Gewährleistung Dachsanierung?
Hallo,
Vor vier jahren haben wir das Flachdach unseres vermieteten EFH sanieren lassen.
Ich bin gerade dabei, dieses zu verkaufen und der Mieter hat mir gestern vor den Besichtigungen (!) gezeigt, dass im Bad im OG ein paar Wandfliesen runtergekommen sind, weil da schon seit 2008 (!!) immer wieder mal bei stärkeren Regenfällen etwas Wasser von irgendwoher unter die Wandfliesen kommt und diese sich dann natürlich irgendwann lösen.
Viel oder oft kanns wohl nicht gewesen sein weil nur ein paar Fliesen runtergekommen sind, und Wasserflecken an der Decke sind da auch keine.
Trotzdem hab ich überlegt, ob ich bei dem Dachdeckerbetrieb mal anrufen soll, dass die das prüfen sollen an der Stelle. Macht das Sinn? Oder soll ich nen anderen Betrieb prüfen lassen und bei Feststellen von Mängeln erst dem damaligen Dachdeckerbetrieb eine Mängelrüge zusenden?
Durch die Wand kann des ja net reingedrückt haben oder? Da sind immerhin Backsteine, Dämmung und Putz dazwischen :D
4 Antworten
Geprüft werden muss das in jedem Fall, von alleine hört das nicht wieder auf.
Was die Mängelrüge angeht, so kommt es auf den damals abgeschlossenen Vertrag und die darin vereinbarte Gewährleistungsdauer an.
Normal übernimmt der Handwerker nur für drei Jahre Garantie.
Wurde eine verlängerte Gewährleistungszeit von fünf Jahren beschlossen, dann steht das dort.
Wenn aber schon seit 2008 Wasset an drr Wand fliesst, warum hat der Mieter nicht umgehend Bescheid gegeben, um den Schaden zu begrenzen?
Dazu ist er mietvertraglich verpflichtet.
Es kommt auf den Werkvertrag an, nicht auf die Handwerkerzeitung.
Und selbstverständlich handelt es sich bei dem Dach um ein Bauwerk.
Wurde nur ein mündlicher Werkvertrag geschlossen, gelten die fünf Jahre.
Wurde aber z.B. ein Angebot angenommen, in dem die Gewährleistungszeit verkürzt wurde, gilt diese Vereinbarung.
Hast Du diese Unterlagen nicht mehr, würde ich an deiner Stelle einfach erst mal den Handwerker auf die Mängelbeseitigung im Rahmen seiner Gewährleistungspflicht ansprechen.
Gab es eine andere Vereinbarung, wird er sich dann darauf berufen.
Zumindest herrscht dann Vertragsklarheit.
Hab das schriftliche Angebot von damals hier, von verkürzter Gewährleistung steht da jedenfalls nichts ^^
Dann muss er in Leistung treten.
Dankeschön für die Hilfe! :=)
es wird am dach liegen, flachdach ist immer das letzte
wenn du richtig dran willst, musst du einen gutachter kommen lassen, wenn die mauern, hilft nur ein gutachter, kein konkurrenzbetrieb
wie schätzt du die denn ein, nehmen die sich davon was an oder eher nicht?
wenn eher nicht, würde ich den konkurrenzbetrieb kommen lassen, was die sagen und wenn die meinen, dass es ein mangel wäre,. dann durch einen gutachter feststellen lassen
wenn die nicht mauern, direkt an den betrieb, der es verbockt hatte
Das Wasser sucht sich immer denn einfachsten Weg um rauszudrücken,das heisst man muss die Stelle aufreissen,wo der Fachmann es vermutet um zu sehen woher es kommt,der fehler kann wo anders nämlich auch sein.
Ist ein Dachablauf verstopft? So das bei stärkerem Regen das Dach "überläuft". Das Dach muß regelmäßig gewartet/gereinigt werden. Am besten nachdem im Herbst das Laub gefallen ist. Ich bezweifele das du den Dachdecker haftbar machen kannst, du mußt ihm fachliche Fehler nachweisen.
Ja ich hab das Haus 2016 von den Großeltern übernommen und zwischen denen und den Mietern war das, zumindest laut deren Aussagen, immer so ein rumgepfusche. Naja, mir haetten sies trotzdem schon bei der Übergabe mitteilen müssen, darum kümmer ich mich noch.
Hier steht was von 5 Jahren gesetzlicher Verjährungsfrist:
https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/welche-gewaehrleistungsfristen-im-handwerk-gelten/150/10198/202143
Und als "Bauwerk" im Sinne dieses Artikels muesste das schon gelten. Das komplette Dach wurde vollflächig erneuert, Kostenpunkt 20.000 Euro.