Gestohlene Wertsachen zurücknehmen?
Hallo, ich habe hier ein fiktives Szenario, dass ich nicht beantworten kann.
Angenommen mit wird ein Laptop gestohlen, den ich aufgrund äußerer Merkmale "immer und einwandfrei" als meinen identifizieren kann. Nach einigen Wochen, sehe ich wie eine Person meinen Laptop in einem Kaffee benutzt. In diesem Szenario hat diese Person den Laptop vom Dieb "gekauft" (hier in Anführungszeichen, da man gestohlene Ware ja nicht Kaufen kann)
Kann ich nun rechtlich
- den Laptop einfach an mich nehmen (es ist schließlich mein Eigentum)
- (noch interessanter) Gewalt anwenden wenn der "Käufer" mich daran hindern will, schließlich ist Eigentum ja auch Notwehrberechtigt.
Vielen Dank
9 Antworten
Nein, aber Du kannst die Polizei rufen, um den Sachverhalt zu klären. Im Optimalfall haben die die Daten des Laptops im System von der Diebstahlanzeige.
Ähnlich habe ich es vor vielen Jahren mit einem Fahrrad gemacht: Es wurde mir gestohlen, einige Tage später war es in der Nähe meiner Wohnung angeschlossen. Ich habe die Polizei gerufen und nach deren Bestätigung das Schloss mit meiner Flex geöffnet ;-)
1. Für den "Käufer" wird das SEIN Laptop sein, denn er weiß ja nicht, dass es gestohlene Ware ist.
Da könnte ja jeder ankommen und behaupten, das wäre seiner.
2. Würde ich aus obigen Punkt bereits abraten, sonst kommst du noch wegen Körperverletzung ran.
Sprich doch den "Käufer" an, versucher heraus zu finden, wer ihm den Laptop verkauft hat und zeig diese Person an. Wenn die ganze Geschichte durch ist mit diversen Beweisen usw. kriegst du bestimmt deinen Laptop wieder und der "Käufer" hoffentlich auch sein Geld.
Du denkst also, dass die besagte Person meint:
Ach verzeihung, kein Problem. Natürlich kriegst du sofort den Laptop. Wird ja stimmen, wenn du mir das so sagst. Das Geld, was ich für den bezahlt habe, ist mir übrigens auch egal. Nimm ihn ruhig und werde glücklich.
???
Natürlich kannst du über dein Eigentum bestimmt.
Aber die Person wird diesen Laptop als IHREN Laptop ansehen, da ER/SIE den ja bezahlt und dementsprechend erworben hat.
Da gilt es, sich zu einigen.
Wie Kingfrosch geschrieben hat: Am besten gemeinsam zur Polizei, da ihr beide betrogen wurdet.
Da gibt es nichts zu einigen. Niemand muss sich mit jemanden einigen, der dessen Eigentum unrechtmäßig in Besitz hat.
Die Exekutive kann hier nur die jeweiligen Rechte durchsetzen, jedoch nicht die Rechtslage ändern oder aufklären.
Grundsätzlich richtig, jedoch weiß der Besitzer nicht, das er unrechtmäßig das Eigentum eines anderen besitzt. Schließlich hat er den Laptop gekauft und nicht gestohlen! Daher kann er auch davon ausgehen, selbst der Eigentümer zu sein. Darum ein Fall für die Polizei. Denn hier wurden beide durch einen dritten betrogen.
Nicht Straf- mit Zivilrecht vermischen!
Mache ich nicht. Aber lassen wir den Fall mal so eintreten. Du triffst jemanden im Kaffee, er hat den Laptop der dir gestohlen wurde. Du greifst zu und nimmst dir dein Eigentum. Er kann berechtigt von einem Diebstahl ausgehen, denn er hat den Laptop gekauft. Er verteidigt sein vermeintliches Eigentum, indem er dich am wegnehmen hindert. Du willst dein Eigentum jedoch nicht aufgeben und lässt nicht locker. Darauf hin wendet er Gewalt an. Das Ende der Geschichte, die Polizei kommt, du bekommst den Laptop und eine gebrochene Nase und beide gehen straffrei aus. Herzlichen Glückwunsch! Wars das wert? Hätte man es besser lösen können? Ich glaube ja! Aber jedem das seine.
Hier geht es um Rechtsfragen. Recht ist objektiv.
Außerdem vermischt du jetzt wieder Straf- und Zivilrecht.
"Jedermann"-Festnahme und Notwehr kommen meiner Meinung nach nicht in Betracht, weil es an einem gegenwärtigen Angriff mangelt. Der Diebstahl ist ja schon längst gewesen.
Ob es noch eine zivilrechtliche Komponente gibt? Ich weiß es nicht. § 229 BGB (Selbsthilfe) könnte vielleicht weiterhelfen.
Mit den jedermann Rechten kannst du hier gar nichts mehr machen. Da hilft nur die Polizei. Der jetzige Besitzer sollte ja auch ein Interesse daran haben, dies aufzuklären. Sonst bekommt er ja auch sein Geld nicht zurück.
Aber es wäre ja immer noch mein Eigentum. Daran ändert auch der Diebstahl nicht. Und soweit ich weiß kann man mit seinem Eigentum machen was man möchte.
Hab gerade noch einen Satz an meine Antwort angefügt. Vielleicht hilft der weiter.
Eigentum kannst du an dich nehmen. Die Daten auf dem Gerät gehören aber dem "Käufer". Ihr solltet also gemeinsam zur Polizei gehen oder rufen und euch gemeinsam einigen.
Einfach Polizei rufen und Daten der Beteiligten aufnehmen lassen. - Gewalt ist nicht nötig.
1. Nein, du musst beweisen, das es dein gerät ist. Da kann ja jeder kommen.
2. Schon mal ,gar nicht.
Du kannst die Polizei rufen und die Situation aufklären.
Zu 1. Das ändert ja nichts daran, das es rechtlich weiterhin mein Eigentum ist und ich doch über mein Eigentum bestimmen kann.