Gewerbe angemeldet muss man Müllgebühr bezahlen, obwohl kein Müll anfällt?
Hallo,
ich habe nebenberuflich ein Kleingewerbe als Haushaltshilfe angemeldet.
Jetz habe ich von der Kreisverwaltung Abfallwirtschaft ein Schreiben bekommen, dass ich wegen der Gewerbeanmeldung Müll anmelden muss.
Da meine Tätigkeit ja nur in den Wohnungen/ Häuser meiner Kunden ausgeübt wird und meine Gewerbeadresse bei mir privat ist, fällt somit auch kein Müll an - welchen auch.
Also Putzmitttel (Behälter) werden von den Kunden gestellt und bleibt auch in deren Häuser.
Wenn ich jetzt mal so überlege fallen wenn bei mir nur wirklich Briefe an (Schätzungsweise 2-4 Briefe ca.), also wirklich nur im geringem Maße, da bekomm ich ja nicht mal die kleinste Tonne (140 L) in einem Jahr voll.
Laut der Kreisverwaltung ist man verpflichtet mind. eine Restabfalltonne zu bezahlen. Aber wieso soll man diese bezahoen, wenn ich nicht mal Restmüll für das Gewerbe habe?
Ich bin gerne bereit Müllgebühr zu bezahlen, wenn ich aber wirklich auch Müll produziere - aber es ist ja nicht so und die 2 Briefe wenn überhaupt so viele sind - kann ich ja wohl im Haushaltsmüll entsorgen.
Vorallem kostet so eine kleine Restabfalltonne 210 euro im jahr. Wieso muss man das zahlen wenn dafür kein müll anfällt.
Habt ihr mit sowas Erfahrungen gemacht oder könnt Ihr mir Tipps geben? Ist sowas überhaupt zulässig, Geld für etwas zu verlangen, obwohl kein Gebrauch/ Nutzung anfällt? Wie ist da die Rechtsgrundlage wisst ihr das zufällig?
Vielen Dank für eure hilfreichen antworten.
Gruß
8 Antworten
Ja aber natürlich musst du bezahlen auch wenn kein Müll anfällt. Unfair aber es ist so!
Ich an Deiner Stelle hätte gar kein Klein- oder anderes Gewerbe angemeldet; das kostet ja schon Geld.
Mit der Steuernummer wärst Du, ohne Ladenlokal/Büro, auf der sicheren Seite gewesen.
Melde Dein Gewerbe wieder ab; Begründung: Keiner hat Dich richtig beraten!
Du arbeitest, wie ich annehme auf Rechnung, musst also monatlich ohnehin beim Finanzamt deine LSt-Voranmeldung abgeben, geh da einmal persönlich zu Deinem Sachbearbeiter hin und lass Dich aufklären.
- Ich fürchte, Deine Gemeinde zockt Dich unerlaubt ab!
Ähm...eine Abrechnung musst Du sehrwohl schreiben, nur darfst Du keine MwSt ausweisen....irgendwie musst Du ja auch Deine Einnahmen belegen.
die müllgebühr muss leider jeder zahlen . ;-(
Diese Frage ist zwar alt, aber noch aktuell. Im Netz habe ich einen Link gefunden über eine Diskussion in einem Forum. Der letzte Eintrag hat aufgezeigt, worauf man sich berufen kann um befreit zu werden. Ich zitiere:
§3 Abs.7 Gewerbeabfallverordnung: : Soweit Erzeugern und Besitzern eine Verwertung ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle aufgrund deren geringer Menge wirtschaftlich nicht zumutbar ist, können sie diese mit den bei ihnen angefallenen Abfällen aus privaten Haushaltungen gemeinsam erfassen und dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger überlassen.
Vollzugshinweise zu diesem Absatz: Zu § 3 Abs. 7 Zum Begriff der „geringen Menge“ Nach Absatz 7 können Erzeuger und Besitzer von gewerblichen Siedlungsabfällen diese, wenn ihnen aufgrund deren geringer Menge eine Verwertung wirtschaftlich nicht zumutbar ist, gemeinsam mit bei ihnen angefallenen privaten Haushaltsabfällen erfassen. Dies kann z. B. der Fall sein bei Freiberuflern oder Handwerkern, die in ihrem Haus oder ihrer Wohnung ein Gewerbe betreiben[...] Absatz 7 kann sowohl für ansonsten nach Absatz 1 getrennt zu haltende Fraktionen wie Papier als auch für Restabfälle Anwendung finden. Die für die Überlassungspflichtigen geltenden Getrennthaltungsvorschriften der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger sind dabei zu beachten. Es wird auf die Ausführungen zu Absatz 3 und Absatz 6 verwiesen. Eine geringe Menge dürfte immer dann gegeben sein, wenn die gewerblichen Siedlungsabfälle mit den üblichen von dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für private Haushalte vorgesehenen Abfallbehältern (z. B. Restmülltonne, Biotonne etc.) erfasst werden können
Ich selbst probiere das jetzt mal. Hoffe ich habe Erfolg damit. Hat es denn bereits jemand geschafft sich befreien zu lassen? Wenn ja, wie?
Viele Grüße,
f
...es gibt in dem sinne kein gewerbemüll. Wenn du dort wo dein gewerbe angemeldet ist gleichzeitig wohnst bist dann vom "Gewerbemüll" befreit wenn du diese zwei Punkte erfüllst; 1. Wenn nur ein Eingang (also Wohnung und gewerbe einen gemeinsamen Hauseingang haben) besteht und du keine Angestellten hast, musst du definitiv kein Müll extra bezahlen. Teile dies dem Abfallwirschaftsamt zu, dann musst du nur Müll pro Person bezahlen ( für Dich, Partner, Kind usw....) Habe selbst persönlich damit zu tuen gehabt und musste kein extra Müll bezahlen weil ich eine Wohnpraxis habe (Bayern)
Nein ich muss keine LST-Voranmeldung abgeben.
Ich habe ein Kleingewerbe angemeldet das heißt bis 17.050 euro Ust frei.
Ich muss daher auch keine Rechnungen schreiben. Ich berechne daher auch keine Ust. da ich davon befreit bin. es wird nur meine dienstleistung (Outzen Stufden) bezahlt.