Gegenstände vermieten - als Gewerbe anmelden?
Hallo,
ich möchte private Gegenstände vermieten (E-Bike, Beamer usw...). Hiermit werde ich grob geschätzt 300€/Monat einnehmen.
Ich war bereits beim Bürgeramt und mir wurde dort sehr inkompetent gesagt, dass das wahrscheinlich unter "Verwaltung privaten Vermögens" fällt und ich es nicht als Gewerbe anmelden muss, aber ich soll lieber nochmal beim Finanzamt nachfragen...
Zu mir selbst: Ich bin 19 Jähriger Schüler, mache nächstes Jahr mein Abitur, habe neben der Schule noch ein 400€-Minijob, bekomme noch Kindergeld und bin über meine Eltern privat bei der Debeka versichert.
Was muss ich jetzt beachten, anmelden, versteuern, damit alles in Ordnung ist und nicht z.B. das Kindergeld wegfällt, oder ich muss selbst versichern muss.
Und falls ich dafür wirklich nichts anmelden muss, kann ich meinen zukünfitgen Kunden, trotzdem eine Rechnung schreiben, wenn sie dies wünschen, oder wie muss ich dann reagieren?
Vielen Dank für Ihre Antwort!
Mit freundlichen Grüßen,
Felix Popp
5 Antworten
Das was du da beschreibst ist ganz sicher eine gewerbliche Tätigkeit, die du gemäß § 14 GewO anmelden musst. Dazu gehe mal zum Gewerbeamt, nicht zum Bürgeramt !
Das Gewerbeamt informiert das Finanzamt von der Anmeldung. Die schicken dir Unterlagen zur steuerlichen Erfassung mit einer Steuernummer, die auf jede Rechnung muss. Im Rahmen dieser steuerlichen Erfassung kannst du die Kleinunternehmerregelung beantragen. Das heißt, dass du von deinen Kunden keine MwSt erheben und an das Finanzamt abführen musst. Das erleichtert die Buchführung ungemein.
Über´s Jahr musst du aufpasssen, dass du mit all deinen Einkünften (400 €-Job + Gewerbe) nicht über 8.004 € kommst, sonst müssen deine Eltern das ganze Kindergeld zurückzahlen.
Top Antwort - DH.
Top Antwort - DH.
sicher ist das gewerbe
was soll es sonst sein
gewerblicher verleih von dingen halt
du darfst halt nur 8000€ insgesamt im jahr verdienen oder so, sonst fällt kigeld und so weg und steuern etc kommen, musst mal steuerberater kurz fragen, sollte er in 5 min sagen können, wo die grenzen für dich sind
Es handelt sich um gewerbliche Einkünfte. Also ist eine Gewerbeanmeldung nötig. Du erhältst dann vom Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen. Dort gibst du die Kenndaten zu deinem Gewerbe an. Du kannst dich da gleich als Kleinunternehmer erfassen lassen, d.h. du weist keine MwSt. auf Rechnungen aus, darfst aber auch keine Vorsteuer ziehen.
Du bist nicht buchführungspflichtig, d.h. du erstellst für die Steuererklärung nur eine Einnahmen-Überschussrechnung, keine Bilanz.
Für das Kindergeld musst du schauen, dass du mit deinen Einkünften und Bezügen, also dem Gewinn und dem Minijob unter den 8.004 € jährlich bleibst.
Also man muss grundsätzlich immer ein Gewerbe anmelden wenn man eine Dienstleistung anbietet für die man Geld bekommt. Grundsätzlich bedeutet aber auch das es ausnahmen geben kann. Es gibt auch Portale wie zum Beispiel http://www.ausleihmarkt.de da kann man privat Gegenstände vermieten. Ich denke wenn man dort etwas vermietet und nicht mehr als 400 Euro verdient im Monat muss man es nicht zwingend anmelden. Aber ich würde auf jedem Fall mal beim Finanzamt anrufen, die können dir das auf jeden Fall sagen dann bist du auf der richtigen Seite.
Frag noch mal beim Finanzamt. Vermutlich musst du ein Kleingewerbe anmelden.