Betreten eines Flachdaches
Guten Tag,
Ich habe eine gewisse Frage zu einem Thema welches mich gerade beschäftigt.
Undzwar, ich wohne in einer Dachgeschoss Wohnung. Das Mietshaus verfügt im Flur über einen Zugang zum Flachdach. In der Hausordnung wird weder das Thema Dach, noch die benutzung bzw. betretung des Dachs erwähnt oder geklärt.
Nun ist meine Frage ob es "ok" wäre, wenn ich mit ein oder zwei Freunden mich zum Sonnenuntergang anschauen auf das schöne Dach setzten könnte oder nicht. Nur unter dem Aspekt, dass wir vorsichtig sind und nur aufm dem Bereich, wo sich die Wohnung befindet befinden.
Wäre es rein Rechtlich erlaubt ?
Vielen Dank fürs lesen
und einen schönen Tag noch :)
3 Antworten
Wenn Ihr das Flachdach des von Euch bewohnten Hauses ohne zwingenden Grund betreten wollt, obwohl die Nutzung des Dachs nicht mit Euch vereinbart ist, müßt Ihr Euch mit dem Vermieter darüber einigen.
Falls der Vermieter dem zustimmt, muß er die baurechtlichen Voraussetzungen für die Nutzung schaffen. Dazu gehört nicht nur die Absturzsicherung, sondern auch das Sichern der Begehbarkeit für den Zeitraum, in welchem das Dach genutzt werden soll, das Beseitigen oder Markieren von Stolperstellen und das Beseitigen von glatten Flächen.
Da ein begehbares Flachdach ganz anders beansprucht wird als ein nicht begehbares, kommen auf den Vermieter i.d.R. noch andere Kosten zu. Die Abdichtung muß mindestens mit einem Vlies geschützt werden, evtl. noch belegt mit rauhen Gehwegplatten.
Wenn da drei Mädels mit Pfennigabsätzen drüber laufen, regnets nämlich am nächsten Tag bei Euch rein.
Man kann über so ein Bauteil, was tausende Euro kostet, nicht einfach vereinbaren, geht mal hoch, aber seid vorsichtig!
Hallo LumDum,
die Tragfähigkeit des Daches ist definitiv kein Problem. Selbst Schneelasten sind ungleich höher als das Gewicht zweier Menschen ;)
Da kein Panikschloss (für den Zutritt im Notfall) die Tür zum Dach verschlossen hält, ist es auch gestattet, die Fläche zu jeder Zeit zu betreten.
Wahrscheinlich ist aus diesem Grund auch eine Absturzsicherung am Dachrand gegeben. Wenn nicht, dann haltet euch rd. 2 m von der Dachkante entfernt auf. Erstens seit ihr dort sicher und 2. kommt keiner auf die Idee, daß man euch retten müsste. ;)
Der Trittschall nach unten dürfte aufgrund des Dachaufbaus kaum relevant sein, wenn es sich um ein neueres Dach ahndet. Ist es ein älteres Gebäude, dann können evtl. tatsächlich die Schritte in den Räumen darunter zu hören sein, aber da ihr euch eh nur über den von euch bewohnten Räumen aufhalten wollt, ist das auch hinfällig.
Je nach Bodenbelag auf dem Dach ist lediglich etwas Vorsichtig damit umzugehen. Wenn es eine Teerpappe ist, die auf einer trittfesten Dämmung liegt, dann kann zwar beim rüberlaufen oder rumstehen gar nichts passieren, aber wenn man einen Stuhl hinstellt, dann kann sich im Sommer (wenn die Dachpappe durch die Wärme weicher ist), das Stuhlbein in die Dachhaut eindrücken und diese beschädigen. Auf allen anderen Dachbelägen ist keine besondere Vorsicht geboten.
In diesem Sinne: nur zu und geniesst das Picknick über den Dächern bei Sonnenuntergang, aus eigener Erfahrung kann und darf ich sagen: es ist großartig :)
Das müsst ihr euren Vermieter fragen - häufig ist die Nutzung von Flachdächern als Terasse aus baurechtlichen Gründen nicht gestattet - zB. Wegen mangelnder Tragfähigkeit, oder weil Nachbarn dieser Art der Nutzung widersprochen haben.
baurechtlich würde nur eine fehlende Absturzsicherung dagegen sprechen, dann dürfte aber kein unverschlossener Zugang vorhanden sein. Und es geht nicht um eine "Nutzung" als Terrasse, sondern um das temporäre zurückziehen über die Dächer - kein Rollrasen, keine Möbel, kein Terrassenboden, nur eine Decke, Gläser, ein Wein und gute Freunde :)