Gewährleistung auf Abwassersystem im Neubau?
Ein privater Bauherr vergibt die Sanitärinstallation seines Neubaus direkt an eine Firma. (BGB) Nach nun 3Jahren ist der Akku eines Teils, das im Haus in der Abwasserleitung eingebaut ist, kaputt (Es handelt sich um eine Rückstauklappe).. Der Istallateur hat dem Bauherrn nun einen Kostenvorschlag für die Reperatur dieses Teils vorgelegt. Diese beinhaltet Arbeitszeit und das Ersatzteil.
Die Erfahrung mit dem Installateur ist eigentlich positiv. Nur wenn es ums Geld geht, ist er mal schnell dabei eine Rechnung zu schicken.
Ist diese Reperatur noch unter der gesetzlichen Gewährleistung abgedeckt?
7 Antworten
Es kommt darauf an, ob VOB oder BGB vereinbart wurde. Bei VOB sind es 4 Jahre, bei technischen Anlagen jedoch nur 2 Jahre. Beim BGB, das hier wohl zugrunde gelegt wurde, sind es 5 Jahre. Wie es sich jedoch mit Akkus verhält, kann ich nicht genau sagen. Ob das nicht Verschleißteile sind?
Ich denke, Akkus haben eine 2-jährige Gewährleistung - noch nicht mal Garantie! Wenn es hier schon 3 Jahre sind, wird der Hersteller wohl nicht leisten.
hallo
ackus grundsätzlich verschleiss , keiner kann sagen wie lange ein acku hält !! temperatur inanspruchnahme , alles faktoren , acku wechseln kann nicht teuer sein , denn es wird bestimmt vartungsintervalle geben , wurden diese nicht eingehalten ??
gruss
also das mit dem Akku ist wirklich eine strittige frage. ein erhaltungsakku sollte nach 2 Jahren noch nicht defekt sein.
so ein akku sollte nicht all zu teuer sein und müsste eigendlich vom Nutzer selbst zu wechseln sein.
darf man mal fragen, wer dir gesagt hat, dass er defekt ist, und woran man das gemerkt hat?
lg, Anna
Es war der Installateur.
Nicht viel kosten ist immer relativ. Aber alkes in allem mit der Arbeitszeit zur Fehlersuche, Einbau, das Teil und Mwst kommt man schon auf gut 350€.
Ist jetzt kein Schnäppchen.
Hab mittlerweile Angaben vom Hersteller gefunden, die diesen Akku mit 3Jahren Lebensdauer angibt. Ganz schön blöd, wenn man offensichtlich alle drei Jahre so hohe Folgekosten haben soll.
so hoch brauchen die nicht mehr zu sein. lass dir mal erklären, wie man den akku wehsselt. der hersteller der klappe sollte das machen, und dann kannst du dir alle 3 Jahre einfach einen neuen holen oder schicken lassen.
bei www.reichelt.de gibts gute, preiswerte akkus. lg, Anna
Man sollte zunächst in die technische Beschreibung der Rückstauklappe nachsehen, was die zur Haltbarkeit von diesem Akku aussagen.
Die Gewährleistung für diesen Akku beträgt natürlich nur 2 Jahre, wobei nach 6 Monaten die Beweiskraftumkehr in Kraft tritt. Du musst also beweisen, dass der Akku bereits beim Einbau mangelhaft war.
Ich glaube, Du musst wohl leider in den sauren Apfel beißen und zahlen.
Vielen Dank für ihre Einschätzung!
Was den Bauherrn jedoch noch zweifeln lässt ist der Wortlaut des Gesetzestexts "...bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist..."
Das wäre doch bei dieser Rückstauklappe der Fall. Warum meinen sie, dass hier nur die 2Jahre zählen?
Dieser Fehler trat übrigens schon mehrmals seit Anfang an auf. Es wurde mehrmals, auch vom Werkskundendienst nichts gefunden. Nur jetzt geht gar nichts mehr.
nein. ist es nicht ! de gesetzliche Frist beträgt nur zwei Jahre, es sei denn,
es wurde etwas anderes vereinbart .
Nein! Für Dinge, die mit einem Haus verbaut sind, beträgt die Gewährleistung nach BGB 5 Jahre. Deswegen die Frage, ob dieser Fall noch abgedeckt ist.
Vereinbart wurde nichts!
... das heißt nach "VOB"... bezieht sich aber nur auf Ausführung
und evtl. Pfusch.... technisches Gerät hat schon vom Hersteller her
nur max. 24 Monate !
Nein! Mit VOB hat der private Bauherr nichts zu tun. Deswegen heißt es BGB, wie jetzt ja schon drei Mal deutlich dargestellt wurde!
Warum sollte ein privater Bauherr keinen VOB-Vertrag haben können?
Geht schon. Was du abgeschlossen hast, wissen wir nicht.
Nur weil von einer Lebensdauer von 3 Jahren auf der Herstellerseite gesprochen wird, hat das nichts mit der Gewährleistung zu tun. Elt. Bauteile sind in der Reel 2 Jahre.
Es geht nicht um das nicht haben können, sondern um das haben! Wenn sie die Frage ordentlich gelesen haben, dann hätten sie gesehen, dass der private Bauherr nach BGB abgeschlossen hat.
Warum sie hier von nicht wissen schreiben, ist deshalb etwas sonderbar.
Vielen Dank für ihre Einschätzung!
Vielleicht kann das jemand beantworten? Die Rückstauklappe ist ja bekanntlich fest mit dem Haus verbunden. Es handelt sich also um ein Bauwerk. Ist der Akku dieses Bauwerks auch Teil des Bauwerks und mit fünf Jahren Gewährleistung versehen ( gleich der kompletten Heizungsanlage)?