Gewerbe abgemeldet, Finanzamt meldet sich
Hallo,
habe letztes Jahr im Mai ein Gewerbe angemeldet. Ich kenne mich ziemlich gut mit Webseiten aus und habe dann Kunden and Verkäufer und Händler vermittelt und dafür eine Provision erhalten. Ich hatte schon gute Angebote und war mir ziemlich sicher, dass ich die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen kann, da ich dachte im ersten Jahr 12000-15000 Euro an Umsatz zu haben.
Aufgrund eines persönlichen Problems konnte ich wirklich maximal 25 Stunden vielleicht an meinen Webseiten arbeiten. Trotzdem war ich nicht als Kleinunternehmer angemeldet und musste jeden Monatz meine Umsatzsteuervoranmeldung machen und abdrücken :)
Habe jetzt vor ca. 3 Wochen mein Gewerbe abgemeldet, da es wirklich kein Sinn macht im Moment und habe in diesen einem Jahr ca 500 Euro Umsatz gemacht. Viele Monate mal auch nichts gemacht also 0 Euro.
Ich habe meine Arbeit von zu Hause gemacht an meinen PC. Ich habe kein Gründstück oder Fuhrpark etc. was ich los werden muss.
Jetzt, nach der Abmeldung des Gewerbes, hat das Finanzamt mir einen Brief geschickt und ein Formular beigelegt. Das ist mein erstes Gewerbe.
Ausserdem soll ich noch innerhalb eines Monats nach der Abmeldung, also in 2 Wochen spätestens, eine Umsatzsteuererklärung abgeben,
Meine Fragen:
Die Umsatzsteuererklörung mach ich wie gewohnt auch hier bei Elster oder?
Auf dem Formular, dass mir zugeschickt worden ist kann ich mehrere Sachen ankreuzen:
- Der Betrieb wurde veräußert.
- Der Betrieb wurde liquidiert.
- Der Betrieb wurde verpachte.
Was trifft hier zu? Welches muss ich ankreuzen?
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen. Danke im Vorraus ;)
3 Antworten
Wenn Du das Gewerbe abgemeldet und nicht verkauft hast, trifft zu:
Der Betrieb wurde liquidiert.Du kannst bei Fragen auch immer beim Finanzamt anrufen, in der Regel sind die ganz freundlich und helfen Dir auch.
Wenn Du der Kleinunternehmerregelung nicht unterliegst, halte ich es für angebrachter den ganzen Papierkram von einem Steuerberater bearbeiten zu lassen. Bei einer Geschäftsaufgabe gelten andere Regelungen und wehe es wird sich um einen Cent verrechnet. Wer einigermaßen Ordnung im System hat kann die Buchhaltung selber machen; die Jahresbilanzen aber immer von einem Steuerberatung machen lassen ( Erfahrungswerte ) Die 2 Wochenfrist halte ich auch für übertrieben, da es in diesem keiner schafft den Bleistift zu spitzen. Mein FA hat von mir noch nie pünktlich die Unterlagen erhalten, da ich immer die Möglichkeit der Fristverländerung nutze. Frist beim Finanzamt ist soweit ich weiß auchregelmäßig der 30.05.eines jeden Jahres
Wenn Du deinen Betrieb abgemeldet hast kreuzt Du liquitiert an
Also nicht verückt machen lasse, beim Finanzamt sitzen auch nur Menschen, die sich beschäftigen müssen.
Gar nichts von dem musst du ankreuzen! Du musst diese Punkte nur dann ankreuzen, falls sie zutreffen. Wenn nichts zutrifft, musst du auch nichts ankreuzen.
Die Umsatzsteuer kannst du über Elster machen, musst du aber nicht. Jedoch verstehe ich nicht, warum du nicht als Kleinunternehmer im Sinne des § 19, Abs. 1 UStG läufst. Kleinunternehmer ist jeder, der unter 17.500 Euro Umsatz pro Jahr bleibt.
Ich habe schon 4x ein Gewerbe abgemeldet und nur 3 Kreuze gesetzt und eine 0 eingetragen. Mehr nicht. Du musst in deinem Fall fast gar nichts ankreuzen oder groß angeben.