Gesetzlicher Betreuer nutzt Oma aus
Hallo, ich habe ein längere Problem und wäre froh, wenn mir jemand helfen will. Danke im Voraus. Ich habe vor ca, 4 Wochen meine Oma, die mir sehr viel bedeutet abgeben müssen. Bisher habe ich täglich mehrmals mit ihr telefoniert und sie oft besucht. (Sie wohnt etwas weiter weg) Sie ist nicht gestorben, sondern wurde von ihrer Tochter, gegen ihrer Willen in ein Heim weit weg gebracht. Jetzt weint sie oft und will immer nach Hause. Wenn ich einmal wöchentlich mit ihr reden darf sagt sie immer, dass ich etwas machen soll.
Ich habe diesen Brief an das Amtgericht geschreiben. Bekomme ich darauf eine Antwort und macht das Gericht etwas? Ich möchte nicht das Geld meiner Oma, sondern lediglich, dass alles wieder gut wird und sie wieder nach Hause darf. ich habe sie schon so lange nicht mehr gesehen und vermisse sie so.
Ich wurde von meiner Oma, Frau* * Str. 18, *München beauftragt, sie aus einem Pflegeheim in * zu holen. Frau (Oma) hat einen gesetzlichen Betreuer, da sie leider an Demenz erkrankt ist. Die Betreuerin ist ihre Tochter *, wohnhaft in *. Frau (Tochter) hat ihre Mutter vor ca. 4 Wochen gegen ihren Willen nach in das Pflegeheim Rosenium gebracht. Da Frau(Oma) ihr ganzes Leben aber in München gelebt hat, möchte sie auf jeden Fall wieder nach München zurück. Sie hat dort ihre Freundinnen, mit denen sie sich regelmäßig getroffen hat. Bei den Telefonaten mit ihr weint meine Oma und bittet immer um Hilfe. Für eine demenzkranke Person ist es sehr wichtig, dass sie bekannte Menschen um sich hat. In dem Pflegeheim kennt sie aber leider niemanden und selbst die Umgebung ist ihr fremd. Die Demenz ist nicht so weit fortgeschritten, meine Tante hat überwiegend klare Momente. Die gesetzliche Betreuerin lässt nicht mit sich reden, bzw. ist für uns Angehörige nicht erreichbar. Sie handelt nicht im Interesse von Frau *(Oma), sondern stellt ihre eigenen Interessen in den Vordergrund. Als Frau *(Oma) noch in München gelebt hat, hat Frau *(Tochter) regelmäßig Geld von ihrem Konto abgehoben. Um ihre Mutter hat sie sich aber nie gekümmert, sie hat sie auch nie besucht bzw. für sie Lebensmittel besorgt. Ich habe öfters mit dem Pflegedienst gesprochen, der mehrmals am Tag kam. Mir wurde immer gesagt, dass Frau (Oma) keine Getränke zu Hause hat und nur das Leitungswasser trinken kann. Frau(Tochter) verbot uns telefonisch vertreten durch ihre Tochter, dass wir die Telefonate mit Frau *(Oma) im Pflegeheim zu unterlassen haben. Ich stelle hiermit einen Antrag, damit Sie die gesetzliche Betreuung überprüfen und gegebenenfalls einen gesetzlichen Betreuer bestimmen, der nicht mit Frau *(Oma) verwandt ist und in ihrem Interesse handelt und ihr Vermögen verwaltet.
Mit freundlichem Gruß
DANKE FÜR HILFE :-)
11 Antworten
Trotz deines Briefes an das Amtsgericht würde ich am Montag mit einer Justizangestellten des für deine Oma zuständigen Vormundschaftsgerichtes telefonieren. Du musst ihr möglichst genau begründen, warum du denkst, dass die jetzige gesetzliche Betreuerin für deine Großmutter ungeeignet ist. Du kannst ihr sagen, dass du zwar einen Brief an das Amtsgericht geschrieben hattest, dir aber nicht sicher bist, ob das formell so in Ordnung ist. Die Justizangestellte wird deine Aussage mitschreiben und dies alles dem zuständigen Richter vorlegen. Vielleicht kennst du eine vertrauenswürdige Person, die du dem Gericht als neuen Betreuer vorschlagen könntest. Du musst allerdings gegenüber dem Gericht auch realistische Pläne für die Versorgung deiner Oma haben, wenn sie nicht mehr im Heim leben soll. Wenn du Glück hast, lässt sich das Gericht vielleicht von deiner Argumentation überzeugen. Dann wird ein Richter hoffentlich deine Oma persönlich aufsuchen und mit ihr ein Gespräch führen, um sich einen Eindruck zu verschaffen. So denke ich, solltest du es versuchen. Ich gebe aber keine Garantie für meine Vorschläge!Falls du Schwierigkeiten bekommen solltest, wende dich an einen Anwalt für Familienrecht. Es sollte aber kein Anwalt sein, der selber Betreuer ist. Bekannt ist doch Prof. Volker Thieler aus München.
Ich würde die Beschuldigungen der Tichter herauslassen aus dem Schreiben.
Wichtig: Die Oma hat vermutlich die Tochter als Betreuerin eingesetzt? Hast du eine Kopie der Vollmacht und in welchen Bereichen (auch Aufenthalt) sie verfügt wurde?
Gesetzliche Betreuer kümmern sich in der Regel wesentlich schlechter um Einzelpersonen, weil sie schlichtweg überfordert sind, und in Schreibkram ersticken.
Da die Tochter den ganzen Schreibkram und die Finanzen regelt, werdet ihr nicht drumherum kommen, mit ihr zu reden, was für die Oma das Beste wäre. Vielleicht bekam sie keinen andren Heimplatz? Es gibt Wartelisten. Die Preise sind unterschiedlich.
Auch ein Demenzkranker hat Rechte. Wenn deine Oma aus dem Heim partout heraus möchte, muss sie ernst genommen werden. Hast du mal mit dem Pflegepersonal geredet? Was, wenn sie ihr Köfferchen packt? Kannst du dich oder wer anderes 24h am Tag um sie kümmern? Das wäre die Alternative
Was ich noch vergaß: Wenn jemand z.B. nicht aus dem Haus kann und eine Betreuung hat für Bankgeschäfte, Ämtergänge, Einkaufen etc., kann der Betreute widersprechen.
Ein Berufsbetreuer muss Rechenschaft über alle Aktionen führen. Die müssen natürlich im Sinne des Betreuten vorgenommen werden.
Dein Anschreiben wird natürlich dauern, was eine Antwort angeht. Bestehe darauf, dass eine psychiatrische Begutachtung vorgenimmen wird, weil Zweifel an Massnahmen bestehen, die nicht im Sinne des Betreuten / deiner Großmutter durchgesetzt wurden /werden. LG
Hallo coralinde: Die Betreuerin ist gegenüber dem Amtsgericht zur Rechenschaft verpflichtet. Ich nehme an, dass du auch Antwort bekommst. Wenn deine Oma allerdings aus dem Heim kommt, wo soll sie denn dann leben und wer kümmert sich um sie?
Der Vollständigkeit halber müsstest du erklären:
Wie alt bist du?
Wer hat den jetzigen Betreuer eingesetzt und warum?
Ist die gesetzliche Betreuerin eine Berufsbetreuerin (Anwalt....) oder eine von der Behörde eingesetzte Betreuerin?
Weshalb hat die Tochter nicht die Betreuerfunktion übernommen?
Hat die Tochter eine Vollmacht über das Konto der Oma oder hat sie nur die PIN-Nr. der Kontokarte?
Könntest du - vorausgesetzt, du bist 18 Jahre alt - das Amt als ehrenamtliche Betreuerin übernehmen?
Zur Information: Etwa 70% der Betreuer sind ehrenamtliche Betreuer aus dem Familien- oder Bekanntenkreis.
Hallo coralinde, ich hoffe für dich, dass du beim Amtsgericht etwas in Bewegung setzten kannst und du von dort Nachricht erhälst. Ich finde es richtig, dass du diesen Brief geschrieben hast und drücke dir ganz fest die Daumen, dass sich etwas ändert.
Ja dies alles kannst du schreiben, denn die Tochter verstößt hier gegen mehrere Sachen des Betreuungsrechts.
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Sie hebt Geld ab, zwingt die Oma aber in Armut (Wasser)
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Sie verbietet Kontakt zu Angehörigen, obwohl die Oma darum bittet
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Sie handelt gegen den mutmaßlichen Willen der Oma