Gewerbe anmelden für Reparatur Job?
Hallo,
ich überlege momentan auf eBay Reparaturen oder innenreinigung von Konsolen anzubieten da ich mich sehr gut damit auskenne und selbst auch oft solche Aufträge von Freunden bekommen hab. Nun ist die Frage wenn ich jetzt eine Reparatur für 50€ oder eine Reinigung für 10€ anbiete muss ich da irgendwas beachten? Ich bin noch 15 vondaher würde ich ungern etwas Falsches machen. Wenn das irgend ein Problem darstellen sollte kenn ihr vileicht Alternativen zu den kategorie ?
danke im voraus
4 Antworten
Nun ist die Frage wenn ich jetzt eine Reparatur für 50€ oder eine Reinigung für 10€ anbiete muss ich da irgendwas beachten? Ich bin noch 15 vondaher würde ich ungern etwas Falsches machen.
Du machst schon dahingehend etwas falsch, dass du gewerbliche Dienstleistungen anbietest, ohne ein Gewerbe zu besitzen. Das ist eine Straftat (ua. Steuerbetrug). Die Verträge mit dir sind allesamt nichtig. Da du das ganze wahrscheinlich noch ohne Verträge etc. machst, kommt noch Schwarzarbeit hinzu.
Das gute ist, du bist bereits Strafmündig, somit kannst du dafür auch Rechtskräftig verurteil werden. DU solltest diesen Mist auch also sein lassen ehe die Konsequenz dein Leben ruiniert.
-> Du benötigst ein Gewerbe.
Du benötigst BWL Grundwissen und wie man ein Unternehmen führt, Rechnungen ausstellen, jährliche EÜR, das volle Programm.
Da du Minderjährig bist, kannst du aber kein Gewerbe anmelden.
Das müssen deine Eltern auf ihren Namen machen, oder das Vormundschaftsgericht (Familiengericht) gibt dir deine vorzeitige Geschäftsfähigkeit, dann könntest du auch mit 15 beim hiesigen Gewerbeamt ein Gewerbe beantragen.
Ist nicht so einfach. Einverständnis der Eltern alleine reicht nicht. Da spielen auch das Familiengericht und evtl. die Schule noch mit. Schau mal hier rein – das ist alles ganz gut aufgelistet. Alternativen gibt es da eher nicht.
Mit Einverständnis deiner Eltern Gewerbe anmelden Krankenkasse informieren
Danke für die Ergänzung
Du müsstest mit Unterschrift deiner Erziehungsberechtigten ein Gewerbe anmelden bei deiner Stadt oder Gemeinde und dann eine Steuererklärung dafür abgeben.
Ohne Zustimmung des Familiengerichts geht das nicht.
Das stimmt.
§ 112 BGB:
Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Familiengerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt.
Das Einverständnis (Unterschrift) der Eltern wird hier nicht reichen.
Das Gewerbe muss auf deren Namen gemacht werden, oder das Vormundschaftsgericht (Familiengericht) gibt ihm seine frühzeitige Geschäftsfähigkeit.
Die Steuererklärung, die Korrekterweise EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung) heißt, muss man 1x im Jahr beim Finanzamt abgeben.
Das Einverständnis der Eltern wird hier nicht reichen.
Das Gewerbe muss auf deren Namen gemacht werden, oder das Vormundschaftsgericht (Familiengericht) gibt ihm seine frühzeitige Geschäftsfähigkeit.