Gesetzliche Regelung Überstunden, Private Termine etc....
Hallo, ich arbeite laut Vertrag täglich (Mo-Fr) bis 16.30 Uhr. Da ich ausserhalb der Firma auch ein Privatleben habe, lege ich meine Termine möglichst ab 17/18Uhr, damit ich nicht ausfalle. Dies ist meinem Chef aber auch nicht recht, da ich dann ja spontan keine Überstunden machen kann. Nun beschwert er sich, dass ich zu viele Termine habe und ab und an pünktlich gehen muss. Meine Frau ist im 8. Monat schwanger, da hat man nunmal viel zu erledigen und ich kann meine Frau auch nicht alles alleine machen lassen. Dann war meine Frau letzte Woche im Krankenhaus, Freitag hat mein Chef eingewilligt, dass ich 1,5h früher gehen kann, um meine Frau abzuholen. Nun hat sich heute mein Chef beschwert, dass ich zu oft in meiner Pause telefoniere (Frau angerufen wies ihr geht) und dass ich Freitag 1,5h früher gegangen bin.
Wie ist denn da die gesetzliche Lage? Wann soll ich denn meine Termine machen, wenn ich weder in noch ausserhalb der Arbeitszeit welche wahrnehmen darf? In wie weit darf ich meiner Frau noch helfen bei Arztterminen /Krankenhaus etc? Danke schonmal für eure Antworten!
2 Antworten
Wie bekommst Du denn die Überstunden vergütet? Gibt es ein Zeitkonto oder werden sie bezahlt? Was steht zu Überstunden im Arbeitsvertrag?
Spontane Überstunden können ja schon einmal anfallen. Das sollte aber die Ausnahme und nicht die Regel sein. Mehrarbeit sollte i.d.R. mindestens vier Tage im voraus angekündigt werden.
Selbstverständlich hast Du das Recht Deine Termine so zu planen, dass Du sie nach der (regulären) Arbeitszeit wahrnehmen kannst. Was die Arzttermine Deiner Frau anbelangt, sollte Dein Chef Verständnis haben und Dich auch mal früher gehen lassen.
Dein Problem ist aber nicht die rechtliche Seite sondern der Kleinbetrieb. Du kannst im Recht sein wie Du willst, wenn Dein AG Dich nicht mehr beschäftigen will, weil Du auf Dein Recht bestehst, kann er Dich problemlos kündigen. Egal was Du bisher geleistet hast und wie lange Du schon im Betrieb bist das Kündigungsschutzgesetz greift erst wenn ein Betrieb mehr als 10 ständige Vollzeitkräfte beschäftigt.
Bitte Deinen Chef und/oder seine Frau doch mal um ein Gespräch und schildere noch einmal in Ruhe Deine jetzige Situation. Falls die beiden auch Kinder haben, sollte doch zumindest Deine Chefin Deine Frau und Dich in der momentanen Lage verstehen.
Gegen eine rein willkürliche Kündigung ist eine Klage auch bei Beschäftigung in einem Kleinbetrieb möglich - inwieweit danach dann noch eine Weiterarbeit "möglich" ist, das ist eine andere Frage.
Hallo, hab ihr einen Betriebsrat? Die können dir ggf. Auskunft geben, oder auch eure Personalabteilung. Es kommt auch auf deinen Arbeitsvertrag an, aber am besten solltest du dir bei diesem Chef jede Ausnahme schriftlich absegnen lassen und was die privaten Termine angeht, sollte er dir vorab sagen, wann er dich braucht, damit du deine Fristen einhalten kannst. Gesetzlich ist es nicht so leicht für Ihn, denn es ist deine Freizeit. Arrangement ist natürlich immer gut, aber ist bei Chefs leider flexibel definiert,,,
Hallo inimax, Betriebsrat haben wir nicht wir sind nur 5 Angestellte und die Personalabteilung ist die Frau vom Chef .... praktischerweise. Leider ist "vorab" auch so eine Sache. Mein Chef kann nicht richtig die Zeitabläufe planen, somit ist es immer spontan, wie ich Feierabend habe. :/