Geteiltes Besitzrecht an Möbelstücken in WG. Wer bekommt beim Auszug eine "Entschädigung"?

3 Antworten

Also im Prinizp geht es hier um 500 € die du gezahlt haben möchtest. Da ihr beide die Ausstattung gekauft hat gilt hier, wer grundsätzlich im Kaufvertrag stehen wird. Wenn dies nicht wirklich sicher ist und du die Sachen bisher sowieso nicht genutzt hast, dann "gehören" die Sachen deiner Mitbewohnerin. Gerade bei einem Toaster für 8 € würde ich jetzt keinen Streit anfangen.

Du hast aber grundsätzlich 2 Möglichkeiten: a.) du bestehst auf einen Abkauf deiner "Anteile" an diesem Utensilien und schaust möglicherweise in die Röhre b.) du kaufst die Sachen deiner Mitbewohnerin ab um sie dann selbst zu nutzen oder anderweitig zu verkaufen. Gerade beim Herd würde dies vollkommen Sinn ergeben. Da ist es auch egal wer ihn öfter genutzt hat. Wenn klar war, dass du ihn gekauf thast und der WG zur Verfügung gestellt hast ist es dein Herd. Nimm ihn mit so früh du kannst um ihn dann zu nutzen oder zu verkaufen.

Lass dich nicht so über den Tisch ziehen und setze eine großzügige Frist von 2 Wochen vor deinem Auszug. Denn zu deinem Auszug hast du die Möglichkeit die Dinge günstig mitzunehmen. Wenn das Gerät dann erstmal droht wegzusein sieht die Welt auch ganz anders aus.

Ruuze 
Beitragsersteller
 26.02.2017, 03:05

Okay, also bei so kleinen Beträgen wie bei dem Toaster will ich wirklich keinen Streit anfangen.
Aber wir haben z.B. insgesamt etwa 350€ für die Küche gezahlt. Wenn sie sie alleine genutzt hat, dann kann es doch nicht unbedingt richtig sein, dass ihr die Küche gehört, oder? Weil dann hätte ich ihr ja einfach paar 175€ hingelegt und gesagt "Ist jetzt deine Küche, viel Spaß damit" /: 

Ansonsten mit Kaufvertrag meinst du, wer die Möbel gekauft hat und im Besitz des Kassenbons ist, oder?

Und danke schön für deine Antwort (:

NeuKoma  26.02.2017, 03:10
@Ruuze

Exakt. Wer den Kaufvertrag unterschrieben hat, dem gehört das Produkt auch. Natürlich bleiben aber die Schulden bestehen. Bedeutet nur weil du den Bon hast, heisst das nicht, dass der Anteil von deiner Mitbewohnerin damit hinfällig ist.
So ist es bei der Küche beispielsweise auch. Du kannst ganz einfach von ihr die Summe verlangen und dann kann sie sich querstellen und darauf behaaren dir keinen Cent dafür bezahlen zu wollen. Die einzige Konsequenz die du daraus ziehen könntest wäre, ihr ihren Anteil auszubezahlen und die Küche dann auszubauen.

Am wichtigsten empfinde ich persönlich allerdings auch folgende Tatsache: Neupreis waren 350€ für die Küche. Diese steht nun schon x Jahre (hoffentlich) in der Wohnung und jetzt von ihr den Neupreis verlangen wäre nicht ganz gerechtfertigt. Sowas verschleist und deswegen muss man hier auch entsprechend sich gegenseitig entgegenkommen.

Aus meiner Sicht wäre der beste Weg für dich erstmal zu prüfen, was ein Verkauf der Gegenstände bringen würde und demnach kannst du dann beurteilen ob es sich rentiert da hinterherzusein oder eher das ganze aus der guten Freundschaft dann doch lieber sein zu lassen.

Ruuze 
Beitragsersteller
 26.02.2017, 03:30
@NeuKoma

Die Küche haben wir teilweise gebraucht (eine Wandseite) gekauft. Die andere Wandzeile haben wir extra für den Herd bei Ikea gekauft, weil auf der anderen Seite kein Platz mehr war. 
Die Wohnung stand am Anfang wirklich bis auf eine Toilette, ein Waschbecken im Bad und Heizkörper komplett leer. Wir mussten sogar noch tapezieren und streichen und hab da auch die Kosten für Grundierweiß, Tapetenkleister, Malerfolie geteilt.

Okay, das ist eine gute Idee (: Danke schön. 

Das Problem hatte mein Kumpel leider momentan auch. Seine Tochter war auch in einer komischen WG mit Gemeinschaftsbesitz-Anschaffungen.

Es gibt immer Streit um Anteile sowie Restwerte. Dann kommt es auf unterschiedliche Einkommensituationen an. Die Eine hat dann 100 € beigesteuert, die Andere evtl. 400 € usw.

Die Auslöse (früher mal Abstandszahlungen) führt immer zu Ärger. Gebrauchte Möbel oder Einbaumöbel sind nach Gebrauch nicht mehr viel wert. Anteilig je nach Nutzungsdauer max. die Hälfte des Neupreises.

Gibt es dort Belege zum Kauf ? Das sollte immer schriflich fixiert werden. Wenn man sich beteiligt an Sachen, die man nicht nutzt, ist das schon etwas leichtgläubig.

Bei mir war es ähnlich, nur mit Hilfe eines Anwalts konnte ich meine Firmenanteile in Form der Naturaleinlagen wieder herausziehen. Dann wollte der Komiker nochmals die MWST bekommen, was ich natürlich abgelehnt habe.

Der Herd bleibt natürlich als Einbauteil drin. Da sollte die Auslöse schon etwas höher sein. 

Hat die Mitbewohnerin den Herd sowie Sachen im Bad nicht geputzt, (hier auch immer Streit bei Hygiene) sowie unterschiedliche Auffassungen über Sauberkeit, würde ich noch Reinigungskosten abziehen.

Wenn man sich nicht einigen kann über den Anteil, muß man die Sachen notfalls verkaufen & sich den Erlös danach teilen, ist aber die schlechteste aller Varianten

Du hast überhaupt keinen Anspruch darauf, die Hälfte vom Neupreis ausgezahlt zu bekommen.

grubenschmalz  26.02.2017, 15:52

Du konntest sie nutzen. Dass du es nicht hast, ist dein Problem und nicht das deiner Mitbewohnerin

grubenschmalz  26.02.2017, 03:28

Weil die Sachen nicht mehr neu sind?!? Dann kannst du keinen Neupreis verlangen.

Ruuze 
Beitragsersteller
 26.02.2017, 13:40
@grubenschmalz

Aber die meisten Sachen sind höchstens 3 Monate alt bzw wurden von Anfang an von meiner mmitbewohnerin alleinig genutzt. 

Ruuze 
Beitragsersteller
 26.02.2017, 03:26

Kannst du das begründen?

Weil ich verstehe nicht, warum ich ihr dann einfach mal so 300€ schenken sollte. 

grubenschmalz  26.02.2017, 03:23

Die Sachen,  die dir alleine gehören, kannst du natürlich mitnehmen.