umm ggf. nachweisen zu können, dass kein Gewinn gemacht wurde, bzw. um den Gewinn dann doch korrekt in der Steuererklärung angeben zu können.

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Auch gegenüber der Ehefrau kann es argumentativ günstig sein, zu wissen, wieviel Kosten das Hobby wirklich macht und wieviel davon durch Einnahmen abgedect wird.

Hallo,

die hier genannten Antworten sind so leider nicht ganz richtig...

Sobald du die Tiere gegen eine "Gebühr" abgibst, geschieht das laut Rechtsprechung zur Gewinnerziehlung. Laut Steuerrecht MUSS JEDE Einnahme angegeben werden, da dies für dich ein zusätzlicher Verdienst ist.

Ob du dann Plus oder Minus machst mit deinen Einnahmen interessiert hier niemanden, denn auch grosse Firmen machen Minus! ;)

Zudem MUSST du im deine Tiere gegen eine Gebühr abgeben zu dürfen ein Kleintier-Züchter-Schein machen, zudem auch ein Sachkundenachweis so wie eine Regelmässige untersuchung deiner Aquarien durch den zuständigen Amts-Tierarzt.

Also sobald du Preislisten veröffentlichst stehst du damit im Wettbewerb mit anderen Züchtern, was dich sowohl Steuer als auch Prüfungs-Pflichtig macht! ;) Egal was dabei raus kommt! :)

Ich hoffe ich konnte da einiges klar stellen! :)

MFG

Karigos

Deine Zucht musst du aus 3 verschiedenen Rechtsgebieten betrachten.

  1. Gewerberecht: Ein Gewerbe musst du nicht anmelden, weil jede Art von Tierzucht zur Urproduktion zählt und damit nicht unter die Regelungen der Gewerbeordnung fällt.
  2. Steuerrecht: Da musst du die Einnahmen aus der gewerblichen Tierzucht versteuern, wenn du eine bestimmte Grenze an Gewinnen überschreitest. Solange es aber unter ein paar Tausend Euro im Jahr bleibt, mit denen du dein Hobby finanzierst, ist gar nichts notwendig.
  3. Tierschutzrecht: Ab einem gewissen Umsatzvolumen musst du deine Zucht vom zuständigen Amtstierarzt genehmigen lassen. Wo da die Grenze bei Fischen ist, weiß ich leider nicht. Solange du also deine Einkünfte im Rahmen hälst, dürfte es kein Problem sein.

Deine Zucht musst du aus 3 verschiedenen Rechtsgebieten betrachten.

  1. Gewerberecht: Ein Gewerbe musst du nicht anmelden, weil jede Art von Tierzucht zur Urproduktion zählt und damit nicht unter die Regelungen der Gewerbeordnung fällt.

  2. Steuerrecht: Da musst du die Einnahmen aus der gewerblichen Tierzucht versteuern, wenn du eine bestimmte Grenze an Gewinnen überschreitest. Solange es aber unter ein paar Tausend Euro im Jahr bleibt, mit denen du dein Hobby finanzierst, ist gar nichts notwendig.

  3. Tierschutzrecht: Ab einem gewissen Umsatzvolumen musst du deine Zucht vom zuständigen Amtstierarzt genehmigen lassen. Wo da die Grenze bei Fischen ist, weiß ich leider nicht. Solange du also deine Einkünfte im Rahmen hälst, dürfte es kein Problem sein.

matzejordan 
Beitragsersteller
 05.09.2010, 21:20

Da ich nur eine kleine Zuchtanlage habe brauch ich also nichts tun?!?!... Das Geld was reinkommt reicht nichtmal um denn Futterbedarf zu decken=)

Geochelone  09.09.2010, 08:26
@Geochelone

Ich muss aber ergänzen, dass das nur prinzipiell richtig ist, weil das Finanzamt durch deine Preisliste im Internet wieder glauben kann, dass du doch eine Gewinnerzielungsabsicht hast und dies nicht nur zur Kostendeckung machst.

Eigentlich nicht ... Du machst es ja privat und soviele Fische hast Du nicht, daß Du damit den großen Reibach machst ... An die große Glocke mußt Du es ja nicht hängen: Wo kein Kläger, da kein Richter !

ernuwieder  23.10.2010, 02:01

und was du machst ist aufforderung zur Steuerhinterziehung!!